Informationen für Schulträger
Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur im Dezember 2008 durch den rheinland-pfälzischen Landtag wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenführung der Real- und Hauptschulen und für die Errichtung von Realschulen plus geschaffen.
Hinweise zum Antragsverfahren enthält ein Leitfaden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Schulstrukturentwicklung und Schulentwicklungsplanung.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Umsetzung des Schulentwicklungsplans
Nach dem Schulgesetz sind alle kreisfreien Städte und Landkreise verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan zu erstellen.
Anträge auf Errichtung und Aufhebung von Schulen müssen je nach Schulart bestimmte Anforderungen erfüllen und bis zu einem feststehenden Zeitpunkt eingereicht werden. Für die Beantragung von Realschulen plus müssen folgende Angaben und Unterlagen vorliegen.
Realschulen plus und ggf. eine mit einer Realschule plus organisatorisch verbundene Fachoberschule
Angaben und Unterlagen bei der Antragstellung
- Benennung der Schulform (integrativ oder kooperativ)
- Beschlüsse der kommunalen Gremien zur Aufhebung bestehender Schulen und Errichtungen einer Realschule plus
- Anhörung des Schulträgerausschusses
- Beschlüsse der schulischen Gremien, soweit sie bereits vorliegen
- Schulelternbeirat - Herstellung des Benehmens
- Schulausschuss - Anhörung
- Gesamtkonferenz - Anhörung - Stellungnahme des Landkreises bei Anträgen von kreisangehörigen Gebietskörperschaften
- Benennung des Schulträgers bei einer Kooperation von mehreren Gebietskörperschaften
- Darstellung der Raumsituation
- Fiktives Einzugsgebiet mit den Modalitäten des Schülertransports
- Voraussichtliche dauerhafte Zügigkeit der Schule
- Bei einer Schule an zwei Standorten: Darstellung der geplanten Aufteilung der Klassen
Verfahren
- Anträge auf Errichtung von Realschulen plus sind bis 31. März für das übernächste Schuljahr der Schulbehörde vollständig vorzulegen.
- Vor den Sommerferien entscheidet die Schulbehörde über die Erteilung einer Option.
- Anschließend werden die schulgesetzlichen und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren eingeleitet.
- Die Funktionsstellen (Schulleitung, pädagogische Koordination) werden im Amtsblatt ausgeschrieben.
- Spätestens im September beginnt eine schulinterne Steuerungsgruppe mit der Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes.
- Im Februar erfolgt das Anmeldeverfahren.
- Ab März werden bei erfolgreichem Verlauf der Anmeldungen die notwendigen Organisationsverfügungen erlassen.