Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) die freie Wahl des Geschlechtseintrags (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe). Dies normalisiert die bunte Vielfalt in der Gesellschaft auch in Schulen, da auch Schüler und Schülerinnen ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern können. Kinder und Jugendliche, deren Geschlechtsidentität nicht dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht, stehen vor besonderen Herausforderungen. Schulen müssen daher Orte des respektvollen Miteinanders sein, die Vielfalt leben und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Zur Unterstützung bietet das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz eine neue Handreichung mit praktischen Anregungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für trans, inter* und nicht-binäre Schüler*innen an.
Hier finden Sie diese Handreichung trans*, inter*, nicht-binär. Akzeptanz und Inklusion geschlechtlicher Vielfalt in der Schule .