Bewerbung Weiterbildung

Wie kann ich mich für eine Weiterbildung in Informatik bewerben?

Bewerben können sich alle Lehrkräfte in RLP mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis. Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden. Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung (2. Staatsexamen) für das Lehramt der angestrebten Unterrichtserlaubnis.

Die Bewerbung geschieht durch die Anmeldung für die jeweilige Weiterbildungsstufe in eVewa. Nach Anmeldeschluss werden alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Datenerhebung (schulischer Bedarf in Informatik usw.) angeschrieben. Mit Hilfe dieser Informationen wird dann über die Zulassung entschieden. Die Bescheide über die Zulassung bzw. Ablehnung erfolgen ungefähr drei Monate vor Beginn der Maßnahme.

Bewerbungen sind in der Regel vom Anfang Juni bis Ende September eines Jahres möglich. Die Kurse beginnen dann jeweils im Februar/März des Folgejahres. Beachten Sie dazu die folgenden Links zu den jeweiligen Stufen.

Stufe 1

Anmeldungen für 2026 sind bis 21.09.2025 möglich.

zur Anmeldung

Für Stufe 1 sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Lehrgang beginnt im Februar 2026 und endet nach zwei Jahren mit einer Prüfung zur Unterrichtserlaubnis für Informatik in der Sekundarstufe I. Er ist so aufgebaut, dass Sie bereits im Schuljahr 2026/2027 mit Ihrem Unterricht beginnen können.

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung werden Sie in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Nach Anmeldeschluss erfolgt eine Datenerhebung und das eigentliche Zulassungsverfahren für die gesamte Weiterbildung.

Stufe 2

Anmeldungen für 2026 sind bis 21.09.2025 möglich.

zur Anmeldung

Der Einstieg in Stufe 2 wird Lehrkräften empfohlen, die schon Vorkenntnisse im Bereich Programmieren besitzen und die Unterrichtserlaubnis Informatik für die Sekundarstufe II anstreben.

Der Direkteinstieg in Stufe 2 ist nicht geeignet für Lehrkräfte, die nur in der Sekundarstufe I unterrichten möchten.

Für den Direkteinstieg in Stufe 2 ist es nach unseren Erfahrungen ausreichend, wenn Sie über  Programmierkenntnisse verfügen, die ungefähr das Niveau haben, das im inf-schule-Kapitel "Spacebug" bis einschließlich Kapitel 5 ("Variablen") thematisiert wird. Die Nachweise über Vorkenntnisse (Schule, Studium oder individuell) werden erst nach Anmeldeschluss abgefragt. Die versäumten Inhalte der Stufe 1 müssten – falls nicht vorhanden – im Selbststudium angeeignet werden.

Stufe 3

Anmeldungen für 2026 sind bis 18.09.2026 möglich.

zur Anmeldung

Die Maßnahme beginnt voraussichtlich erst im Frühjahr 2027!

Der Einstieg in Stufe 3 ist für Lehrkräfte gedacht, die in einer früheren Maßnahme eine Unterrichterlaubnis Informatik Sek. I erworben haben oder die Stufe 2 des aktuellen Weiterbildungskonzepts erfolgreich durchlaufen (haben). Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld "Bemerkungen" das Jahr des Erwerbs ihrer Unterrichtserlaubnis Informatik Sek. I an. Teilnehmende aus dem aktuellen Weiterbildungskurs der Stufe 2 melden sich ebenfalls hier an. Sie werden dann automatisch zugelassen.

Stufe 4

Eine Bewerbung für Stufe 4 ist nicht möglich.

Beginn: 9.März 2026

Die Stufe 4 schließt automatisch an Stufe 3 an. Eine Anmeldung ist nicht vorgesehen.

Zulassung - Rechtliche Grundlage

Zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können hauptamtliche und hauptberufliche, einschließlich der nach §§ 80 b, 87 a Landesbeamtengesetz beurlaubten und der nach § 80 a Abs. 4 freigestellten Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Ersatzschulen zugelassen werden. Dies findet entsprechende Anwendung für beurlaubte angestellte Lehrkräfte. Vgl. die Verwaltungsvorschrift "Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Erwerb und Anerkennung von Qualifikationen" des Ministeriums für Bildung vom 14. Juli 2020.

Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.