Berufsschule
Für Interessentinnen und Interessenten
Rechtliche und curicculare Grundlagen
Sprachförderung in der dualen Ausbildung
Prozess zur Sprachförderung in der dualen Ausbildung
Während der dualen Berufsausbildung lernen Auszubildende sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule. Grundlage für die Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag. Weitere formale Voraussetzungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht vorgesehen.
Damit Auszubildende dem Berufsschulunterricht gut folgen und vor allem die Prüfungen vor der zuständigen Stelle (z. B. IHK, HWK) bestehen können, benötigen sie Deutschkenntnisse auf der Stufe B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)“. Je nach Beruf kann ein noch höheres Sprachniveau erforderlich sein.
Die für die Prüfungen zuständigen Stellen erkennen einen möglichen Sprachförderbedarf von Auszubildenden derzeit meist erst sehr spät, zum Beispiel bei schlechten Ergebnissen in der Zwischenprüfung oder im Teil I der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Um den Sprachförderbedarf frühzeitig festzustellen und das Erreichen des Sprachniveaus B2 nach GER bis zu den Prüfungen zu unterstützen, wird der hier dargestellte „Prozess zur Sprachförderung in der dualen Ausbildung“ erprobt.
| vor Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | ||
|---|---|---|---|---|
| im Rahmen der beruflichen und schulischen Orientierung | in den ersten sechs Wochen nach dem Eintritt in die Berufsschule | in den ersten sechs Schulwochen nach den Sommerferien | vor der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung | |
betrifft
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