Anmeldung
Die Anmeldung an einer Realschule plus wird nach der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 4 der Grundschule in der zweiten Februarhälfte durchgeführt. Die Aufnahme erfolgt in die Klassenstufe 5 nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundschule. (§ 12 Übergreifende Schulordnung ÜSchO)
Berufsorientierung
Eine frühzeitige Berufsorientierung ist ein Handlungsziel der Realschule plus, nicht nur im neuen Wahlpflichtbereich, der bereits in der Klassenstufe 6 mit einem Orientierungsangebot beginnt. Auch Angebote wie z. B. der Praxistag oder der für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtende Berufswahlpass dienen dazu, die berufliche Orientierung stärker zu vermitteln und zu dokumentieren.
Fachoberschule
Die Fachoberschule an der Realschule plus führt zur Fachhochschulreife und somit zur Studienberechtigung. Sie wird in den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Gesundheit angeboten.
Freiwilliges Zurücktreten
Freiwilliges Zurücktreten: Aus wichtigem Grund können Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 10 einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten; in Ausnahmefällen auch ein zweites Mal. Die Eltern können das Zurücktreten bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien beantragen. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz. (§ 44 ÜSchO)
Ganztagsschulangebote
An vielen Realschulen plus sind Ganztagsschulangebote eingerichtet. Über die konzeptionelle, organisatorische und inhaltliche Schwerpunktsetzung entscheidet die Einzelschule. Gezielte Förder- und Unterstützungsangebote in Form von Lernzeiten in Kombination mit ansprechenden Arbeitsgemeinschaften z. B. aus dem sportlichen, musischen oder kreativen Bereich ergänzen das Fachangebot.
Integrative Realschule
In der Integrativen Realschule findet nach der Orientierungsstufe eine Differenzierung in Grundkurse und Erweiterungskurse statt:
- in Mathematik und erster Fremdsprache ab Klassenstufe 7,
- in Deutsch i. d. R. ab Klassenstufe 8,
- Physik und/oder Chemie spätestens ab Klassenstufe 9.
Ab der Klassenstufe 8 können abschlussbezogene Klassen der Bildungsgänge Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I gebildet werden.
Kinder beruflich Reisender
Kinder beruflich Reisender, das sind vor allem Kinder aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen, von ambulanten Händlern, von Puppenspielern, von Binnenschiffern, mobilen Scherenschleifern, mobilen Bettfederreinigern, Eventanbietern, um nur einige exemplarisch zu nennen, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine Stammschule haben.
Das Leben dieser Kinder ist geprägt vom häufigen Ortswechsel. Die Familie bildet gleichzeitig eine Wirtschafts- und Erwerbseinheit, in der die Kinder schon relativ früh in den Arbeitsprozess einbezogen werden. Insbesondere Kinder in kleineren Familienunternehmen helfen als mitarbeitende Familienangehörige bei der Gestaltung des Programms, beim Auf- und Abbau, beim Karten- oder Warenverkauf oder der Versorgung der Tiere.
Das Leben auf der Reise bedingt ständige Schulwechsel, neue Lehrkräfte, wechselnde Mitschülerinnen und Mitschüler, Konfrontation mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalten sowie mit einer Vielfalt von Schulbüchern und Lernmaterialien. Hinzu kommt eine erhebliche Verkürzung der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit durch die Reisetage (Abbau, Umsetzen und Aufbau am nächsten Standort). Kontinuierliches und kumulatives Lernen ist dabei deutlich erschwert.
Einige tausend Kinder wechseln so in Deutschland in jeder Woche die Schule, weil ihre Eltern als beruflich Reisende unterwegs sind. Diese Kinder besuchen teilweise bis zu dreißig verschiedene Schulen pro Jahr. Ihre besonderen Lebensbedingungen und individuellen Lernvoraussetzungen sind dabei zu berücksichtigen. Das Hauptproblem des Schulbesuchs auf der Reise war und ist für sie die Diskontinuität der Lernprozesse.
