FAQ Schuleigenes Chancenbudget und SCP-Portal
Kurzanleitung
Bitte lesen Sie vor der ersten Benutzung die Kurzanleitung für das Portal durch.
Support
Bei weiteren Fragen zu und Problemen mit dem SCP-Portal wenden Sie sich bitte an: startchancen(at)bm.rlp.de.
Erhalten wir auch eine Nachricht über EPOS, wenn die Maßnahme von der ADD genehmigt wurde?
Dies sollte inzwischen funktionieren.
Wer ist für das Portal freigeschaltet?
Derzeit nur die Person, die als Schulleiterin oder Schulleiter in Edoo.Sys hinterlegt ist.
Wie können weitere Personen freigeschaltet werden?
Wir arbeiten derzeit an der Lösung, dies soll über die OrgaAdmins vergleichbar wie bei SOFI ermöglicht werden. Warum dies aktuell noch nicht möglich ist, wird eruiert.
Dürfen auch Grundschulen weitere Personen freischalten?
Ja, alle Schularten sollen weitere Personen freischalten können.
Wie soll die Zieleingabe erfolgen?
Beginnen Sie jeweils mit "SJ 2024/25" etc. und formulieren Sie danach das Ziel. Bitte beachten: Ziele können nicht gelöscht, nur bearbeitet werden.
Was soll für das aktuelle Schuljahr eingegeben werden?
"SJ 2024/25: Noch keine Zielvereinbarung geschlossen."
Gibt es für die Zielvereinbarungen ein Formular?
Nein, tragen Sie diese unter "Zielvereinbarungen" im Portal ein.
Sollen in diese Zielverwaltung nur die qualitativen Ziele?
Ja, das ist ausreichend.
Müssen die verpflichtenden Ziele auch eingetragen werden?
Ja, das ist erforderlich, um Maßnahmen für die Erreichung dieser eingeben zu können.
Sollen die Ziele für SJ 25/26 erst mit Beginn des neuen Schuljahres eingestellt werden?
Diese können bereits nach der Vereinbarung eingetragen werden.
Welche Ziele gibt es für Grundschulen?
Die wichtigsten und verpflichtenden Ziele sind die Stärkung der Basiskompetenzen. Dieses Ziel kann von Grundschulen durch den Einsatz von „Lesen macht stark“ und „ Mathe macht stark“ erfüllt werden. Weitere Ziele können mit der Schulaufsicht vereinbart sein. Als Orientierung dient die Übersicht mit den globalen Ziele des Programms aus der Dienstbesprechung.
Mittel, die die Schule direkt ausgegeben kann, also übers Portal, sind nur aus Säule II?
Ja, hier handelt es sich um das Chancenbudget. Säule I/Investitionsprogramm und Säule III/multiprofessionelles Team laufen über die Schulträger.
Wofür kann das Chancenbudget eingesetzt werden?
Die Maßnahmen leiten sich von den vereinbarten Zielen ab und müssen zu diesen in einem eindeutigen Bezug stehen. Beispiele finden sich hier.
Wofür kann das Chancenbudget nicht verwendet werden?
Ausgeschlossen sind die Einstellung von Lehrkräften oder anderen Personen für die Erteilung von Unterricht. Ebenso Maßnahmen, die in der Kernverwaltung des Schulträgers liegen (z.B. Wartung IT, Hausmeister etc.). Jede Form von befristetem Arbeitsvertrag ist ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Schulträgerbudget und dem Schulbudget in Säule II?
Das Schulträgerbudget ist für sozialräumliche und schulübergreifende Maßnahmen gedacht. Diese Maßnahmen werden vom Schulträger bei der ADD beantragt und müssen vorher mit den Schulen abgestimmt werden.
Das Schulbudget ist für Ausgaben einer Schule gedacht, es wird über das SCP-Portal beantragt und abgerechnet
Kann mit dem Chancenbudget Mobiliar angeschafft werden, und aus welcher Säule wird es abgerechnet?
Mobiliar ist aus Säule I zu finanzieren. Im SJ 2024/25 kann Mobiliar ausnahmsweise auch über Säule II angeschafft werden. Die angeschafften Möbel gehen in den Besitz des Schulträgers über und deshalb müssen vor dem Erwerb andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und eine Genehmigung des Schulträgers eingeholt werden.
Woher weiß ich, wie hoch mein Chancenbudget ist?
Die Höhe ist im SCP-Portal hinterlegt und wurde per EPoS Mitte September mitgeteilt.
