Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz und Übergreifende Schulordnung
Die aktuellen Ausgaben des Schulgesetzes und der Übergreifenden Schulordnung finden Sie auf dem Portal „Landesrecht online“ des Justizministeriums.
Verwaltungsvorschriften
Am 1. August 2009 sind im Zuge der Änderung in der Schulstruktur neue Verwaltungsvorschriften zur Stundentafel und zur Unterrichtsorganisation in Kraft getreten.
Diese Verwaltungsvorschriften gelten im Errichtungsjahr einer Realschule plus nur für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und in den darauf folgenden Schuljahren jeweils für die Schülerinnen und Schüler der nächst höheren Klassenstufen.
Verwaltungsvorschrift Stundentafel
Die Stundentafel setzt den zeitlichen Rahmen für den Umfang des Unterrichts in den einzelnen Fächern der Realschule plus. Die Stundentafel umfasst für alle Klassenstufen jeweils 30 Wochenstunden. In der Orientierungsstufe sind die Stundentafeln für Realschule plus und Gymnasium gleich. Innerhalb der Stundentafel haben die Schulen Gestaltungsmöglichkeiten für die Schul- und Qualitätsentwicklung. Sie können in eigener Verantwortung die Wochenstunden auf die einzelnen Fächer oder Fachbereiche und Klassenstufen verteilen.
Besonders hervorzuheben ist neben dem Pflichtbereich der erweiterte Wahlpflichtunterricht in den Fächern „Hauswirtschaft und Sozialwesen“, „Technik und Naturwissenschaft“und „Wirtschaft und Verwaltung“. Ab der 6. Klasse stehen Berufsorientierung, Ökonomische Bildung und Informatische Bildung als Unterrichtsprinzipien im Vordergrund.
Die neue Gestaltung des Wahlpflichtbereichs ermöglicht den Schulen ein eigenes Profil auszubilden – unter der Berücksichtigung der gezielten Förderung und der Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der jeweiligen Lernsituation. Auf diese Weise sollen die Eigenständigkeit und die pädagogischen Freiräume der Schulen gestärkt und ausgeweitet werden.
Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation
Die Verwaltungsvorschrift sichert einheitliche Rahmenbedingungen für den Unterricht an den Realschulen plus. Grundlage des Unterrichtsangebots sind die geltenden Stundentafeln, der Bedarf an Lehrkräftewochenstunden und die Bildung von Klassen und Lerngruppen.
Für die Klassenstufen 5 und 6 wird die Klassenmesszahl auf 25 Schülerinnen und Schüler, für die Klassenstufe 7 bis 10 auf 30 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Bei der Bildung und Fortführung von Klassen sind aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Abweichungen von der Klassenmesszahl nach unten oder oben zulässig.
VV_Unterrichtsorganisation_RS_plus
Um eine optimale Förderung zu gewährleisten, erhalten die Realschulen plus weit mehr an Lehrerwochenstunden zugewiesen, als zur Abdeckung des Pflichtunterrichts erforderlich ist.
Für ergänzende Förderkonzepte steht zusätzlich ein Pool von 6.000 Lehrkräftewochenstunden zur Verfügung. Weiter steht ein Kontingent von bis zu 3.500 Lehrkräftewochenstunden für die Sprachförderung, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund, zur Verfügung. Die Höhe der Förderkontingente ist nicht mehr an Schülerinnen- und Schülerzahlen gekoppelt, sondern bleibt auch bei Rückgang konstant.
Kompendien der Realschulen plus
Das Kompendium Realschulen plus sowie die Kompendien zu den Themen "Fördern und Differenzieren in der Realschule plus" sowie "Wahlpflichtbereich der Realschule plus" finden Sie anbei.