Leitfaden für das Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist grundlegende Voraussetzung für den Bildungserfolg. Schulen sollen deshalb in einen regelmäßigen konstruktiven Dialog mit Eltern und mit Schülerinnen und Schülern eintreten. Nur durch das regelmäßige Gespräch kann sich zwischen den Beteiligten eine unbelastete Atmosphäre entwickeln, in der auch mögliche Konflikte besser gelöst werden können.

Diese Gesprächskultur muss sich in der Schule entwickeln, wozu alle am Schulleben Beteiligten ausdrücklich ermutigt werden sollen. Zur Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses ist ein empfehlender Leitfaden für ein jährliches Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch entwickelt worden.

Rechtsgrundlagen

Es gibt unterschiedliche Regelungen in der Grundschule und an weiterführenden Schulen.

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

An weiterführenden Schulen gibt es zwar keine Verpflichtung, Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche durchzuführen, die Schulen werden aber ermutigt, dieses Instrument ebenfalls anzuwenden.

§ 8 Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) gibt den öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe I die Möglichkeit, auf den Elternsprechtag zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Schule mindestens einmal im Schuljahr protokollierte Gespräche mit Eltern und Schülerinnen und Schülern über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern geführt werden.

Mit der ÜSchO-Änderung zum Schuljahr 2018/2019 wird Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen die Möglichkeit eröffnet, die verbale Beurteilung zum Halbjahreszeugnis durch ein protokolliertes Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch zu ersetzen (§ 59 Abs. 3). Das Protokoll muss eine Zielvereinbarung enthalten sowie von den Eltern, der Schülerin oder dem Schüler und der Klassenleitung unterschrieben werden. Es ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses.
Das Gespräch muss bis zum 15. März eines Jahres durchgeführt, das Protokoll bis zum 15. April angefertigt sein. Entfällt das Gespräch, so ist bis zum 15. April eine verbale Beurteilung nachträglich anzufertigen. Eine verbale Beurteilung  oder ein Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch kann darüber hinaus auch in den Klassenstufen 9 und 10 der Integrierten Gesamtschule sowie in allen Klassenstufen der Realschule plus erfolgen.

Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche verstehen sich als Dialog auf Augenhöhe, mit welchem den Schulen ein klassisches Feedback-Instrument zur Verfügung steht, das in vielen Fällen die gesamte schulische Atmosphäre verbessert. Mit dem Angebot tragen Schulen dazu bei, die so wichtige innerschulische Kommunikation zu optimieren.

Der Flyer "Das Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch" ist auch in gedruckter Form verfügbar.