Bewerbung Weiterbildung

Wie kann ich mich für eine Weiterbildung in Informatik bewerben?

Bewerben können sich alle Lehrkräfte in RLP mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis. Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden. Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung (2. Staatsexamen) für das Lehramt der Stufe der angestrebten Unterrichtserlaubnis.

Die Bewerbung geschieht durch die Anmeldung für die jeweilige Weiterbildungsstufe in eVewa. Nach Anmeldeschluss werden alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Datenerhebung (schulischer Bedarf in Informatik usw.) angeschrieben. Mit Hilfe dieser Informationen wird dann über die Zulassung entschieden. Die Bescheide über die Zulassung bzw. Ablehnung erfolgen ungefähr drei Monate vor Beginn der Maßnahme.

Bewerbungen sind in der Regel vom Anfang Juni bis Ende September eines Jahres möglich. Die Kurse beginnen dann jeweils im Februar/März des Folgejahres. Beachten Sie dazu die folgenden Links zu den jeweiligen Stufen.

Stufe 1

Kommende Maßnahme Stufe 1

Anmeldung

(Anmeldeschluss 27.9.24)

Für Stufe 1 sind keine Vorkenntnisse notwendig. Dieser Lehrgang wird insbesondere Lehrkräften empfohlen, die Informatik in der Sek. I unterrichten wollen oder diesen Kurs als Vorbereitung für die Weiterbildung Informatik Sek. II nutzen möchten. Er richtet sich bewusst auch an Lehrkräfte von RS+ und IGS.

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung werden Sie in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Nach Anmeldeschluss erfolgt eine Datenerhebung und das eigentliche Zulassungsverfahren für die gesamte Weiterbildung.

Stufe 2

Kommende Maßnahme Stufe 2

Anmeldung

(Anmeldeschluss 27.9.24)

Der Einstieg in Stufe 2 wird insbesondere Lehrkräften empfohlen, die Informatik in der Sek. II unterrichten wollen und schon Vorkenntnisse im Bereich Programmieren besitzen. Mit dem Direkteinstieg in Stufe 2 ist es möglich, die Unterrichtserlaubnis Informatik Sek. II in drei Jahren zu erlangen. Die Nachweise über Vorkenntnisse (Schule, Studium oder individuell) werden erst nach Anmeldeschluss abgefragt. Die meisten Inhalte der Stufe 1 werden in Stufe 2 nochmals vertieft aufgegriffen. Alle anderen Inhalte der Stufe 1 müssten – falls nicht vorhanden – im Selbststudium angeeignet werden.

Für den Direkteinstieg in Stufe 2 ist es nach unseren Erfahrungen ausreichend, wenn Sie über  Programmierkenntnisse verfügen, die ungefähr das Niveau haben, das im inf-schule-Kapitel "Spacebug" bis einschließlich Kapitel 5 ("Variablen") thematisiert wird.

Stufe 3

Kommende Maßnahme Stufe 3

Anmeldung

(Anmeldeschluss 27.9.24)

Der Einstieg in Stufe 3 ist für Lehrkräfte gedacht, die in einer früheren Maßnahme eine Unterrichterlaubnis Informatik Sek. I erworben haben oder die Stufe 2 des aktuellen Weiterbildungskonzepts erfolgreich durchlaufen (haben). Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld "Bemerkungen" das Jahr des Erwerbs ihrer Unterrichtserlaubnis Informatik Sek. I an. Teilnehmende aus dem aktuellen Weiterbildungskurs der Stufe 2 melden sich ebenfalls hier an. Sie werden dann automatisch zugelassen.

Stufe 4

Kommende Maßnahme Stufe 4

Eine Anmeldung zur Stufe 4 ist nur intern möglich, nach Abschluss von Stufe 3.

Die Stufe 4 ist nur für Lehrkräfte vorgesehen, die bereits Stufe 3 des aktuellen Weiterbildungskonzepts erfolgreich durchlaufen haben.

Zulassung - Rechtliche Grundlage

Zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können hauptamtliche und hauptberufliche, einschließlich der nach §§ 80 b, 87 a Landesbeamtengesetz beurlaubten und der nach § 80 a Abs. 4 freigestellten Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Ersatzschulen zugelassen werden. Dies findet entsprechende Anwendung für beurlaubte angestellte Lehrkräfte. Vgl. die Verwaltungsvorschrift "Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Erwerb und Anerkennung von Qualifikationen" des Ministeriums für Bildung vom 14. Juli 2020.

Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.