Schulfahrten und Schülerbegegnungen im Schuljahr 2024/2025 für Reisen ins außereuropäische Ausland und in europäische Länder, die nicht der Europäischen Union angehören

Im Folgenden können Sie die entsprechenden Schreiben in Bezug auf Schulfahrten und Schülerbegegnungen im Schuljahr 2024/2025 einsehen. Bitte bedenken Sie, dass nur in Bezug auf Reisen ins außereuropäische Ausland gesonderte Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Nur in diesen Fällen muss die Genehmigung des Ministeriums für Bildung eingeholt werden!

Achtung! Bitte beachten Sie die Änderungen seit dem 1. Oktober 2024 in Bezug auf Reisen nach Großbritannien! Großbritannien wird von nun an wie ein EU-Staat behandelt, sodass ab sofort wieder die gleiche genehmigungsrechtliche Praxis wie vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gilt. Eine Genehmigung durch das Ministerium für Bildung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich!

Bitte beachten Sie auch die Visa-Vorschriften bei Einreisen in das Vereinigte Königreich! Schülerinnen und Schüler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen bei Einreisen in das Vereinigte Königreich prüfen, ob für die Einreise ein Visum benötigt wird.