Begegnung mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen

Zeitzeuginnen und Zeitzeugen machen Vergangenes greifbar. Sie schildern persönliche Erlebnisse, Emotionen und Perspektiven, die durch die „klassische“ Geschichtsschreibung nicht vermittelt werden. 
Durch die Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen können junge Menschen nachfühlen, wie die Unterdrückung von Menschenrechten und Meinungsfreiheit sich auf das Leben Einzelner auswirkt. Neben Empathie fördern Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aber auch das kritische Geschichtsbewusstsein: Schülerinnen und Schüler lernen, Informationen einzuordnen und subjektive Perspektiven kritisch zu hinterfragen. 
In vielen Fächern sind Zeitzeuginnen- und Zeitzeugenbegegnungen daher inzwischen fester Bestandteil des Unterrichts. 


Wir unterstützen Sie!

Die Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen bietet verschiedene Formen der Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen an Ihrer Schule an: 

  • Finanzielle Unterstützung
  • Beratung zur Planung und Vorbereitung eines Gesprächs
  • Vermittlung von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen
  • Bereitstellung von Materialen zur Vor- und Nachbereitung von Gesprächen
  • Fortbildungsangebote zu alternativen Formaten (z.B. Arbeit mit Zeitzeugen-Hologrammen)

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen!


Christa Seidenstücker und Miriam Mentz
 

Häufige Fragen

Der Lehrplan sieht Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zu folgenden Themen vor:

  • Totalitäre Herrschaft am Beispiel des Nationalsozialismus; Holocaust
  • Getrennt und wiedervereinigt – die Entwicklung Deutschlands nach 1945
  • (Deutsche) Demokratie- und Diktaturgeschichte im 20. Jahrhundert und ihre Rezeption in Geschichts- und Erinnerungskultur
  • Migrationsbiographien
  • Emanzipationsgeschichten
  • Deutschland und Frankreich – ein Beispiel europäischer Nachbarschaft
  • Herausforderung Europa (Expertenbefragung: Europa-Abgeordnete, Lobbyisten, Zeitzeugen)
  • Eine Welt? – Transformationsprozesse seit 1945 
  • Politischer und gesellschaftlicher Wandel von 89 bis in die Gegenwart
  • Werte und Rechte im Wandel (Gespräch mit einer Person mit Kriegs- oder Krisenerfahrung)

Weitere Themen, zu denen die Koordinierungsstelle Zeitzeuginnen und Zeitzeugen vermittelt, sind Flucht und Vertreibung, Verfolgung im Zuge der DDR/SED-Diktatur, Bürgerrechtsbewegungen, Sinti und Roma, Homosexuelle, Umwelt und Klima, etc. 
 

Die Koordinierungsstelle pflegt eine Datenbank mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zu unterschiedlichen Themen und baut diese kontinuierlich aus. 

In der Datenbank der Bundesstiftung Aufarbeitung können Sie nach Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der SED-Diktatur suchen und diese kontaktieren.

Auf regionaler Ebene können z.B. Verbände und Organisationen gute Anlaufstellen sein, um Kontakt zu Zeitzeuginnen und Zeitzeugen herzustellen. Hier ist es wichtig, dass Sie als Lehrkraft vor der Begegnung mit der Gruppe ein persönliches Gespräch mit dem Zeitzeugen oder der Zeitzeugin führen.

Es gibt leider nur noch wenige, hochbetagte Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der Zeit des Nationalsozialismus. Die Koordinierungsstelle organisiert regelmäßige Zeitzeugenreisen und bietet digitale Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen an. Außerdem organisieren wir Fortbildungen zu alternativen (digitalen) Formaten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Interesse an einer solchen Begegnung haben. 

Zeitzeuginnen und Zeitzeugen erhalten von der Koordinierungsstelle eine Aufwandsentschädigung von 100€ sowie die Erstattung der Fahrtkosten (Bahn 2. Klasse oder 30 Cent pro Kilometer innerhalb Deutschlands). Die Aufwandsentschädigung und die Fahrtkosten der Zeitzeugen werden von der Koordinierungsstelle übernommen, wenn Themen-/Lehrplanbezüge nachvollziehbar dargelegt werden und das Vorhaben unterrichtlich vor- und nachbereitet wird.  
Planen Sie ein größeres Zeitzeugen-Projekt, bei dem eine Zeitzeugin oder ein Zeitzeuge aus dem Ausland anreist, können Sie hierfür eine Summe von bis zu 500€ pro Gespräch beantragen. 

Bitte nutzen Sie das Antragsformular der Koordinierungsstelle. Der Antrag auf Förderung sollte spätestens vier Wochen vor dem geplanten Gespräch bei der Koordinierungsstelle vorliegen. Förderfähig sind Honorar, Fahrtkosten sowie ggf. Hotelübernachtungen (maximal 100€/Nacht). Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Abschluss des Projekts und Abgabe eines kurzen Ergebnisberichtes sowie des Verwendungsnachweises mit den entsprechenden Belegen in Kopie. Ergebnisberichte und Verwendungsnachweise müssen uns spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens zugehen.

Außerdem organisiert die Koordinierungsstelle Begegnungsreisen. Schulen können Interesse bekunden, Station der Reise zu sein. Die Stationen werden ausgelost unter Berücksichtigung der Regionen, Schulformen und Reisefähigkeit/Gesundheitszustand des Zeitzeugen/der Zeitzeugin. Dieses Angebot ist für die Schulen kostenlos. 

Sie können gerne selber Kontakt zu Zeitzeugen herstellen und diese einladen. Voraussetzung einer Förderung ist, dass der Zeitzeuge/die Zeitzeugin sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet fühlt. Dies bestätigen Sie gegenüber dem Pädagogischen Landesinstitut beim Ausfüllen des Antragformulars.