Fördermöglichkeiten
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl möglicher Förderungen für Ihr schulisches Vorhaben:
Das Land Rheinland-Pfalz stellt seit 1994 Fördermittel für Demokratie- und Präventionsarbeit an Schulen zur Verfügung. Schulen haben dabei die Möglichkeit, die anteilige finanzielle Förderung von Einzelprojekten beim Bildungsministerium zu beantragen. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Zahl der beteiligten Schülerinnen und Schüler bzw. der fortgebildeten Lehrerinnen und Lehrer und am zeitlichen Umfang des Projekts. In der Regel können schulische Demokratie- und Präventionsprojekte mit bis zu 1000€ bezuschusst werden.
Hier erfahren Sie mehr über die Förderkriterien (PDF)
Für die Beantragung eines Zuschusses benutzen Sie bitte das folgende Formular:
Antrag Fördermittel für schulische Projekte (WORD)
Antrag Fördermittel für schulische Projekte (PDF)
Im Anschluss an das Projekt reichen Sie den ausgefüllten Ergebnisbericht ein:
Ergebnisbericht (WORD)
Ergebnisbericht (PDF)
Antrag und Ergebnisbericht bitte formlos über den Dienstweg senden an:
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Abteilung 4C - Referat 9422C
z. Hd. Frank Schnadthorst
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frank Schnadthorst
Tel.: 06131 16-2828
FAX: 06131 16-172828
E-Mail: Frank.Schnadthorst(at)bm.rlp.de
In ihrer Regierungserklärung vom 30. Januar 2019 betonte die rheinland-pfälzische Staatsministerin für Bildung, Dr. Stefanie Hubig, die "Pflicht, nicht zu vergessen". Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe ihrer Schullaufbahn wenigstens einmal einen Gedenkort besuchen, der sich mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft auseinandersetzt. Viele Schulen haben bereits in ihrem Schulkonzept den Besuch von Gedenk- und Erinnerungsorten fest verankert. Um die Finanzierung dieser Fahrten zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Verfügung.
Entsprechende Anträge können Sie über die unten bereit gestellten Formulare an die Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen am Pädagogischen Landesinstitut RLP stellen. Alle Formulare sind digital auszufüllen und per E-Mail an Gedenkarbeit.Antrag(at)pl.rlp.de zu senden.
ACHTUNG: Abweichend von der in der Förderrichtlinie (s.u.) genannten Antragsfrist gilt für Vorhaben, die ab dem 01.01.2025 stattfinden sollen, eine neue Stichtagsregelung. Demnach umfasst jedes Schuljahr zwei Förderzeiträume:
- Förderzeitraum 1: Beginn des jeweiligen Schuljahres bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Hier müssen die vollständigen Anträge spätestens bis 30.04. jedes Jahres in der Koordinierungsstelle vorliegen.
- Förderzeitraum 2: Vom 01.01. eines jeden Jahres bis zum Ende des Schuljahres desselben Kalenderjahres. HIer müssen die vollständigen Anträge spätestens bis 31.10. des vorangehenden Kalenderjahres in der Koordinierungsstelle vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem 30.04. und 31.10. für den jeweiligen Förderzeitraum eingehen, nicht berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie auch, dass die Fördergelder immer erst im Nachhinein ausgezahlt werden können. Die Abrechnung muss hierzu spätestens 4 Wochen nach der Durchführung des Vorhabens vorliegen. Die Fördersumme beträgt weiterhin maximal 500€ pro Antrag.
Diese angepassten Regelungen gelten für Vorhaben ab dem 01.01.2025. Damit sind die Anträge für das 1. Kalenderhalbjahr 2025 bis spätestens 31.10.2024 zu stellen.
Förderrichtlinie (PDF)
Neuerungen für Vorhaben ab dem 01.01.2025 (PDF)
Antragsformular (PDF)
Antragsformular (WORD)
Ergebnisbericht (PDF)
Ergebnisbericht (WORD)
Verwendungsnachweis (PDF)
Verwendungsnachweis (WORD)
Bitte beachten Sie auch die Liste mit häufigen Fragen (FAQ) (PDF)
Vielen Menschen wird die Teilhabe an unserer Gesellschaft erschwert, weil sie bestimmten Gruppen zugerechnet werden. Um dem effektiv entgegenzutreten, hat die rheinland- pfälzische Landesregierung gemeinsam mit vielen Gruppen aus der Zivilgesellschaft einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entwickelt, um demokratiefeindlichen Ideologien, Einstellungen und Handlungen zu widersprechen, ihrer Verbreitung entgegenzuwirken und Opfer zu unterstützen. Im Rahmen des Landesaktionsplans wurde das Förderprogramm "Gemeinsam für Gleichwertigkeit" aufgesetzt.
Gefördert werden insbesondere Projekte, Aktivitäten, Veranstaltungen und Maßnahmen
- die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren, so dass sie diese erkennen können und dazu beitragen, ihr aktiv entgegenzuwirken,
- die dazu beitragen, Diskriminierungen abzubauen und zu verhindern,
- die dazu beitragen, ein demokratisches Bewusstsein im Sinne des Landesaktionsplans zu stärken,
- die sich kritisch mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen, insbesondere mit darauf bezogenen gruppendynamischen Prozessen oder hieraus resultierender Gewalt,
- die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit fördern, insbesondere im Rahmen partizipativer Prozesse,
- die Betroffene von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterstützen
- die die Begegnung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fördern, um mehr Verständnis füreinander und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln, und dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Ambiguitätstoleranz zu stärken,
- die eine Kultur der Gleichwertigkeit fördern oder dazu beitragen, Vielfalt als Bereicherung zu erleben
Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Kommunen, kleine und mittlere Betriebe, Selbstorganisationen und Interessenvertretungen, die in Rheinland-Pfalz einen Tätigkeitsschwerpunkt haben. Schulen können über ihren Förderverein Anträge stellen.
Alle Förderkriterien finden Sie hier.
Mehr zum Programm und zu den Antragsunterlagen unter: MFFKI - Förderprogramm "Gemeinsam für Gleichwertigkeit"
Schul- und Jugendgruppen aus Rheinland-Pfalz, die eine Fahrt zu den Gedenkstätten KZ Osthofen und ehemaliges SS-Sonderlager/KZ Hinzert unternehmen möchten, können einen Fahrtkostenzuschuss bei der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist sowohl ein bestimmter Mindestaufenthalt in der Gedenkstätte als auch eine von der Landeszentrale anerkannte Führung bzw. Begleitung.
Weitere Informationen auf der Webseite der LpB RLP sowie hier:
NS-Dokumentationszentrum Rheinland-Pfalz
Gedenkstätte KZ Osthofen
Tel. 06242 91 08 10
E-Mail: info(at)ns-dokuzentrum-rlp.de
Zu weiteren Fördermöglichkeiten von Gedenstättenfahrten bietet diese Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung eine gute Übersicht.