Förderung von Gedenkstättenfahrten und Zeitzeugenbegegnungen

Gedenkstättenfahrten und Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sind ein zentraler Bestandteil der Demokratiebildung und finden in vielen Schulen statt. Um diese wichtigen Bildungsangebote zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Verfügung. Auf dieser Seite informieren wir darüber, welche Fördermöglichkeiten es von der Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen am Pädagogischen Landesinstitut RLP gibt, wer antragsberechtigt ist und wie Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Vorhaben erhalten können.

 

Wichtige Neuheiten bei der Antragsstellung!

  • Um Ihnen den Antragsprozess zu erleichtern, entfällt die Unterschrift der Lehrkraft/ Schulleitung und Schulstempel.
  • Bitte senden Sie stattdessen die Unterlagen von einer E-Mail-Adresse der Schule mit entsprechender Signaturen ausschließlich digital an: gedenkarbeit.antrag(at)pl.rlp.de. Wir bitten um Verständnis, dass Anträge von privaten Mail-Adressen deshalb leider nicht mehr von uns bearbeitet werden können.
  • Sie können ab sofort einen Antrag für mehrere Klassen stellen. 

(Stand September 2025)

 

Welche Gedenkprojekten an Schulen fördert die Koordinierungsstelle?

  • Lokal- oder regionalgeschichtliche Forschungsvorhaben (Kooperation mit Archiven, Museen, Bibliotheken, Entwicklung einer Ausstellung, eines Podcasts etc.)
  • Kurs- und Klassenfahrten zu Gedenkstätten oder anderen Lernorten im Themenfeld: Auseinandersetzung mit Geschichte politischer Gewaltherrschaft (insbesondere mit dem Nationalsozialismus, der Geschichte der DDR und aktuellen Phänomenen der Menschen- und Demokratieverachtung)
  • Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen oder „Zweitzeuginnen und Zweitzeugen“

     

    Welche Kosten können gefördert werden?

    Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten in der Regel bis max. 500 € pro Vorhaben. Es können Fahrtkosten, Zeitzeugen- und Referentenhonorare sowie Kosten, die bei der Nutzung von pädagogischen Angeboten der besuchten Einrichtung oder bei der Vor- und Nachbereitung entstehen, abgerechnet werden. Bei regionalen Projekten mit eindeutig schulischem Bezug/Zweck können Lernprodukte wie Materialien mit einer beantragten Fördersumme abgewickelt werden.

    Nicht förderfähige Kosten sind z. B. Unterkunft, Verpflegung, Geschenke und Spenden.

    Bitte beachten: Die Fördergelder können immer erst im Nachhinein ausgezahlt werden. Die Abrechnung muss hierzu spätestens 4 Wochen nach der Durchführung des Vorhabens vorliegen. Zudem ist eine Doppelförderung prinzipiell möglich, sofern die weitere Bezuschussung nicht aus Landesmitteln, z.B. der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (für Schulfahrten zu den Gedenkstätten KZ Osthofen oder SS-Sonderlager/KZ Hinzert) erfolgt.

     

    Antragsfristen

    Es gelten zwei Termine für die Antragsstellung pro Jahr:

    30.04.    F  Vorhaben zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres

    31.10. (Vorjahr)    F Vorhaben vom 01.01. eines jeden Jahres bis zum Ende des Schuljahres desselben Kalenderjahres 

    Weitere Möglichkeiten der Förderung: 

    Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet eine gute Übersicht für Fördermöglichkeiten von Gedenkstättenfahrten.


    NEU: Die Antragsstellung in 6 Schritten (Bildergalerie)

    Unterlagen zum Download

    Bitte reichen Sie die Formulare per Mailadresse der Schule an: gedenkarbeit.antrag@pl.rlp.de

    Antragsformular (NEU: Beschreibbare PDF)

    NEU:

    Um Ihnen den Antragsprozess zu erleichtern, entfällt die Unterschrift der Lehrkraft/Schulleitungund Schulstempel.

    Bitte senden Sie stattdessen den Antrag von einer E-Mail-Adresse der Schule mit entsprechender Signatur. Wir bitten um Verständnis, dass Anträge von privaten Mail-Adressen deshalb leider nicht mehr von uns bearbeitet werden können. (Stand September 2025)

    Sie können nun einen Antrag für mehrere Klassen stellen. (Stand September 2025)

    Ergebnisbericht und Verwendungsnachweis (neu: beschreibbare PDF)

    NEU:

    Unterschriften und Schulstempel entfallen! Bitte senden Sie stattdessen den Antrag von einer E-Mail-Adresse der Schule mit entsprechender Signatur. 

    NEU: Sie können einen Bericht/Nachweis für mehrere Klassen einreichen.