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Verbindungslehrkräfte und SV-Arbeit
Schulische Partizipation ist ein wesentlicher Baustein demokratischen Lernens und klarer Auftrag von Schule. Die SV-Arbeit (Schülerinnen- und Schülervertretung) ist ein Teil der demokratisch verankerten Struktur im rheinland-pfälzischen Schulgesetz. An allen Schulen werden Vertretungen für Schülerinnen und Schüler gewählt. So sind Schülerinnen und Schüler angehalten, bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule durch ihre Vertretungen mitzuwirken (vgl. § 31 SchulG RLP). Sie üben hierdurch ihre Beteiligungsrechte aus.
Zudem wählen Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule mindestens eine Lehrkraft als Verbindungslehrkraft. Verbindungslehrkräfte stehen den Schülerinnen und Schülern, insbesondere der SV, als Ansprechpartner beratend, unterstützend und fördernd zur Verfügung (vgl. § 33a SchulG RLP). Diesem Auftrag nachzukommen, ist für Verbindungslehrerinnen und -lehrer nicht immer einfach, inbesondere, wenn es um Vermittlung und Unterstützung im Falle von Konflikten geht.
Das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz bietet Lehrkräften mit diesem Amt Beratung und Fortbildung an. Wenden Sie sich hierfür an:
Christine Henrich
Ansprechperson für Verbindungslehrkräfte in RLP
Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Röntgenstraße 32 | 55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671 9701-1693
Christine.Henrich(at)pl.rlp.de
Weitere Angebote und Anlaufstellen
Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz
Die LSV vertritt alle Schülerinnen und Schüler aus Rheinland-Pfalz und unterstützt die SV-Arbeit an den Schulen vor Ort.
SV-Bildungswerk
Die Peer-Berater*innen des SV-Bildungswerks bieten Schülervertretungen Workshops zu schulischer Partizipation und Projektmanagement an.
Aktuelle Fortbildungen zur Arbeit als Verbindungslehrkraft

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