Dabei können Schulen bis zu 10.000 Euro Fördergeld pro Schuljahr erhalten. Damit soll es Schulen ermöglicht werden, mit externen Expert*innen (Künstler*innen, Tänzer*innen, Schauspieler*innen, Koch und Köchinnen oder Handwerker*innen) künstlerische und handwerkliche Projekte gemeinsam in einem neuen Lernsetting umzusetzen.
Für die Förderung gibt es verbindliche Kriterien, die in der Bewerbung und in der Realisierung des Projekts erfüllt werden müssen:
- Teilnahme eines ganzen Jahrgangs aus den Jahrgangsstufen 7–10
- Realisierung eines kulturellen oder handwerklichen Projekts anstelle des Regelunterrichts
- Minimale Dauer der Projektrealisierung von zwei Wochen
- Die Schulleitung übernimmt die Verantwortung für die Realisierung innerhalb der Schule.
- Die Schulleitung nimmt verpflichtend am Projekt:Kultur-Netzwerktreffen im November eines jeden Jahres teil.
- Die Fördermittel fließen an den schuleigenen Förderverein oder an eine gGmbH als Schulträger, der die Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Freistellungsbescheid nachweisen kann.
- Mitwirkung eines/einer externen Expert:in bei der Realisierung des Projekts. Diese/r wird von der Schule eigenständig ausgesucht.
- Dokumentation und Evaluation des Projekts in hierfür geeigneter Form
Alle weiteren Infos finden Sie hier.