Ziel des Investitionsprogramms ist es, an den Startchancen-Schulen eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit einer hochwertigen Ausstattung und hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Förderliche Lernumgebungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie durch eine hohe Anregungsqualität unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Ziel ist es damit auch, durch die Investitionen innovative, vielseitig nutzbare Lernumgebungen zu schaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern.

Maßnahmen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem reinen Werterhalt der Bausubstanz dienen, ohne einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lernumgebung zu leisten, entsprechen nicht der Zielsetzung des Investitionsprogramms.

Förderfähig sind, soweit sie der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemäßen, qualitätsvollen und förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen dienen und die Zielsetzung des Startchancen-Programms unterstützen,

1. Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, Schulanlagen und Schulgelände. Dies umfasst insbesondere

  • Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers,
  • Räumlichkeiten für inklusives Lernen,
  • altersgerechte Zonierung, klare räumliche Strukturen und Wegeführungen,
  • Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten, bspw. unter Einbindung hybrider, materieller und digitaler Elemente,
  • Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen sowie Räumen für Besprechungen und Kollaboration unter besonderer Berücksichtigung der professionsspezifischen Bedarfe multiprofessioneller Teams,
  • Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen,
  • schulbibliothekarische Räume mit Einzel- und Gemeinschaftsarbeitsplätze sowie Ruheecken für ungestörtes Lernen,

2. Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, insbesondere für

  • flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, inkl. kompetenzanregende Gestaltung der Räumlichkeiten,
  • Werkstätten, Kreativlabore oder Maker-Spaces,
  • Bewegungsräume und Sportmöglichkeiten, niedrigschwellige bewegungsförderliche Einrichtung und Gestaltungselemente sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche.

3. sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, insbesondere für

  • Maßnahmen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Planung sowie die damit verbundenen Konsultationsprozesse (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung),
  • die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Erwerb von Grundstücken,
  • den Aufbau einer Administration für die neue Infrastruktur, soweit dies aufgrund der spezifischen Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattung, etwa durch verschiedene Nutzergruppen, notwendig ist,
  • Maßnahmen zur Befähigung des Personals zur sachgerechten Nutzung der neuen Infrastruktur, bspw. bei Anschaffung neuer Maschinen und Gerätschaften in Kreativlaboren, Maker-Spaces oder Werkstätten (Schulung und Beratung),
  • notwendige Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Funktionalität, bspw. Vorkehrungen für die Nutzung von Räumlichkeiten durch die verschiedene Nutzergruppen.

Die Förderrichtlinie steht hier zum Download zur Verfügung.