Wie berechnet sich das Chancenbudget?
Das Budget setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem schülerzahlabhängigen Betrag zusammen. Im Schnitt erhält jede Schule rund 20.000 Euro pro Schuljahr zur eigenen Verwendung.
Werden die Mittel für das Chancenbudget erhöht, wenn die Schülerzahlen steigen?
Die Festlegung der Mittel erfolgt in den Jahren 2024, 2027, 2030 und 2032 und berücksichtigt die Entwicklung der Schülerzahlen.
Für welchen Zeitraum steht mir das Chancenbudget zur Verfügung und welche Fristen gelten in Säule II?
Die Mittel stehen immer pro Schuljahr zur Verfügung und sind nicht übertragbar und können nicht angespart werden. Die Beantragung erfolgt bis 30.6. und die Abrechnung bis 30.8.. Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis dahin erfolgt sein.
Maßnahmen für das kommende Schuljahr 2025/26 können über das Portal beantragt werden, sobald das nächste Schuljahr angelegt ist.
Können nicht verausgabte Mittel in das nächste Schuljahr übertragen werden?
Nein, dies ist aus halshaltstechnsichen Gründen nicht möglich.
Was passiert mit nicht verausgabten Mitteln?
Diese fließen in das Programm zurück und werden über zentrale Maßnahmen wieder zur Verfügung gestellt.
Können Honorarverträge geschlossen werden?
Ja, bitte die zugehörige Handreichung für Honorarverträge beachten.
Kann eine Veranstaltung als Online-Veranstaltung geplant werden?
ja
Gibt es eine Mindestteilnehmendenzahl für Maßnahmen nach dem Chancenbudget?
nein
Ist es möglich, eine Maßnahme anteilig aus verschiedenen Budgets, zum Beispiel aus Chancenbudget und Fortbildungsbudget, zu finanzieren? Können mehrere Schulen gemeinsam als Auftraggeber einen Honorarvertrag schließen?
Ja, dies sollte bei der Beantragung entsprechend vermerkt werden.
Über welche Säule können die Reisekosten von Referenten bezahlt werden?
Reisekosten von Referenten können über das Chancenbudget (Säule II) abgerechnet werden.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Bankverbindung (Name Bank, IBAN, BIC)
- Betrag (mit Mehrwertsteuer)
- Fälligkeit
- Verwendungszweck
Wie werden Unterlagen geeignet aufbewahrt?
Schützen Sie die Unterlagen vor dem Zugriff Dritter, vor Verlust und auch vor Bränden und Witterungseinflüssen. Dies lässt sich beispielsweise mit einem Tresor oder einer Dokumentenkassette gewährleisten.
Hinweise und Anregungen zum Ablauf:
In der Gesamtkonferenz sollten die Leitlinien der Mittelverausgabung beschlossen werden, um die Beteiligungsrecht zu wahren. Eine Gruppe von Personen (z.B. die Steuergruppe) sollten zur konkreten Planung und der korrekten MIttelverwendung inklusive Nutzung des SCP-Portals mandatiert werden.
Zur Planung von Maßnahmen steht eine Vorlage rechts zum Downlod zur Verfügung.
Die Maßnahmen müssen auf die vereinbarten Ziele einzahlen, d.h. es bietet sich an, schon bei der Zielformulierung auch über konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung nachzudenken.
Bis wann können Maßnahmen beantragt werden?
Bis zum 30. Juni eines jeden Schuljahres.
Muss die Maßnahmenplanung der Schulaufsicht vorgelegt werden?
Nein, es wird jedoch empfohlen, diese im Entwicklungs- und Kooperationsgespräch bei der Zielvereinbarung mit zu betrachten und etwaige Anregungen aufzunehmen. Sie dient zudem als Dokumentation des Prozesses und kann beim Rückblick auf die Umsetzung der Maßnahmen und Zielerreichung nützlich sein.
Was muss vorab geprüft werden?
Vor Beantragung der Maßnahme ist zu prüfen, ob die Maßnahme über andere Budgets zu finanzieren oder durchzuführen ist:
- Bei Fortbildungsangeboten, Qualifizierungsmaßnahmen, Workshops u.ä. ist zu prüfen, ob diese durch das Pädagogische Landesinstitut oder ähnliche Anbieter bzw. im Rahmen der zentralen Startchancen-Angeboten zur Verfügung stehen.
