Förderung von Gedenkstättenfahrten und Zeitzeugenbegegnungen
In ihrer Regierungserklärung vom 30. Januar 2019 betonte die rheinland-pfälzische Staatsministerin für Bildung, Dr. Stefanie Hubig, die "Pflicht, nicht zu vergessen". Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe ihrer Schullaufbahn wenigstens einmal einen Gedenkort besuchen, der sich mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft auseinandersetzt. Viele Schulen haben bereits in ihrem Schulkonzept den Besuch von Gedenk- und Erinnerungsorten fest verankert. Um die Finanzierung dieser Fahrten zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden zudem weitere schulische Vorhaben zur Auseinandersetzung mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft, insbesondere mit dem Nationalsozialismus, der Geschichte der DDR und aktuellen Phänomenen der Menschen- und Demokratieverachtung. Fördergegenstände sind insbesondere Sachausgaben wie Fahrtkosten, Zeitzeugen- und Referentenhonorare und solche Kosten, die bei der Nutzung von pädagogischen Angeboten der besuchten Einrichtung oder vor-/nachbereitenden Veranstaltungen entstehen.
Entsprechende Anträge können Sie über die unten bereit gestellten Formulare an die Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen am Pädagogischen Landesinstitut RLP stellen. Alle Formulare sind digital auszufüllen und per E-Mail an Gedenkarbeit.Antrag(at)pl.rlp.de zu senden.
ACHTUNG: Abweichend von der in der Förderrichtlinie (s.u.) genannten Antragsfrist gilt für Vorhaben, die ab dem 01.01.2025 stattfinden sollen, eine neue Stichtagsregelung. Demnach umfasst jedes Schuljahr zwei Förderzeiträume:
- Förderzeitraum 1: Beginn des jeweiligen Schuljahres bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Hier müssen die vollständigen Anträge spätestens bis 30.04. jedes Jahres in der Koordinierungsstelle vorliegen.
- Förderzeitraum 2: Vom 01.01. eines jeden Jahres bis zum Ende des Schuljahres desselben Kalenderjahres. Hier müssen die vollständigen Anträge spätestens bis 31.10. des vorangehenden Kalenderjahres in der Koordinierungsstelle vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem 30.04. und 31.10. für den jeweiligen Förderzeitraum eingehen, nicht berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie auch, dass die Fördergelder immer erst im Nachhinein ausgezahlt werden können. Die Abrechnung muss hierzu spätestens 4 Wochen nach der Durchführung des Vorhabens vorliegen. Die Fördersumme beträgt weiterhin maximal 500€ pro Antrag.
Siehe auch: Liste mit häufigen Fragen (FAQ) (PDF)
Weitere Optionen
Zu weiteren Fördermöglichkeiten von Gedenkstättenfahrten bietet diese Seite der Bundeszentrale für politische Bildung eine gute Übersicht.
Unterlagen zum Download
Förderrichtlinie Stand 2023 (PDF)
Infobrief zu Neuerungen ab Januar 2025 (PDF)
Antragsformular (PDF)
Antragsformular (Word)
Ergebnisbericht (PDF)
Ergebnisbericht (Word)
Verwendungsnachweis (PDF)
Verwendungsnachweis (Word)