FAQ zu IPS
Bitte stellen Sie Ihre Fragen zur Organisation der IPS an Frau Dorothee Brömmling-Lewe. Die Antworten finden Sie hier.
Es gibt keinen Anspruch auf dieses Bildungsangebot. Der Wunsch von Eltern, dass ihr Kind eine Informatik-Profil-Schule besucht, ist kein Aufnahmekriterium für die Schule.
Ja, die Erhöhung der Pflichtstundenzahl wird im Soll berücksichtigt. Um wie viele Stunden es sich handelt, finden Sie in den Hinweisen zur Unterrichtsorganisation für jede Schulart.
Kürzungen in Unterrichtsfächern zugunsten eines anderen Pflichtfachs sind von dieser Vorgabe nicht betroffen. Das Unterrichtsangebot für die Schülerinnen und Schüler, die sich für das Informatik-Profil an IPS entschieden haben, reduziert sich nicht. Wir haben es hier nicht mit einer Kürzung, sondern mit einer Abweichung von der Stundentafel im Rahmen einer modellhaften Erprobung eines neuen Schulprofils zu tun.
Nein. Es handelt sich hierbei nur um eine Vorgabe, in welcher Weise gekürzt werden soll, falls die Schule eine Kürzung der Wochenstunden vornehmen möchte.
In dem Fall, in dem an G9 IPS die Informatik-Lerngruppe als klassenübergreifende Lerngruppe gebildet wird, haben die Schülerinnen und Schüler des Informatik-Schwerpunktes den Unterricht in anderen Fächern – auch in den Fächern, in denen auf Entscheidung der Schule der Unterricht gekürzt werden kann – gemeinsam mit Schülerinnen und Schüler, die nicht den Informatik-Schwerpunkt gewählt haben. Besteht die Möglichkeit, den Unterricht auch für diese Schülerinnen und Schüler zu kürzen?
Die Möglichkeit der Kürzung der Wochenstunden in anderen Unterrichtsfächern gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die den Informatik-Schwerpunkt gewählt haben.
In zwei der Klassenstufen 7 bis 10 – die Kürzungen müssen sich nicht auf die Klassenstufen 7 und 8 beschränken – wird auf Entscheidung der Schule jeweils ein anderes Fach um eine Wochenstunde gekürzt. Also z. B. in Klasse 7 eine Stunde Mathematik und in Klasse 9 eine Stunde Deutsch. Die Fächer müssen unterschiedlich sein.
Die Schule entscheidet, ob ein Informatikzug oder eine klassenübergreifende Lerngruppe gebildet wird. Entscheidend ist, dass die Lerngruppe an G9-Gymnasien durchgehend von Klasse 6 bis Klasse 10 besteht.
Mit Ihrer Entscheidung für diese Lerngruppe sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, bis zum Ende der Klasse 10 an diesem Informatikunterricht teilzunehmen.
Über die Anzahl der Lerngruppen pro Jahrgang entscheidet die Schule. Die für die Unterrichtsorganisation erforderliche Sollerhöhung bleibt aber auf eine Lerngruppe pro Jahrgang begrenzt.
Eine Kürzung ist nur an G9-Schulen (siehe Unterrichtsorganisation) vorgesehen. In zwei Klassenstufen der Jahrgänge 7 bis 10 wird auf Entscheidung der Schule jeweils ein anderes Fach um eine Wochenstunde gekürzt.
An einer vierzügigen Schule werden für die Jahrgangsstufe 5 vier Stunden bei der Sollerhöhung berücksichtigt, an einer dreizügigen nur drei Stunden; denn an IPS gibt es in Jahrgangsstufe 5 verpflichtenden Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Schule.
Ja. Als Wahlpflichtfach ist er versetzungsrelevant. An RS+ ist er wie die übrigen Wahlfpflichtfächer entsprechend § 65 ÜSchO versetzungsrelevant, an IGS ist er wie die übrigen Wahlpflichtfächer entsprechend §67 ÜSchO versetzungsrelevant, an Gymnasien (G9 und G8GTS) ist er entsprechend § 66 ÜSchO versetzungsrelevantes Nebenfach.
Die häusliche Ausrüstung für das Wahlpflichtfach Informatik unterscheidet sich nicht von der für das Wahlfach, für die bereits bestehenden Wahlpflichtfächer Informatik und für das Grundfach- und Leistungsfach Informatik.
Darüber entscheidet die Schule. Sie erhält aber für eine zusätzliche Klasse keine zusätzlichen Stunden. Die Sollerhöhung an IPS beschränkt sich auf die über die bei der IPS-Unterrichtsorganisation aufgeführte Erhöhung. - Es empfiehlt sich eine Klassenbildung nur, wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs eine Klassenbildung ohne eine zusätzliche Klasse möglich macht.