Sicherheit im Unterricht

Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sehr gewandelt, und die Veränderungen schreiten unaufhaltsam fort.

Für den Bereich des naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein umfangreiches Regelwerk. Die für Rheinland-Pfalz geltenden Regelwerke und Vorschriften können hier einsehen und herunterladen.

RiSU - Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht

Die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) ist eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz. Sie enthält Vorgaben und Empfehlungen, wie Schulen für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts sorgen können. Die Richtlinie legt Maßnahmen fest, um Unfälle zu vermeiden, Sicherheitsrisiken zu minimieren und einen sicheren Lern- und Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Da die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) jährlichen Aktualisierungen unterliegt, erfolgt kein Versand der Richtlinie in gedruckter Form an die Schulen.

Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie sowie weitere Informationen können auf der Seite der Kultusministerkonferenz  heruntergeladen werden.

Eine digitale Aufbereitung der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) finden Sie auf der Internetpräsenz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) ist in der jeweiligen Fassung zu beachten (verlgeiche Verwaltungsvorschrift zu Sicherheit im Unterricht).