FAQ für Schulen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Startchancen-Programms.
Wann finden die Akademien und RegioNetzwerke statt?
Die aktuellen Termine finden sich jeweils auf der Terminübersichtsseite.
Wer aus der Schule nimmt am Akademie-Programm teil?
In der Regel ist dies der Schulleiter/die Schulleiterin, bei berufsbildenden Schulen die Abteilungsleitung des Berufsvorbereitungsjahrs.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Das Akademie-Programm ist der zentrale Baustein des Startchancen-Programms, in dem nicht nur eine wichtige Qualifizierung und Professionalisierung erfolgt, sondern auch Raum für Austausch und Wissenstransfer eingeräumt wird. Das Curriculum baut auf den guten Erfahrungen des Programms "S4 - Schule stärken, starke Schule!" auf, dessen Evaluation die Wirksamkeit der Maßnahme bescheinigt.
Wir häufig finden Akademien statt?
Pro Schulhalbjahr gibt es eine zweitägige Akademie sowie ein eintägiges RegioNetzwerk.
Wo finde ich Informationen zu den Inhalten der Akademien?
Das Curriculum orientiert sich an dem "impaktRad" der Wübben Stiftung Bildung, das auf der Internetseite zum impaktRad näher beschrieben wird.
Wann werden die Zielvereinbarungen geschlossen?
Die Zielvereinbarungen werden jeweils zum Ende des Schuljahres für das Folgejahr geschlossen.
Wer schließt die Zielvereinbarungen?
Nach dem innerschulischen Entscheidungsprozess halten die Schulleitung und die zuständige Schulaufsicht die Zielvereinbarungen gemeinsam fest.
Was kann als Ziel festgelegt werden?
Die Ziele müssen im Einklang mit den Programmzielen stehen und von diesen abgeleitet werden. Das Konzept variiert bei den Schularten. Verpflichtend ist immer ein Ziel im Bereich der Förderung der Basiskompetenzen.
Das Vorgehen bei der Beantragung von zusätzlichen FSJ-/BFD-Stellen für Ganztagsschulen und berufsbildende Schulen ist wie folgt:
- Sofern Sie eine zusätzliche Freiwilligenstelle besetzen wollen, stellen Sie vor Abschluss der Vereinbarung einen formlosen Antrag per E-Mail an die für Sie zuständige Schulfachaufsicht.
- Nach Genehmigung durch das Ministerium für Bildung erhalten Sie dann eine entsprechende Rückmeldung.
- Erst nach dieser dürfen Sie die Vereinbarung schließen.
- Bitte beachten Sie dabei, dass auf der entsprechenden Vereinbarung unbedingt auf der ersten Seite „SCP“ vermerkt sein muss.
- Bitte weisen Sie dazu auch den FSJ-Träger, mit dem Sie kooperieren, unbedingt darauf hin, dass es sich bei der Stelle um einen aus SCP-Mitteln finanzierten Einsatz handelt.
Dies ist unbedingt erforderlich, da nur so gewährleistet werden kann, dass die FSJ-Umlage auch aus SCP-Mitteln beglichen wird. Andernfalls entstehen neben Kosten für den Landeshaushalt außerdem nicht unerhebliche Aufwände sowohl bei der ADD als auch den FSJ-Trägern selbst.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 können Schulen auswählen, ob sie aus SCP-Mittel anstatt der bisher zu Verfügung stehenden weiteren FSJ-Stelle eine Erzieherin/einen Erzieher im Berufspraktikum einsetzen wollen. Landesweit stehen insgesamt bis zu 30 entsprechende Stellen zu Verfügung. Die Verteilung obliegt der ADD. Das Verfahren zur Inanspruchnahme der Stelle entspricht dem bei den FSJ-Stellen. Sie stellen einen formlosen Antrag an die für Sie zuständige Schulfachaufsicht. Bitte geben Sie darin unbedingt
- den vollständigen Namen der Praktikantin/des Praktikanten,
- die Laufzeit des geplanten Berufspraktikums sowie
- die Fachschule an.
Der Antrag wird dann von der Schulfachaufsicht zur Genehmigung an das Ministerium für Bildung weitergeleitet. Nachdem Sie eine positive Rückmeldung erhalten haben, können Sie den Vertrag abschließen.
Mit Verweis auf das EPOS-Schreiben der ADD vom 2. März 2026 zum Musterausbildungsvertrag, ist auch für die SCP-Stellen das entsprechende Vertragsformular sowie alle weiteren dazugehörigen Unterlagen zu nutzen (https://bildung.rlp.de/berufsbildendeschule/informationen-materialien/schulformbezogene-informationen/fachschule-sozialwesen). Bitte vermerken Sie im Bemerkungsfeld des Vertrages „SCP-Berufspraktikum“.
Arbeitshilfen:
Fragen zu Säule I/Investitionsprogramm werden auf der Seite FAQ Säule I beantwortet.
Fragen zu Säule II/Chancenbudgets und dem SCP-Portal werden auf der Seite FAQ Säule II beantwortet.
Fragen zu Säule III/multiprof. Personal werden auf der Seite FAQ Säule III beantwortet.
Veranstaltungen des PL wie Akademien oder RegioNetzwerke
Diese Veranstaltungen haben eine PL-Nummer und die Reisekosten werden über IPEMA der entsprechenden Veranstaltung zugordnet und darüber abgerechnet.
Veranstaltungen des Bildungsministeriums wie Dienstbesprechungen oder landesseitige Maßnahmen (z.B. Veranstaltungen der Kooperationspartner wie DKJS)
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten werden ebenfalls über IPEMA abgerechnet, hier ist die manuelle Auswahl des zugehörigen Kosten-Titels erforderlich. Dieser wird bei der Veranstaltung mitgeteilt.
Die Lernreisen haben hier eine Sonderregelung, da eine PL-Nummer vorliegt.
Kosten im Zusammenhang mit Maßnahmen des schulische Chancenbudgets
Wenn Sie eine Maßnahme wie bspw. eine Konzeptionssitzung der Steuergruppe oder eine Hospitation geplant haben, sind auch etwaige Reisekosten über Ihre schulischen Budgets abzurechnen. Bei Kosten für Tagungsräume oder Übernachtungen oder auch Tickets für den ÖPNV liegen i.d.R. Rechnungen/Belege vor, die entweder direkt oder bei Vorlage über das entsprechende Formular (https://bildung.rlp.de/fileadmin/user_upload/startchancen.bildung.rlp.de/Downloads_Schulen/Kompendium__Checkliste__Portal/2025-12-05_Vordruck_Vorlagenerstattung_ausfuellbar.pdf) eingereicht werden können. Für die Wegstreckenentschädigung gelten die Regelungen des Landesreisekostengesetz (https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-RKGRPrahmen).
Reisekosten Schulaufsicht
Der Startchancen-Titel ist bei den Startchancen-Veranstaltungen zu nutzen, d.h. SCP-Workshops, Dienstbesprechungen, Teilnahme an RegioNetzwerken, Zielvereinbarungsgesprächen etc. Generelle Termine mit SCP-Schulen sind nicht pauschal über den SCP-Titel abzurechnen, dies ist nur dann vorgesehen, wenn der überwiegende Teil des Termins klar dem Startchancen-Programm zugeordnet ist.
Das ADD-Programm ist nicht Bestandteil des Startchancen-Programms, sondern wird über den S4-Titel abgerechnet.