Hilfe für Wahlen zur Elternvertretung und zum Schulausschuss
Wahlen zu schulischen Elterngremien
Wahl der Klassenelternvertretungen
Wahl der Schulelternvertretungen
FAQ Wahl zu Elternvertretungen
(gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Wahlen)
Alle drei Jahre finden die Wahlen zum Landeselternbeirat (LEB) und zu den drei Regionalelternbeiräten (REB) für die Wahlbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz statt.
Die Gremien setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern für die Schularten an öffentlichen Schulen und für die Privatschulen zusammen. Im Privatschulbereich wird nicht nach Schularten unterschieden.
Gewählt werden…
bis zu 13 Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalelternbeirat Koblenz
bis zu 10 Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalelternbeirat Trier
bis zu 14 Vertreterinnen oder Vertreter in den Regionalelternbeirat Rheinhessen-Pfalz
bis zu 31 Vertreterinnen oder Vertreter in den Landeselternbeirat
Wahlberechtigt sind …
grundsätzlich alle Schulelternsprecherinnen und Schulelternsprecher. Für die öffentlichen Grundschulen gibt es eine Ausnahme. Hier finden vor den eigentlichen Wahlen Vorwahlen von Wahlvertreterinnen und Wahlvertretern statt.
Wählbar sind …
alle originären Mitglieder eines Schulelternbeirats.
Nähere Informationen zur Wahl der überregionalen Elternbeiräte im Jahr 2022
Die nächsten LEB- und REB-Wahlen finden im Jahr 2025 statt.