Informatik-Unterricht an RS+, IGS und Gymnasium

Sek. I

Informatik-Unterricht ab Klasse 5 gibt es seit dem Schuljahr 2020/2021 in Rheinland-Pfalz an den Informatik-Profil-Schulen aus unterschiedlichen Schularten mit Sekundarstufe I. An diesen Schulen wird es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, einen durchgängigen Schwerpunkt im Lernbereich Informatik ab der Orientierungsstufe zu wählen.

Darüber hinaus werden informatische Inhalte in der Sek. I in den verschiedenen Schularten unterschiedlich angeboten:

Wahl(pflicht)fach Informatik an Gymnasien und IGS

An Gymnasien und Gesamtschulen dient der Unterricht des Wahlfachs oder Wahlpflichtfachs derzeit u. a. zur Vorbereitung des Faches Informatik in der Sek. II (insbesondere des Leistungsfaches) und kann in den Klassenstufen 9 und 10 dreistündig angeboten werden. An Gymnasien mit achtjähriger Schulzeit (G8GTS) kann das Wahlpflichtfach Informatik in den Klassenstufen 8 und 9 angeboten werden.

Fachinhaltliche Grundlage ist der Lehrplan für das Wahl(pflicht)fach Informatik an Gymnasien und IGS. Dieser geht davon aus, dass spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie sie etwa bei der Benutzung von Anwendungsprogrammen benötigt werden, bereits im Vorfeld erworben worden sind und so nicht im Mittelpunkt des Unterrichts des Wahlfachs bzw. Wahlpflichtfachs stehen. Hier werden unterschiedliche Wege an Gymnasien gewählt, um die Inhalte der "informationstechnischen Grundbildung" (ITG) oder Medienbildung zu vermitteln.

Medienbildung und informatische Bildung im Fachunterricht

An Realschulen plus und Gesamtschulen findet sich die informatische Bildung als Unterrichtsprinzip in den Wahlpflichtfächern wieder, vgl. Auszug aus dem "Rahmenplan Wahlpflichtbereich Realschule plus" (siehe Lehrplan-Datenbank).

Die Medienbildung digitaler Art durchzieht die Lehrpläne aller Schularten und Fächer. Die Auseinandersetzung mit grundlegenden informatischen Inhalten, die Arbeit mit Standardsoftware, elektronischen Medien sowie rechtlichen und ethischen Aspekten ist eine Aufgabe aller Lehrkräfte und beinhaltet vielfältige neue Inhalte und Anforderungen. Der „Europäische Computerführerschein“ (ICDL) bescheinigt solide Grundkenntnisse im Bereich der Informationstechnologien in insgesamt sieben Teilbereichen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Lehrkräfte unterschiedlichster Fächerkombinationen an entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen.

Sek. II

In der Sekundarstufe II (MSS) der IGSen und der Gymnasien kann das Fach Informatik als Leistungskurs oder Grundkurs angeboten werden. Fachinhaltliche Grundlagen für den Oberstufen-Unterricht sind die Lehrpläne für das Grund- und Leistungsfach. Hinweise zur Besonderen Lernleistung (BLL) sowie zum Abitur finden Sie in den entsprechenden Abschnitten.

Informatik kann in der gymnasialen Oberstufe als Leistungsfach nur angeboten werden, wenn in der Sekundarstufe I ein Wahlfach bzw. Wahlpflichtfach Informatik eingerichtet ist. Grundsätzlich können nur diejenigen Schülerinnen und Schüler Informatik als Leistungsfach wählen, die in den Klassenstufen 9 und 10 am Wahlfach Informatik (bzw. in Klassenstufe 8 und 9 am Wahlpflichtfach) teilgenommen haben. Das BM kann auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie über die wesentlichen im Wahl(pflicht)fach vermittelten Grundkenntnisse verfügen.

Im Portal zur Mainzer Studienstufe findet man Hinweise zu den möglichen Fächerkombinationen.

Zur Übersicht haben wir die Schulen, die das Leistungsfach Informatik anbieten tabellarisch dargestellt.

Operatoren-Liste

Unverbindliche Zusammenstellung zur Formulierung klarer Aufgabenstellungen und zur Sicherheit, welche Leistungen bei einer Fragestellung erwartet werden. Eine Anwendung dieser oder einer vergleichbaren Operatorenliste und die Besprechung der Operatoren im Unterricht ist zu empfehlen.