Nachholen von Abschlüssen

In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung u. a. den Abschluss der Berufsreife oder den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) nachzuholen.
Über die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechende Verfahrensweise informieren Sie die beigefügten Dokumente.

Landesverordnung Nichtschülerprüfung Berufsreife

Landesverordnung Nichtschülerprüfung Sekundarabschluss I

Merkblatt 2023 Berufsreife

Merkblatt 2023 Sekundarabschluss I