Schulfahrten und Schülerbegegnungen im Schuljahr 2024/2025 für Reisen ins außereuropäische Ausland und in europäische Länder, die nicht der Europäischen Union angehören

Im Folgenden können Sie die entsprechenden Schreiben in Bezug auf Schulfahrten und Schülerbegegnungen im Schuljahr 2024/2025 einsehen. Bitte bedenken Sie, dass nur in Bezug auf Reisen ins außereuropäische Ausland gesonderte Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Nur in diesen Fällen muss die Genehmigung des Ministeriums für Bildung eingeholt werden!

Achtung! Bitte beachten Sie die Änderungen seit dem 1. Oktober 2024 in Bezug auf Reisen nach Großbritannien! Großbritannien wird von nun an wie ein EU-Staat behandelt, sodass ab sofort wieder die gleiche genehmigungsrechtliche Praxis wie vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gilt. Eine Genehmigung durch das Ministerium für Bildung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich!

Bitte beachten Sie auch die Änderungen in Bezug auf die Einreisebedinungen seit dem 2. April 2025! Alle Einreisenden benötigen zusätzlich zu einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) (sofern nicht bereits ein Visum etc. vorliegt)! Dies gilt folglich auch für Schul- und Gruppenreisen! Somit müssen für alle an der Reise beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie die teilnehmenden Lehrkräfte zusätzlich zu dem Reisepass auch eine elektronische Reisegenehmigung einholen. Diese kann online oder über die UK ETA App beantragt werden.

Diese Informationen können Sie der Webseite des Auswärtigen Amtes unter dem Thema „Aktuelles / Einreise/Elektronische Reisegenehmigung (ETA)“ entnehmen.