- Bei Anschaffungen von Sach- und Ausrüstungsgegenständen, Lehr- und Unterrichtsmitteln ist zu prüfen, ob diese gemäß § 75 Schulgesetz Rheinland-Pfalz vom Schulträger zu beschaffen sind.
- Alle Anschaffungen gehen in den Besitz des jeweiligen Schulträgers über, deshalb ist das Einverständnis des Schulträgers vor Beantragung einzuholen. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob der Schulträger ggf. Rahmenverträge abgeschlossen hat, über die die benötigten Ausrüstungsgegenstände kostengünstiger bezogen werden können.
- Dasselbe gilt für Personalkosten, die nach schulgesetzlichen Bestimmungen vom Schulträger zu tragen sind.
- Das Chancenbudget kann nur für Neuanschaffungen verwendet werden. Reparaturen und Instandhaltungen bereits vorhandenen Ausstattungsgegenstände können nicht über das Chancenbudget finanziert werden.
Können Maßnahmen geplant werden, die über ein Schuljahr hinausgehen?
Nein, das ist nicht möglich. Dies kann nur durch eine schuljahresweise Trennung der EInzelmaßnahme ermöglicht werden. Jede Maßnahme ist aufgrund der Berichtspflichten zwingend im zugehörigen Schuljahr abzuschließen.
Können Maßnahmen eingegeben werden, auch wenn in der Zielverwaltung angegeben wurde, dass für dieses Schuljahr noch keine Zielvereinbarungen geschlossen wurden?
Ja, das ist das vorgesehene Vorgehen für das aktuelle Schuljahr.
Müssen die bereits mit der Schulaufsicht abgesprochenen Maßnahmen noch eingegeben werden, auch wenn diese bereits durchgeführt wurden?
Ja, insbesondere wenn hier Kosten entstanden sind, die über das Budget abgerechnet werden, ist dies unerlässlich.
Kann ich jetzt eine Maßnahme beantragen, die erst im September durchgeführt wird?
Die Anlage des neuen Schuljahres ist noch nicht programmiert. Sobald dies erfolgt ist, können Maßnahmen angelegt werden.
Wie erfolgt die Beantragung?
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das SCP-Portal. Dies ist erforderlich, da die Maßnahmen sonst nicht abgerechnet werden können.
Bis wann können Maßnahmen beantragt werden?
Bis zum 30. Juni eines jeden Schuljahres.
Wie erhalte ich Zugang zum SCP-Portal?
Die Anmeldung erfolgt über das Bildungsportal, nur Schulleitungen können für das Portal freigeschaltet werden.
Kann ich schon vor der Beantragung einen Vertrag schließen oder eine Bestellung oder Buchung vornehmen?
Nein.
Muss bei der Beantragung schon die exakte Höhe der anfallenden Kosten bekannt sein?
Nein, eine qualifizierte Schätzung ist ausreichend. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass das zur Verfügung stehende Budget nicht überschritten wird.
Können Verträge mit Anbietern aus dem EU-Ausland geschlossen werden?
Nein, es sind nur Verträge mit Anbietern aus Deutschland möglich.
Kann Vorkasse vereinbart werden?
Nein, dies ist haushalterisch nicht zulässig.
Muss der Schulträger über eine Anschaffung informiert werden?
Vor den Anschaffungen ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Anschaffung nicht über andere Budgets zu finanzieren wäre. Bei der Anschaffung von Einrichtungsgegenstände: prüfen, ob die Anschaffung durch den Schulträger möglich ist. Anschaffungen gehen in den Besitz des Schulträgers über, daher muss vorher ein Einverständnis des Schulträgers eingeholt werden. Die Anschaffung ist mit dem Schulträger abzustimmen, ggf. sind Rahmenverträge vorhanden, vorgegebene Wertgrenzen sind zu beachten.
Wie sieht es mit Vergleichsangeboten bei Anschaffung von IT aus, für die der Schulträger Rahmenverträge hat?
Besprechen Sie dies mit dem Schulträger. Die Anschaffung von Endgeräten oder IT-Ausstattung ist nicht vorrangiges Ziel des Startchancen-Programms, da es hierfür andere Fördermöglichkeiten gibt.
Wann sind Vergleichsangebote erforderlich?
1) Beträgt der Auftragswert bis zu 3.000 Euro netto, so kann die Vergabe als Direktkauf erfolgen, d. h. es muss kein Vergabeverfahren durchgeführt werden.
