Grundsätze für die Ausbildung im bilingualen Unterricht

Grundsätze für die Ausbildung im bilingualen Unterricht

1. Rechtsgrundlage

Die Ausbildung basiert auf den Rahmenvorgaben für die „Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes für den bilingualen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen“, Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 02. Mai 2013 (Amtsblatt Nr. 2/2013). 

2. Voraussetzungen

  • Die Ausbildung für die Erteilung von bilingualem Sachfachunterricht ist freiwillig, zusätzlich und zulassungspflichtig. Am Studienseminar Landau werden zur Zeit die Kombinationen Französisch oder Englisch mit Geschichte, Erdkunde oder Sozialkunde angeboten.
  • Zugelassen zur Ausbildung für die Erteilung von bilingualem Unterricht werden Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die
    • eine entsprechende Fächerkombination im Bachelor/Masterstudium oder eine Erweiterungsprüfung in der Fremdsprache nachweisen
    • einen Antrag bei der Seminarleiterin stellen (i.d.R. zum Ende des 2. Ausbildungshalbjahres) und
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung in beiden Fächern entsprechend qualifiziert sind.

Die Entscheidung über die Zulassung und über den Zeitpunkt der bilingualen Zusatzausbildung trifft die Seminarleiterin im Benehmen mit den betroffenen Fachleitern. Ein erfolgreich abgeschlossenes Zusatzstudium für die Erteilung bilingualen Sachfachunterrichts sollte berücksichtigt werden.

3. Anforderungen

Die Ausbildung für die Erteilung von bilingualem Sachfachunterricht umfasst

  • mindestens 10 Stunden bilingualen Ausbildungsunterricht, der eine Unterrichtsreihe enthält,
  • einen Unterrichtsbesuch mit einem Langentwurf,
  • die Auseinandersetzung mit didaktischen und methodischen Aspekten im Rahmen der betroffenen fachdidaktischen Seminare und im Selbststudium,
  • ein Kolloquium (ca. 20 Minuten).

Bei einem erfolgreich abgeschlossenen Zusatzstudium für die Erteilung bilingualen Sachfachunterrichts kann auf Antrag und erfolgreicher Anerkennung durch das Landesprüfungsamt das Kolloquium entfallen.

4. Gestaltung der Ausbildung

Als Zeitpunkt für die Ausbildung empfiehlt sich in der Regel das 3. Halbjahr nach Abschluss der Prüfungen.

Die Ausbildungsleistungen sollen durch den folgenden Ablauf sinnvoll vernetzt werden:

  1. Antrag auf Zulassung (am Ende des 2. Ausbildungshalbjahres)
  2. Teilnahme am Intensivtag mit Fachsitzungen zu den methodischen und didaktischen Aspekten des bilingualen Sachfachunterrichts (nach Abschluss der Prüfungen)
  3. ggf. Auslandsaufenthalt mit der Möglichkeit, authentisches Material zu sammeln (je nach Ausbildungsjahrgang im Laufe des 2. Ausbildungshalbjahres)
  4. Eine Unterrichtsmitschau und ein Unterrichtsbesuch im Rahmen der Unterrichtsreihe. Zum Unterrichtsbesuch ist ein Langentwurf vorzulegen.
  5. abschließendes Kolloquium (s. weitere Hinweise oben)
  • Findet die Ausbildung an einer Schule mit bilingualem Zug statt, so sollten in der Ausbildung Anfangs- und Oberstufenunterricht abgedeckt werden, dies kann in einer der Stufen mit Hospitationen erfolgen.
  • Findet die Ausbildung an einer Schule ohne entsprechenden bilingualen Zug statt, so sucht die Studienreferendarin oder der Studienreferendar eine Lerngruppe (9.-10. Klasse, Oberstufenkurs), in der ein bilinguales Modul durchgeführt werden kann, in der Sek. I ggf. in Kooperation mit dem Fachlehrer für die Fremdsprache, der weitere Stunden zur Verfügung stellen kann. Unter folgenden Voraussetzungen kann der Sachfachunterricht in den Gesellschaftswissenschaften modular durchgeführt werden:
    • Die Schulleitung, die Eltern der Klassen (Kurse) und die betroffenen Fachlehrer müssen dem phasenweise bilingualen Sachfachunterricht zustimmen.
    • Es muss eine entsprechend ausgebildete Fachlehrkraft an der Schule vorhanden sein, die die Ausbildung unterstützt.
  • In der Oberstufe sind auch landeskundliche Unterrichtsreihen im Leistungskurs Englisch oder Französisch möglich, sofern die reguläre Ausbildungsschule keinen bilingualen Zug hat. Die Entscheidung darüber trifft der Fachleiter für das Sachfach zusammen mit dem Fachlehrer für die Fremdsprache.
  • Die Leistungen der Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Rahmen ihrer Ausbildung im bilingualen Unterricht werden dokumentiert und zu den Ausbildungsakten genommen.
  • Bei den Unterrichtsmitschauen und dem Unterrichtsbesuch kooperieren die Fachleitungen in geeigneter Weise, sodass neben der Fakultas im Sachfach immer auch die Fakultas in der Fremdsprache vertreten ist.


5. Bilinguale Ausbildungsschulen im Seminarbereich Landau

AGB

Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern (Französisch-Erdkunde/Geschichte) Abi Bac

EGW

Europa-Gymnasium Wörth (Französisch-Erdkunde/Geschichte)

KKG

Käthe-Kollwitz-Gymnasium Neustadt  (Englisch-Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde)

LG

Leibniz-Gymnasium Neustadt (Französisch-Erdkunde/Geschichte) 

MSG

Max-Slevogt-Gymnasium Landau (Französisch - Erdkunde/Geschichte) Abi Bac

OHG

Otto-Hahn-Gymnasium Landau (Englisch – Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde)

                                           

6. Gültigkeit

Diese Grundsätze für die Ausbildung im bilingualen Unterricht am Studienseminar Landau sind mit dem Landesprüfungsamt abgestimmt und sichern die Vergleichbarkeit der Anforderungen in der bilingualen Ausbildung an den verschiedenen Seminarstandorten. Sie gelten ab dem Ausbildungsjahrgang 2014-15 bis auf Weiteres.