Um eine intensivere und individuellere Betreuung zu ermöglichen, sind in allen Ländern
Bereichslehrkräfte mit der Förderung und Beratung der Kinder beruflich Reisender beauftragt, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher wahrnehmen.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es in Rheinland-Pfalz regional tätige Bereichslehrkräfte, die die Aufgabe haben, sowohl Kontaktperson für reisende Familien als auch für Schulen zu sein, an denen reisende Kinder unterrichtet werden. Insbesondere sind sie bei der Koordination der schulischen Förderung in Zusammenarbeit mit den Stammschulen (Schulen, die die Schülerakte führen und die Zeugnisse sowie Abschlüsse verantworten) und Stützpunktschulen (Schulen, die während der Reise besucht werden) tätig.
Definition für Kinder beruflich Reisender
(Beschluss des 423. Schulausschuss am 24./25.06.2021; Beschluss der Länderkonferenz für den Unterricht für Kinder beruflich Reisender vom 04.02.2021)
Vorspann
Schulpflichtige Kinder beruflich Reisender werden deutschlandweit im Rahmen eines über die Ländergrenzen hinweg etablierten Systems aus Stammschulen und Stützpunktschulen, unterstützt durch flächendeckend zur Verfügung stehende Bereichslehrkräfte, unterrichtet. Sie führen entweder ein Schultagebuch mit sich oder werden im Rahmen von DigLu (digitale Lern- und Organisationsplattform „Digitales Lernen unterwegs“) betreut. Ziel ist insbesondere eine kontinuierliche schulische Förderung der mit ihren Familien reisenden Kinder, die ihrer Lebenssituation bestmöglich Rechnung trägt und die einen Schulabschluss ermöglicht.
Dabei ist nicht jedes Kind und nicht jeder bzw. jede Jugendliche, dessen bzw. deren Eltern aus beruflichen Gründen reisen, ein Kind beruflich Reisender, wobei im Einzelfall die Grenzen fließend sein können. Mit wachsender beruflicher Mobilität auch anderer Berufsgruppen wird zunehmend eine Beschreibung der Zielgruppe für die genannten schulischen Maßnahmen erforderlich.
Definition
Kinder beruflich Reisender sind Kinder und Jugendliche insbesondere aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von Puppenspielern, aber z. B. auch Kinder von ambulanten Händlern, von Binnenschiffern und mobilen Scherenschleifern.
Kennzeichnend für diese Kinder und Jugendlichen ist, dass deren Eltern häufig ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO ausüben oder als ständiges Personal mitreisen. Das kann für die Kinder beruflich Reisender bedeuten,
- dass sie mit ihrer Familie als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft in der Bundesrepublik und teilweise im europäischen Ausland reisen,
- dass sie oft nur wenige Tage bis hin zu einigen Wochen an einem Ort verweilen,
- dass sie in der Regel keinen oder nur in der Winterpause (Zeit in der üblicherweise keine Märkte, Jahrmärkte und Volksfeste stattfinden) einen festen bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort haben und
- dass sie deshalb jedes Jahr eine Vielzahl an unterschiedlichen Schulen und Klassen besuchen.
Wesensmerkmal für die berufliche Tätigkeit der Eltern ist, dass diese nur an wechselnden Orten stattfinden kann und damit zwingend mit der Reise verbunden ist, was sie von Reisen aus beruflichem Anlass (z. B. Journalisten, Geschäftsreisende) unterscheidet.
Abgrenzung
Inwieweit unabhängig davon Kinder von Personen ohne festen Wohnsitz, die nicht unter die Gruppe der Kinder beruflich Reisender fallen, im Rahmen von Stamm- und Stützpunktschulen mit Unterstützung der Bereichslehrkräfte gefördert werden können und sollen, muss im Einzelfall entschieden werden.
