Hilfe für Wahlen zur Elternvertretung und zum Schulausschuss
Wahlen zu schulischen Elterngremien
Die Koordinationsstelle für Elternarbeit im Ministerium für Bildung und die Geschäftsstelle des Landeselternbeirats informieren Sie gemeinsam über die Termine zur Wahl des Landeselternbeirats und der Regionalelternbeiräte. Die Wahlen finden zwischen dem 31. März und dem 10. April 2025 statt. Detailliertere Informationen finden Sie am Ende des Textes.
Alle aktiv Wahlberechtigten werden, sofern die korrekte Adresse der Schulbehörde bekannt war, im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte März per Brief eingeladen. Aktiv wahlberechtigt bedeutet, man kann wählen und sich wählen lassen. Das betrifft alle Sprecherinnen und Sprecher von Schulelternbeiräten bzw. für die öffentlichen Grundschulen die bereits gewählten (oder noch im Februar d.J. zu wählenden) Wahlvertreterinnen und Wahlvertreter. Wer per Brief zu einer Wahlversammlung eingeladen wurde, aber nicht teilnehmen kann, kann diesen Brief an seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter weitergeben. Sind beide verhindert, kann der Schulelternbeirat ein anderes Mitglied zur Teilnahme an der Wahl bestimmen. Der Brief gilt als Legitimation für die Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts. Das heißt, dieser Personenkreis kann selbst wählen und gewählt werden.
Nicht per Brief eingeladen, aber dennoch willkommen, sind alle ordentlichen Mitglieder eines Schulelternbeirates. Sie können sich in einer der Wahlversammlungen in Ihrem Wahlbezirk wählen lassen, sind also passiv wahlberechtigt. Zum Nachweis der Wählbarkeit und damit als Voraussetzung zur Wahrnehmung des passiven Wahlrechts in der Wahlversammlung ist es erforderlich, dass Sie sich gegenüber der Wahlleitung legitimieren. Bringen Sie deshalb bitte eine schriftliche Bestätigung Ihrer Schulleitung mit, dass Sie ordentliches Mitglied im Schulelternbeirat sind.
Weitere Informationen und Erläuterungen zur Wahl der überregionalen Elternbeiräte finden Sie hier und in dem Einladungsschreiben, das an die o.g. aktiv Wahlberechtigten versandt wurde bzw. versandt wird.
Wahltermine
REGION | Wahl-Datum | Wahl-Wochentag | Wahl-Uhrzeit | |
NW | Berufsbildende Schulen | 31.03.2025 | Montag | 18:00 |
NW | Förderschulen | 09.04.2025 | Mittwoch | 18:00 |
NW | Grundschulen | 08.04.2025 | Dienstag | 18:00 |
NW | Gymnasien | 01.04.2025 | Dienstag | 18:00 |
NW | Integrierte Gesamtschulen | 03.04.2025 | Donnerstag | 18:00 |
NW | Realschulen plus | 07.04.2025 | Montag | 18:00 |
NW | Staatl. genehmigte oder anerkannte Schulen in freier Trägerschaft | 02.04.2025 | Mittwoch | 18:00 |
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KO | Berufsbildende Schulen | 01.04.2025 | Dienstag | 18:00 |
KO | Förderschulen | 02.04.2025 | Mittwoch | 18:00 |
KO | Grundschulen | 10.04.2025 | Donnerstag | 18:00 |
KO | Gymnasien | 08.04.2025 | Dienstag | 18:00 |
KO | Integrierte Gesamtschulen | 07.04.2025 | Montag | 18:00 |
KO | Realschulen plus | 31.03.2025 | Montag | 18:00 |
KO | Staatl. genehmigte oder anerkannte Schulen in freier Trägerschaft | 09.04.2025 | Mittwoch | 18:00 |
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TR | Berufsbildende Schulen | 31.03.2025 | Montag | 18:00 |
TR | Förderschulen | 03.04.2025 | Donnerstag | 18:00 |
TR | Grundschulen | 10.04.2025 | Donnerstag | 18:00 |
TR | Gymnasien | 08.04.2025 | Dienstag | 17:45 |
TR | Integrierte Gesamtschulen | 08.04.2025 | Dienstag | 18:45 |
TR | Realschulen plus | 01.04.2025 | Dienstag | 18:00 |
TR | Staatl. genehmigte oder anerkannte Schulen in freier Trägerschaft | 07.04.2025 | Montag | 18:00 |
Wahlorte
Alle Wahlversammlungen finden bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und ihren Außenstellen statt.
Koblenz: Ferdinand Sauerbruchstraße 17, 56073 Koblenz (Kantine/“Casino“)
Rheinhessen-Pfalz: Le-Quartier-Hornbach 19, 67433 Neustadt a.d.W. (Raum 0.31/0.32)
Trier: Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier (P200; für die Wahl am 10.04.2025 im großen Sitzungssaal)
Wahl der Klassenelternvertretungen
Wahl der Schulelternvertretungen
FAQ Wahl zu Elternvertretungen
(gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Wahlen)
Alle drei Jahre finden die Wahlen zum Landeselternbeirat (LEB) und zu den drei Regionalelternbeiräten (REB) für die Wahlbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz statt.
Die Gremien setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern für die Schularten an öffentlichen Schulen und für die Privatschulen zusammen. Im Privatschulbereich wird nicht nach Schularten unterschieden.
Gewählt werden…
bis zu 13 Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalelternbeirat Koblenz
bis zu 10 Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalelternbeirat Trier
bis zu 14 Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalelternbeirat Rheinhessen-Pfalz
bis zu 31 Vertreterinnen oder Vertreter in den Landeselternbeirat
Wahlberechtigt sind …
grundsätzlich alle Schulelternsprecherinnen und Schulelternsprecher. Für die öffentlichen Grundschulen gibt es eine Ausnahme. Hier finden vor den eigentlichen Wahlen Vorwahlen von Wahlvertreterinnen und Wahlvertretern statt.
Wählbar sind …
alle originären Mitglieder eines Schulelternbeirats.
Nähere Informationen zur Wahl der überregionalen Elternbeiräte im Jahr 2025
Die nächsten LEB- und REB-Wahlen finden im Jahr 2025 statt.