FAQ

Die folgende Liste ist nicht abschließend, sondern wird fortlaufend weiterentwickelt. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, richten Sie diese an startchancen(at)bm.rlp.de.

Eine Präsentation zur Vorstellung des Programms an den Schulen können Sie hier downloaden.

  1. Wie wurden die Schulen ausgewählt?
    In der Bund-Länder-Vereinbarung sind die beiden Benachteiligungsdimensionen Migrationshintergrund und Armut verbindlich festgelegt. Das Verfahren in Rheinland-Pfalz erfolgte mehrstufig auf Basis der Daten der Schulstatistik des Schuljahres 2023/24:
    Im Bereich der Grundschulen und der Schulen mit Sekundarstufe I wurden die Schulen, die an „S4 – Schule stärken, starke Schule!“ und an der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark (SchuMaS)“ teilgenommen haben sowie die FamOS-Schulen als Teilnehmende gesetzt. Alle verbleibenden Schulen wurden in ein Ranking der beiden Kriterien Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Teilnahme an der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) gebracht. Als drittes Kriterium (ohne Gewichtung) kam die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf hinzu.
    Bei den berufsbildenden Schulen richtet sich das Programm an das Berufsvorbereitungsjahr. Hier wurden die Plätze auf Basis der Daten Belastungsindex der kreisfreien Stadt/des Landkreises, Anzahl der Schülerinnen und Schüler im BVJ und Anzahl der Startchancen-Schulen in der Stadt/im Landkreis vergeben.
     
  2. Welche Schulen sind im Programm?
    Die Schulliste steht hier zur Verfügung.
     
  3. Sind alle Schularten am Programm beteiligt?
    Grundsätzlich kamen für die Auswahl alle Schularten in Betracht. Förderschulen mit individuellen Bildungszielen, die nicht an den Mindeststandards orientiert sind, entsprechen nicht dem Ziel des Programms. Die Schülerinnen und Schüler werden jedoch durch das dritte Kriterium bei der Schulauswahl gezielt fokussiert. 

  1. Ist für die Teilnahme kein Beschluss der Gremien erforderlich?
    Nein. Die Ergebnisse des Bildungsmonitorings und der Forschung zeigen, dass Schulen mit einem besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und aus armutsgefährdeten Elternhäusern ein größeres Risiko haben, ihre Potenziale nicht voll zu entfalten. Bei allen teilnehmenden Schulen ist dies der Fall, weshalb hier durch das Startchancen-Programm eine zusätzliche Unterstützung mit verschiedenen Ressourcen erfolgt, um die Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen.
     
  2. Ist die Teilnahme verpflichtend?
    Die Teilnahme für die ausgewählten Schulen ist erwünscht, weil mit dem Programm gerade jene Schülerinnen und Schüler erreicht werden sollen, die von struktureller Benachteiligung betroffen sind. 
    Die Schulen erhalten hierfür eine passgenaue zusätzliche Unterstützung in Form von weiterem Personal, Gestaltungsmöglichkeiten durch Schulbudgets und zielgerichtete Begleitung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Schulträger können mithilfe der Finanzhilfe in Säule I die Lernumgebungen modernisieren und die Attraktivität der Schulen steigern, was mittelbar zu einer Motivationssteigerung und Personalgewinnung beitragen soll. Das Startchancen-Programm ist daher keine zusätzliche Aufgabe, sondern eine umfängliche Unterstützung.
     
  3. Kann man sich zusätzlich noch bewerben?
    Es gibt nur 200 Plätze in RP, die Aufnahme weiterer Schulen ist nicht möglich.
     
  4. Wird es zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit geben, noch ein- oder auszusteigen?
    Das wird nicht möglich sein. Entwicklungsprozesse benötigen Zeit und die soll den teilnehmenden Schulen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund werden alle benannten Schulen die vollen zehn Jahre im Programm verbleiben.

  1. Was müssen oder können die Schulen schon vor Programmbeginn tun, um sich vorzubereiten?
    Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich. Die Schulen erhalten alle notwendigen Informationen zu gegebener Zeit.
     
  2. Wie sieht der Zeitplan für Schulen zum Programmstart aus?
    26.06.2024        Dienstbesprechung mit ersten Informationen
    29.08.2024        feierliche Programmeröffnung
    Herbst 24          Dienstbesprechungen mit konkreten Informationen zur Programmumsetzung
    ab 12.2024        Zielvereinbarungen und Maßnahmenplanung
    ab 01.2025        Beginn der Schulleitungsnetzwerke

  1. Wie hoch ist das Chancenbudget und wie viel zusätzliches Personal kommt an jede Schule?
    Die Mittelzuweisung wird voraussichtlich erst zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bekanntgegeben.
     
  2. Ab wann steht das multiprofessionelle Personal zur Verfügung?
    Die Schulträger können ab Programmstart – vorbehaltlich der FAG-Änderung durch den Bund und der damit verbundenen Verfügbarkeit der Mittel – die zusätzlichen Personen einstellen.
     
  3. Ab wann können die baulichen Investitionen getätigt werden?
    Diese sind möglich, sobald die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht ist (voraussichtlich am 26.08.2024).
     
  4. Ab wann können Schulen über die Chancenbudgets verfügen? Wie kommt man an die Budgets?
    Es wird eine Plattform für die Schulbudgets geben. Die Einführung in die Nutzung erfolgt in den Dienstbesprechungen im Herbst. Die Maßnahmen müssen einen konkreten Bezug zu den Zielvereinbarungen haben, diese müssen daher zuerst geschlossen werden, was ab ca. Dezember 2024 der Fall sein wird.
     
  5. Mit wem wird die Zielvereinbarung geschlossen?
    Mit der zuständigen Referentin/dem zuständigen Referenten der Schulaufsicht.

  1. Wie verhält sich das Startchancen-Programm zum Landesprogramm "S4 - Schule stärken, starke Schule", zur Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark" (SchuMaS) und zur Initiative "Schule der Zukunft"?
    Mit Abschluss der 3-jährigen Qualifizierungsphase der 2. Kohorte in S4 werden die S4-Schulen zum Sommer 2024 in das Startchancen-Programm überführt und über dieses weiterhin unterstützt. S4 läuft über die Transferprodukte wie das ADD-Programm weiter.
    Die SchuMaS Schulen werden ebenfalls zum Sommer 2024 in Startchancen starten, hier ist jedoch eine Übergangsphase im Schuljahr 2024/25 vorgesehen, die zwischen beiden Programmen abgestimmt wird. Näheres findet sich im entsprechenden EPoS-Schreiben vom 14.06.2024.
    Den SdZ Schulen stehen die Angebote der Initiative weiterhin vollumfänglich zur Verfügung, die Teilnahme ist jedoch freiwillig, lediglich das Forum:Zukunft ist ein verbindlicher Programmbaustein. Die Planungstische werden ab 2025 durch die SCP Entwicklungs- und Kooperationsgespräche abgelöst. Näheres findet sich im entsprechenden EPoS-Schreiben vom 14.06.2024.
     
  2. Können LemaS- oder QuaMath-Schulen bzw. Schulen, die an anderen Programmen teilnehmen, Startchancen-Schule werden?
    Die Teilnahme an anderen Programmen stellt kein Ausschlusskriterium für das Startchancen-Programm dar. Für die individuelle Belastung von Schulen werden Einzelfalllösungen gefunden.