Geschenke für Lehrkräfte?
Zum Schuljahresende oder zu Weihnachten haben Schülerinnen und Schüler oder vielmehr ihre Eltern oft das Bedürfnis, sich mit einem Geschenk bei der Lehrerin oder dem Lehrer zu bedanken.
Nicht selten wird die Frage diskutiert, welchen Wert ein Geschenk haben darf und wie viel Geld von den Kindern der Klasse eingesammelt werden soll. Um ganz sicher zu gehen, sollte eine Grenze für kleine Aufmerksamkeiten von zehn Euro nicht überschritten werden.
Denn den Landesbediensteten wird in einem Rundschreiben geraten, Geschenke und Vorteilsversprechungen unter Hinweis auf die für sie geltenden Regeln (§ 42 BeamtStG, § 3 Abs. 3 TV-L) konsequent abzulehnen. Hiernach dürfen Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten unterhalb der Bagatellgrenze.
Um die Lehrkraft nicht in eine unangenehme Situation zu bringen, sollten Eltern über diese Rechtslage informiert sein. Anerkennung und Wertschätzung kann etwa ein Blumenstrauß als Dankeschön verdeutlichen, aber auch ein Gedichtvortrag, Bastelarbeiten, Fotos oder selbst gemalte Bilder. Der Kreativität sind keine (Bagatell-)Grenzen gesetzt.