Durchführung und Dokumentation von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen

Nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ sind vor Aufnahme einer Tätigkeit die Gefährdungen (z. B. biologische, chemische und physikalische Gefährdungen) zu ermitteln und zu beurteilen, die durch Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln mit Arbeitsstoffen unter Beachtung der Arbeitsumgebung entstehen können.

Kommt die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung vorliegt, ist die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Gefährdungsbeurteilungen im naturwissenschaftlichen Unterricht

Eine Gefährdung liegt im Allgemeinen dann vor, wenn eine Person räumlich und zeitlich in Kontakt mit verletzungsbewirkenden Faktoren (Gefahren, Gefahrenquellen) kommen kann.

Dies kann auch beim sehr stark experimentell ausgerichteten naturwissenschaftlichen Unterricht der Fall sein.

Die Beurteilung möglicher Gefährdungen bei einer Tätigkeit (= tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung) muss vor Aufnahme der Tätigkeit von einer fachkundigen Person (in der Regel der Fach-Lehrkraft) durchgeführt werden.
Kommt die (im Kopf durchgeführte) Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass Gefährdungen vorliegen, sind diese sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.

Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung kann auf eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden. Hier genügt der Hinweis "Gefährdungsbeurteilung durchgeführt - geringe Gefährdung!" in den eigenen Versuchs-Unterlagen.

  • DEGINTU (DGUV-Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht)
    Sammlung von Gefährdungsbeurteilungen für Experimente im Chemie-Unterricht
  • GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der DGUV)
    Informationen zu Stoffen für das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.
  • http://www.gefahrstoffe-schule-bw.de
    Sammlung von Muster-Gefährdungsbeurteilungen für Experimente im Chemie-Unterricht
  • http://www.experimentas.de/
    Sammlung von Gefährdungsbeurteilungen für Experimente im Chemie-Unterricht

Gefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufen I und II

Um Physik-Lehrkräfte bei der Durchführung und Dokumentation von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, hat eine Gruppe von Physik-Expertinnen und –Experten im Auftrag des Bildungsministeriums Gefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufen I und II erstellt.

Diese Gefährdungsbeurteilungen können als Vorlage für die eigenen Gefährdungsbeurteilungen (bzw. deren Dokumentation) verwendet werden, müssen aber ggf.an die eigenen unterrichtlichen Rahmenbedingungen (Größe und Besonderheiten der Lerngruppe, Unterrichtsraum, usw.) angepasst werden.

Die in den Gefährdungsbeurteilungen vorgenommenen Tätigigkeitbeschränkungen (Lehrerversuch, Lehrerversuch mit Schülerbeteiligung, Schülerversuch) wurden aus sicherheitsrelevanten Überlegungen heraus getroffen und sind nicht als didaktischen Empfehlungen zu verstehen. Ein als Schülerversuch eingestufter Versuch kann selbstverständlich auch als Lehrerversuch durchgeführt werden, sofern dies didaktisch oder organisatorisch erforderlich ist. Für den umgekehrten Fall (Lehrerversuch als Schülerversuch) gilt dies nicht.

Gefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufen I

Gefährdungsbeurteilungen für Physik-Standardversuche der Sekundarstufen II