Bewährungsfeststellung

Spätestens ab Stufe 2 soll parallel zur Ausbildung eigener Unterricht in Informatik einsetzen. Dieser Unterricht muss vor der Prüfung durch eine Bewährungsfeststellung dokumentiert werden. Die Bewährung im unterrichtlichen Einsatz wird durch die Schulleitung unter Einbindung einer fachkundigen Lehrkraft dokumentiert. Die Schulbehörde entscheidet dann über die Bewährung.

Ablauf: Die Bewährungsfeststellung geht von der Schule an den für diese zuständigen ADD-Referenten. Von dort wieder zurück an die Schule und als digitale Kopie an das PL.

Prüfungen

Wenn Sie die Unterrichtserlaubnis für das Grundfach als "Quereinsteiger" oder die Unterrichtserlaubnis für das Leistungsfach erwerben wollen, sollten Sie sich etwa vier Monate vor den Prüfungsterminen mit Herrn Heusel in Verbindung setzen.

Prüfungstermine für die Unterrichtserlaubnis Informatik (Grundkurs bzw. Leistungskurs) werden einmal im Jahr angeboten und können dem Veranstaltungskatalog (Suche nach "Prüfungen UE für Informatik") entnommen werden:

Aktuell geplante Prüfungstermine

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