Förderung von Gedenkstättenfahrten in RLP: Neue Stichtagsregelung

Mit dem Schuljahr 2024/2025 werden die Regelungen für die landesweite Förderung von Gedenkstättenfahrten und von regional-/lokalhistorischen bzw. weiteren gedenkkulturellen Vorhaben von Schulen im Sinne der Planbarkeit und Mittelbereitstellung angepasst. Ab sofort gilt für Anträge eine Stichtagsregelung.

Jedes Schuljahr umfasst nach der neuen Regelung zwei Förderzeiträume:

  • Förderzeitraum 1: Beginn des jeweiligen Schuljahres bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Hier müssen die vollständigen Anträge spätestens bis 30.04. jedes Jahres in der Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen vorliegen.
  • Förderzeitraum 2: Vom 01.01. jedes Jahres bis zum Ende des Schuljahres desselben Kalenderjahres. HIer müssen die vollständigen Anträge spätestens bis 31.10. des vorangehenden Kalenderjahres in der Koordinierungsstelle vorliegen.

Anträge, die nach dem 30.04. und 31.10. für den jeweiligen Förderzeitraum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Fördergelder werden dabei immer erst im Nachhinein ausgezahlt. Die Abrechnung muss hierzu spätestens 4 Wochen nach der Durchführung des Vorhabens vorliegen. Die Fördersumme beträgt weiterhin maximal 500€ pro Antrag.

Diese angepassten Regelungen gelten für Vorhaben, die ab dem 01.01.2025 stattfinden sollen. Damit sind die Anträge für das 1. Kalenderhalbjahr 2025 bis spätestens 31.10.2024 zu stellen. Die bisher in der Förderrichtlinie genannte Fristenregelung der Antragstellung spätestens 8 Wochen vor Durchführung entfällt für Vorhaben ab dem 01.01.2025.

Die Antragsunterlagen, die Förderrichtlinie und weitere Kontaktdaten finden Sie hier

Eine Informationsveranstaltung zu „Fördermöglichkeiten für die Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen“ findet online

  • am 25.09.2024
  • von 16:00 – 17:00 Uhr statt.

Anmeldungen sind auf Fortbildung-Online über die PL-Nr. 24133GY001 möglich.

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