Kinder, die z. B. aufgrund von Geschäftsreisen der Eltern bzw. eines alleinerziehenden Elternteils und/oder aufgrund ihrer individuellen familiären Situation (z. B. wechselnder Aufenthalt bei entfernt voneinander lebenden Erziehungsberechtigten) phasenweise nicht an ihrer Schule anwesend sein können, fallen grundsätzlich nicht unter die Regelungen für Kinder beruflich Reisender. Für sie müssen auf der schulrechtlichen Basis der jeweiligen Länder individuelle Entscheidungen getroffen und individuelle Vorgehensweisen gefunden werden.
Klassengröße
Klassengröße: Die verbindliche Klassenmesszahl in der Orientierungsstufe der Realschule plus beträgt 25 Schülerinnen und Schüler. Ab Klassenstufe 7 liegt die Klassenmesszahl, auch „Klassenteiler“ genannt, für alle Schularten bei 30 Schülerinnen und Schülern.
Kooperative Realschule
In der Kooperativen Realschule werden ab der Klassenstufe 7 abschlussbezogene Klassen zur Erlangung der Berufsreife und des qualifizierten Sekundarabschlusses I gebildet. Je nach Leistungsentwicklung und Lernverhalten kann ein Wechsel zwischen den Bildungsgängen erfolgen. (§ 25 ÜSchO)
Lernmittelfreiheit
In Rheinland-Pfalz steht die Schulbuchausleihe allen Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung. Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Projekt „Erweiterte Selbständigkeit“ PES
Das Projekt „Erweiterte Selbständigkeit“ PES leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Unterrichtsausfall an Schulen zu verringern und unterstützt damit die Qualitätsarbeit der Schulen nachhaltig. Für die Realschulen plus ist die Teilnahme an PES verbindlich. Dafür erhalten die Realschulen plus ein eigenes Budget, um so mehr Verantwortung für die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gestaltung dieser Entwicklungsprozesses übernehmen zu können. Weitere Informationen unter: http://pes.bildung-rp.de/.
Projekt „Keine(r) ohne Abschluss
Das Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“ soll Schülerinnen und Schülern, die den Abschluss Berufsreife nicht erlangt haben, eine zweite Chance bieten. In Verbindung mit einem Ganztagsangebot und hohen Praxisanteilen werden Schülerinnen und Schüler gezielt unterstützt. Das Projekt läuft derzeit an zehn Realschulen plus in Rheinland-Pfalz.
Wahlpflichtfachangebot
Das Wahlpflichtangebot hat in der Realschule plus einen hohen Stellenwert. Bereits in der 6. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Orientierungsangebot in den drei Lernbereichen Technik und Naturwissenschaften, Hauswirtschaft und Sozialwesen und Wirtschaft und Verwaltung mit insgesamt 4 Wochenstunden. Zusätzlich wird Französisch als Wahlpflichtfach angeboten. Für alle diese Angebote gelten die Unterrichtsprinzipien Beruforientierung, ökonomische Bildung und informatische Bildung. Ab der Klassenstufe 7 müssen sich die Schülerinnen und Schüler für eines der drei Fächer entscheiden. Schulen haben zudem die Möglichkeit, ab der 7. Klasse zusätzliche schuleigene Angebote einzurichten.
Zeugnis
Das Zeugnis einer Schülerin oder eines Schülers ist ein urkundlicher Nachweis, in dem die Leistungsbeurteilung in allen Unterrichtsfächern (Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer) und sonstige wichtige Aussagen über einen Unterrichtsabschnitt zusammengefasst werden. Aus dem Zeugnis muss ersichtlich sein, wie der Unterricht organisiert war und in welcher Rangfolge die angegebenen Kursbezeichnungen stehen. Bei Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung muss kenntlich gemacht werden, auf welcher Leistungsebene die festgestellten Leistungen jeweils erbracht wurden. Eine verbale Beurteilung kann darüber hinaus in allen Klassenstufen der Realschule plus erfolgen. (§ 57 – 63 ÜSchO)