FAQ für Schulen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Startchancen-Programms. Die Listen werden fortlaufend ergänzt.

Wann finden die Akademien und RegioNetzwerke statt?

Die Terminplanung für 2025 finden Sie hier.

Wer aus der Schule nimmt am Akademie-Programm teil?

In der Regel ist dies der Schulleiter/die Schulleiterin, bei berufsbildenden Schulen die Abteilungsleitung des Berufsvorbereitungsjahrs. 

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Das Akademie-Programm ist der zentrale Baustein des Startchancen-Programms, in dem nicht nur eine wichtige Qualifizierung und Professionalisierung erfolgt, sondern auch Raum für Austausch und Wissenstransfer eingeräumt wird. Das Curriculum baut auf den guten Erfahrungen des Programms "S4 - Schule stärken, starke Schule!" auf, dessen Evaluation die Wirksamkeit der Maßnahme bescheinigt. 

Wir häufig finden Akademien statt?

Pro Schulhalbjahr gibt es eine zweitägige Akademie sowie ein eintägiges RegioNetzwerk.

Weshalb wurde die Zusammensetzung der Akademien in dieser Form gewählt?

In S4 hat sich eine überregionale und schulartübergreifende Zusammensetzung als sinnvoll erwiesen. Innerhalb der eigenen Schulart gibt es bereits zahlreiche Möglichkeiten des Austauschs, der Blick über den Tellerrand kann hier daher besonders gewinnbringend sein. 

Wo finde ich Informationen zu den Inhalten der Akademien?

Die Anpassung für Rheinland-Pfalz wird gerade vorgenommen. Das Curriculum basiert auf dem "impaktRad" der Wübben Stiftung Bildung, das hier näher beschrieben wird. 

Wann werden die Zielvereinbarungen geschlossen?

Die ersten Zielvereinbarungen sollen  gegen Ende des Schuljahres 2024/25 für das darauffolgende Schuljahr geschlossen werden.

Wer schließt die Zielvereinbarungen?

Nach dem innerschulischen Entscheidungsprozess halten die Schulleitung und die zuständige Schulaufsicht die Zielvereinbarungen gemeinsam fest.

Was kann als Ziel festgelegt werden?

Die Ziele müssen im Einklang mit den Programmzielen stehen und von diesen abgeleitet werden. Das Konzept hierfür wird den Schulen bei den Dienstbesprechungen im Herbst 2024 vorgestellt.

Evaluation

Wie und von wem wird das Programm evaluiert?

Die Evaluation des Programms erfolgt zentral für ganz Deutschland. Vorgesehen sind eine stichprobenartige Linie-Null-Messung im Jahr 2025, um einen Referenzwert zu haben, eine Zwischenevaluation 2028 sowie die Abschlussevaluation 2033.

Die Erhebungen umfassen sowohl die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler wie auch Prozessmerkmale des Unterrichts und der Schule, Merkmale des Unterstützungssystems und die Qualität der Programmbegleitung.

Welche Baumaßnahmen werden konkret gefördert?

Gefördert werden hier Investitionen der Schulträger in die kommunale Bildungsinfrastruktur, die zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Das können zum Beispiel Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude sein, aber auch die Einrichtung und Ausstattung von Kreativlaboren, Bewegungsräumen oder Lernlandschaften. Die Maßnahmen der Säule I sollen unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen, die räumlichen Rahmenbedingungen, die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum fördern.

Ab wann können Invesitionen getätigt werden?

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie (geplant für 26. August 2024) ist dies möglich. Die Maßnahmen sollten jedoch in einem konkreten Zusammenhang mit der Zielvereinbarung der Schulentwicklung stehen.

 

 

Wofür kann das Chancenbudget eingesetzt werden?

Die Maßnahmen leiten sich von den vereinbarten Zielen ab und müssen zu diesen in einem eindeutigen Bezug stehen. Beispiele folgen in Kürze.

Wofür kann das Chancenbudget nicht verwendet werden?

Ausgeschlossen sind die Einstellung von Lehrkräften oder anderen Personen für die Erteilung von Unterricht. Ebenso Maßnahmen, die in der Kernverwaltung der Schulträger  liegen (z.B. Wartung IT, Hausmeister etc.). Jede Form von befristetem Arbeitsvertrag ist ausgeschlossen.

