Wahlfach und Wahlpflichtfach Informatik

Informatik wird an den allgemein bildenden (nicht-altsprachlichen) Gymnasien unterrichtet als

  • Wahlfach in den Klassenstufen 9 und 10 in G9
  • Wahlpflichtfach in den Klassenstufen 8 und 9 in G8GTS

Unterrichtet wird das Wahl(pflicht)fach in drei Wochenstunden. Wegen fehlender Fachlehrkräfte kann im Wahlfach auf zwei Wochenstunden gekürzt werden.

Notengebung

Klassenarbeiten werden keine geschrieben. Ein so genannter 10-Stunden-Test ist aber als schriftliche Leistungsüberprüfung möglich.

Voraussetzung für das Leistungsfach

Grundsätzlich können nur diejenigen Schülerinnen und Schüler Informatik als Leistungsfach wählen, die in den Klassenstufen 9 und 10 am Wahlfach Informatik (G9) bzw. in den Klassenstufen 8 und 9 am Wahlpflichtfach Informatik (G8GTS) teilgenommen haben. Das Bildungsministerium kann auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie über die wesentlichen im Wahlfach vermittelten Grundkenntnisse verfügen.

Lehrplan und Schulbücher

Fachinhaltliche Grundlage ist der Lehrplan für das Wahl(pflicht)fach Informatik an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Eine mögliche Umsetzung des Lehrplans finden Sie im online-Lehrbuch inf-schule.de, das als Lernmittel für den Unterrichtsgebrauch im Fach Informatik in allen Jahrgangsstufen an den Berufsbildenden Schulen, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Realschulen plus des Landes Rheinland-Pfalz genehmigt ist.

Grundsätzlich sind Schulbücher im Fach Informatik nicht genehmigungspflichtig. Daher können sie vom Fachbereich frei ausgewählt und dem Schulbuchausschuss vorgeschlagen werden.

Nachfolgend wird auf die Übergreifende Schulordnung  (SchulO RP 2009) und das Schulgesetz (SchulG) Bezug genommen. Beachten Sie, dass es seit der letzten Aktualisierung der Seite dort zu Änderungen gekommen sein kann, die noch nicht eingepflegt wurden.

Wahlfach Informatik (G9)

Note und Versetzung

Die Note des Wahlfachs Informatik kann unter „ausreichend“ liegende Noten in so genannten Nebenfächern ausgleichen. Eine unter „ausreichend“ liegende Note im Wahlfach muss aber nicht ausgeglichen werden (SchulO RP §66 Abs. 2).

Abmeldung und Ausschluss

Die Abmeldung vom Unterricht in einem Wahlfach ist nur zum Ende eines Schulhalbjahres zulässig. Schülerinnen und Schüler können aber vom Wahlfach ausgeschlossen werden, wenn sie nicht hinreichend mitarbeiten oder die gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Den Eltern und der Schülerin/dem Schüler ist zuvor Gelegenheit zu einem Gespräch zu geben (SchulO RP §35 Abs. 4, 5).

Wahlpflichtfach Informatik (G8GTS)

Note und Versetzung

Die Note im Wahlpflichtfach Informatik hat die gleiche Relevanz für die Versetzung wie alle anderen so genannten Nebenfächer, d.h. sie kann ausgleichen und muss selbst auch ausgeglichen werden (SchulO RP §64 Abs. 2 und zugehörige Anlage).

Fachwechsel

Wahlpflichtfächer können zu den hierfür vorgesehenen Zeitpunkten gewechselt werden. Ein Wechsel zu anderen Zeitpunkten ist nur aus besonderen Gründen zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhören der Fachlehrkraft (SchulO RP §35 Abs. 3).

Einführung des Wahlfachs und Hilfestellungen

Für eine Erörterung zur Einführung des Wahl(pflicht)fachs Informatik an Ihrer Schule - zum Beispiel im Rahmen einer Fachdienstbesprechung - oder für weitere Fragen zur Umsetzung, sowie der inhaltlichen und didaktischen Gestaltung steht Ihnen die Regionaler Fachberatung zur Verfügung. Da die Einführung eines neuen Wahl(pflicht)faches etwas Grundsätzliches ist, entscheidet darüber die Gesamtkonferenz. Da es dabei um eine Veränderung des unterrichtlichen Angebots und damit auch um eine Frage der Schulentwicklung geht, ist hierfür die Zustimmung der schulischen Gremien (Klassensprecherversammlung, SEB) einzuholen und der Schulausschuss zu beteiligen. (SchulG § 33(4), 40(6), 48(4), 48a(2))