Das Fachdidaktische Seminar Katholische Religion
„Religionsunterricht ist Teil des schulischen Bildungsauftrags. Religiös und konfessionell gebunden ermöglicht er Schülerinnen und Schülern, die Freiheit zu glauben und das Recht zu wissen"
Bildungsziele und Gesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz garantieren nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch den konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (vgl. Art. 4; 7,3 GG; Art. 8; 34 Landesverfassung). Staat und Religionsgemeinschaft tragen hier gemeinsam Verantwortung. Der katholische Religionsunterricht untersteht wie jedes Schulfach der staatlichen Schulaufsicht; er wird erteilt im Auftrag und in Übereinstimmung mit den Lehren und Satzungen der katholischen Kirche. Somit ist er eine Form verwirklichter Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der grundgesetzlich garantierte Religionsunterricht ist ein konfessionell profilierter Religionsunterricht. Der katholische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen und zur Entwicklung einer „gesprächsfähigen Identität“ beitragen. Die durch theologisches und pädagogisches Fachstudium ausgebildeten Lehrkräfte stehen im Sendungsauftrag der katholischen Kirche (Missio Canonica) und fundieren damit die Trias (Katholizität der Lehre, der Lehrkraft und der Schülerinnen und Schüler). (…)
Hierbei beteiligt sich der katholische Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach auch an den grundlegenden Aufgaben von Schule, die u.a. auf Persönlichkeitsentwicklung, auf Gestaltungsfähigkeit im Blick auf das eigene Leben in sozialer Verantwortung und auf die Fähigkeit zielen, in der demokratischen Gesellschaft mitzuwirken.“ (Rahmenlehrplan Katholische Religion für die Sekundarstufe I, Mainz 2012, S.1/2)
Das Fachdidaktische Seminar Katholische Religion bietet hierzu vielfältige praxisbezogene Seminare zu folgenden Schwerpunkten: Was ist guter Religionsunterricht?, Korrelation und Elementarisierung, Bibeldidaktik, Symboldidaktik, Ethisches Lernen, Rechtlicher Rahmen des Religionsunterrichts, Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht, Interreligiöses Lernen, Kirchengeschichtsdidaktik u.a.