Kann mit dem Chancenbudget Mobiliar angeschafft werden?

Dies ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, erfordert aber die Zustimmung des Schulträgers und die vorherige Prüfung anderer Finanzierungsmöglichkeit.

Wann steht das Chancenbudget zur Verfügung?

Nach den Dienstbesprechungen und der Einführung in die Nutzung des SCP-Portals können Anträge eingegeben werden. Dies wird vermutlich ab November 2024 der Fall sein.

Woher weiß ich, wie hoch mein Chancenbudget ist?

Die Höhe ist im SCP-Portal hinterlegt.

Wie berechnet sich das Chancenbudget?

Das Budget setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem schülerzahlabhängigen Betrag zusammen. Im Schnitt erhält jede Schule rund 20.000 Euro pro Schuljahr zur eigenen Verwendung.

Werden die Mittel für das Chancenbudget erhöht, wenn die Schülerzahlen steigen?

Die Festlegung der Mittel erfolgt in den Jahren 2024, 2027, 2030 und 2032.

Für welchen Zeitraum steht mir das Chancenbudget zur Verfügung?

Die Mittel stehen immer pro Schuljahr zur verfügung und sind nicht übertragbar und können nicht angespart werden. 

Können Honorarverträge geschlossen werden?

Ja, entsprechende Vordrucke folgen zeitnah.

Kann eine Veranstaltung als Online-Veranstaltung geplant werden?

ja

Gibt es eine Mindestteilnehmendenzahl für Maßnahmen nach dem Chancenbudget?

nein

Ist es möglich, eine Maßnahme anteilig aus verschiedenen Budgets, zum Beispiel aus Chancenbudget und Fortbildungsbudget, zu finanzieren? Können mehrere Schulen gemeinsam als Auftraggeber einen Honorarvertrag schließen?

Ja, dies sollte bei der Beantragung entsprechend vermerkt werden.

Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?

Die Rechnung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Auftragnehmers
  • Bankverbindung (Name Bank, IBAN, BIC)
  • Betrag (mit Mehrwertsteuer)
  • Fälligkeit
  • Verwendungszweck

 Wie werden Unterlagen geeignet aufbewahrt?

Schützen Sie die Unterlagen vor dem Zugriff Dritter, vor Verlust und auch vor Bränden und Witterungseinflüssen. Dies lässt sich beispielsweise mit einem Tresor oder einer Dokumentenkassette gewährleisten.

Welche Berufsgruppen können eingestellt werden?

Eine Übersicht findet sich hier.

Wer stellt das Personal ein?

Die Schulträger erhalten die Mittel für das Personal in Säule III, sie können diese an die Jugendämter oder andere geeignete Stellen weitergeben.

Wer entscheidet über das Personal?

Die Personalverantwortung liegt beim Schulträger oder einer anderen von ihm beauftragten Stelle. Die Schulen sollen in die Entscheidung in geeigneter Weise mit einbezogen werden, so dass das Personal auch auf die von der Schule vereinbarten Ziele einzahlt.

Wie viele Personen können pro Schule eingestellt werden?

Dies ist abhängig von der Berufsgruppe und der Eingruppierung der betreffenden Person sowie der Höhe der für jede Schule individuell verfügbaren Mittel. Diese berechnen sich auf Basis eines Sockelbetrags und eines schüleranzahlbezogenen Faktors. 

Können vorhandene Stellen aufgestockt werden?

Ja

Können sich zwei Startchancen-Schulen eine Person teilen? Können die Mittel auf zwei Teilzeitkräfte verteilt werden?

ja

Welche Aufgaben übernimmt die Person?

In der Bund-Länder-Vereinbarung sind folgende Aufgaben hinterlegt:

  • Beratung und Unterstützung der Lernenden
  • Unterstützung der lernförderlichen Elternarbeit
  • Begleitung der Entwicklung einer positiven, diversitäts- und ungleichheitssensiblen Schulkultur
  • Unterstützung von Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen

In der Schule können innerhalb des multirprofessionellen Teams die Aufgaben auch aufgeteilt werden.