Nachholen von Abschlüssen
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung u. a. den Abschluss der Berufsreife oder den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) nachzuholen.
Über die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechende Verfahrensweise informieren Sie die beigefügten Dokumente.
Landesverordnung Nichtschülerprüfung Berufsreife