Bewährungsfeststellung

Nach ca. einem halben Jahr des Lehrgangs (zum Beginn des neuen Schuljahres) soll parallel zur Weiterbildung eigener Physikunterricht stattfinden. Dieser Unterricht muss vor der Prüfung durch eine Bewährungsfeststellung dokumentiert werden.

Die Bewährung im unterrichtlichen Einsatz wird durch die Schulleitung unter Einbindung einer fachkundigen Lehrkraft (z. B. Fachleiterin oder Fachleiter mit Lehrbefähigung Physik) dokumentiert. Die Schulbehörde (ADD) entscheidet dann über die Bewährung.

Ablauf: Die Bewährungsfeststellung geht von der Schule an den zuständigen ADD-Referenten oder die zuständige ADD-Referentin. Von dort zurück an die Schule und als digitale Kopie an das PL.

Prüfungen

Prüfung zur Unterrichtserlaubnis Physik Sek. I

Die mündliche Prüfung findet vor einem Prüfungsausschuss statt und hat in der Regel eine Dauer von 30 Minuten. Die Prüfungsthemen erwachsen aus den Inhalten und Zielsetzungen des Weiterbildungslehrgangs. Der Prüfungsausschuss setzt sich gemäß VV zusammen (Vorsitz: Vertretung der Schulbehörde).

Prüfungstermine werden im Anschluss an den Weiterbildungskurs geplant und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses mitgeteilt bzw. mit diesen vereinbart.