1. Informationen zum Vorbereitungsdienst (VD Gymnasien)

Grundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien bildet die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 3. Januar 2012 in der jeweils gültigen Fassung.

Dementsprechend gliedert sich die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in drei Bereiche, die für die berufliche Kompetenzentwicklung der Anwärterinnen und Anwärter zusammen wirken:

  1. Im Berufspraktischen Seminar werden Fragen der Bildungswissenschaften in der praktischen Umsetzung sowie Inhalte des Schul- und Beamtenrechts behandelt. 
  2. In den Fachdidaktischen Seminaren der beiden Ausbildungsfächer werden fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen sowie ausgewählte Inhalte des Unterrichts thematisiert.
  3. Die schulische Ausbildung an einer unserer Ausbildungsschulen, welcher die Anwärterinnen und Anwärter für die Dauer der Ausbildung von der Schulbehörde zugewiesen werden, qualifiziert die Referendarinnen und Referendare für die Schulpraxis. Sie beinhaltet neben dem eigenverantwortlichen und angeleiteten Ausbildungsunterricht und der Teilnahme an weiteren Schulveranstaltungen auch regelmäßige Schulgruppensitzungen.

Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 18 Monate. In seinem Verlauf begleiten und beraten die Fachleitungen des Studienseminars und die schulischen Ausbildungsleitungen die Referendarinnen und Referendare in Unterrichtsmitschauen und Unterrichtsbesuchen. Weitere Informationen zu den Ausbildungsgrundlagen im VD Gym finden Sie hier.

2. Informationen zum Seiteneinstieg

In Bedarfsfächern werden unter bestimmten Umständen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt und an den Studienseminaren ausgebildet.

Informationen und Hinweise zur Bewerbung unter folgenden Adressen:

3. Informationen zum EU-Anerkennungslehrgang

Unter bestimmten Bedingungen kann ein im Ausland erworbenes Diplom bzw. eine dort erworbene Lehrerinnen-und Lehrerausbildung anerkannt werden.

Weitere Informationen und Hinweise zur Anerkennung finden Sie auf der entsprechenden Seiten des Ministeriums für Bildung (BM).

4. Informationen zur Lehrkräfte-Wechselprüfung

Lehrerinnen und Lehrer, die in ein anderes Lehramt wechseln möchten, sind an die Regelungen der neuen Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung gebunden

Nähere Hinweise erhalten Sie auf der entsprechenden Seite des Ministeriums für Bildung (BM).