Bewerbung Weiterbildung Physik
Wie kann ich mich für eine Weiterbildung „Physik Sekundarstufe 1“ bewerben?
Bewerben können sich alle Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis. Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet beschäftigte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.
Grundvoraussetzung ist die Befähigung (2. Staatsexamen) für das Lehramt der angestrebten Unterrichtserlaubnis (Sekundarstufe I oder Förderschule). Für den Einstieg in den Lehrgang sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt über das Veranstaltungsverwaltungssystem eVewa(Startseite - Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz). Nach Anmeldeschluss werden alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Datenerhebung (z. B. schulischer Bedarf in Physik) angeschrieben. Diese Daten sollten zeitnah zurückgemeldet werden. Auf dieser Basis wird über die Zulassung entschieden. Bescheide erfolgen in der Regel ungefähr zwei Monate vor Lehrgangsbeginn.
Weiterbildung Physik – Jahrgang 2027
Bewerbungen für den Jahrgang 2027 sind ab Ende Juni 2026 möglich.
➥zur Anmeldung (eVewa) Kurzlink: https://s.rlp.de/pl26176wblphysik
Der Lehrgang beginnt im Februar 2027 und endet nach ca. zwei Jahren mit einer Prüfung zur Unterrichtserlaubnis für Physik in der Sekundarstufe I. Er ist so aufgebaut, dass Sie bereits im Schuljahr 2027/28 mit eigenem Physikunterricht beginnen werden.
Mit der Anmeldung werden Sie in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Das eigentliche Zulassungsverfahren findet nach Bewerbungsschluss statt.
Zulassung - Rechtliche Grundlage
Zulassung - Rechtliche Grundlage
Zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können hauptamtliche und hauptberufliche, einschließlich der nach §§ 80 b, 87 a Landesbeamtengesetz beurlaubten und der nach § 80 a Abs. 4 freigestellten Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Ersatzschulen zugelassen werden. Dies findet entsprechende Anwendung für beurlaubte angestellte Lehrkräfte. Vgl. die Verwaltungsvorschrift "Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Erwerb und Anerkennung von Qualifikationen" des Ministeriums für Bildung vom 14. Juli 2020.
Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.
Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.