2) Für Aufträge, die einen Auftragswert von mehr als 3.000 Euro netto bis zu 40.000 Euro netto haben, ist ein Vergabeverfahren im Rahmen der Verhandlungsvergabe durchzuführen:
- Hierfür ist es erforderlich, für die Dienstleistung mindestens drei Vergleichsangebote von möglichen Maßnahmenträgern/Anbietern einzuholen.
- Die Angebotsanforderung erfolgt schriftlich z. B. per E-Mail.
- Es sind möglichst wechselnde Unternehmen zu berücksichtigen bzw. anzufragen.
- Aus den vorliegenden Angeboten wird das wirtschaftlichste ausgewählt. Dies ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis und damit nicht zwingend das niedrigste Angebot.
- Gibt es keine vergleichbaren Angebote, ist dies gesondert zu begründen.
Über die Bewertungskriterien entscheidet die Schule in eigener Verantwortung. Der Preis ist mit mindestens 50% zu gewichten. Weitere Bewertungskriterien können sein:
- Orientierung der Inhalte aus den Angeboten am schulischen Bedarf.
- Entsprechung der strukturellen und inhaltlichen Durchführung an den Planungen der Schule.
- Referenzen des Maßnahmenträgers, bestehen also Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen?
- Qualität des eingesetzten Personals etc.
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist festzustellen, welche Angebote eingegangen sind. Es muss eine dokumentierte Auswahlentscheidung auf Basis der zugrunde gelegten Auswahlkriterien getroffen werden, die plausibel ist. Wenn nur ein oder zwei Angebote eingegangen sind, muss trotzdem der Auswahlprozess dokumentiert durchgeführt werden. Die Dokumentation kann formlos beispielsweise folgendermaßen erfolgen:
- "Das wirtschaftlichste (und zugleich preislich niedrigste) Angebot wurde ausgewählt.“
- "Das wirtschaftlichste Angebot wurde ausgewählt. Zwar ist der Preis nicht der niedrigste aller eingegangenen Angebote, die deutlich bessere Qualität des Angebotes hat aber dazu geführt, dass das Angebot insgesamt wirtschaftlicher ist.“
Falls nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis ausgewählt wurde, muss die Auswahlentscheidung entsprechend begründet werden (z. B. „Der ausgewählte Anbieter hat sein Angebot besser an dem Bedarf unserer Schule ausgerichtet.“)
- Die unterlegenen Maßnahmenträger sind schriftlich darüber zu informieren, dass die Schule sich für ein anderes wirtschaftlicheres Angebot entschieden haben. Die Entscheidung muss nicht begründet werden.
- Nach Auswahl des Anbieters beantragt die Schule die Maßnahme im Portal.
3) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 40.000 Euro netto ist Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium zu halten.
Für wen sind die Honorarverträge gedacht? Nur für punktuelle Kosten oder auch Einstellungen für 1 oder mehr Schuljahre?
-> Handreichung für Honorarverträge, hier finden Sie alle Antworten. Honorarverträge sind nur für kurzzeitige Projekte gedacht, nicht für dauerhafte Beschäftigung.
Können Schulträger auch Honorarverträge abschließen?
ja.
Ist eine Einstellung auf Minijob-Basis möglich?
Nein.
Wo sind die Vorlagen für einen Honorarvertrag im Portal zu finden?
rechts unter Downloads.
Wie viele Stunden/Tage umfasst ein Projekt für einen Honorarvertrag maximal?
Dies ist nicht begrenzt, sondern hängt vom geplanten Projekt ab.
Kann der Träger über Säule III Honorarverträge vergeben?
Grundsätzlich ja, dies ist in Säule III jedoch eigentlich nicht vorgesehen.
Wie reiche ich Rechnungen ein?
So lange der Upload im Portal noch nicht möglich ist, nutzen Sie rechts das Formular "Vorlage Einreichung Rechnungen", dieses senden Sie ausgefüllt an Ihre zuständige Schulaufsicht, die es anschließend weiterleitet.
Wie lange dauert dies?
Rechnen Sie mit wenigen Tagen.
Bis wann muss die Abrechnung erfolgen? Müssen die Rechnungen zum Schuljahresabschluss vorliegen um eine Maßnahme finanziert zu bekommen, oder reicht der vorliegende Antrag?
Rechnungen sollten unmittelbar im Portal hinterlegt werden, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten und etwaiges Skonto nutzen zu können.
Bis spätestens 30.08. eines jeden Jahres müssen Maßnahmen des vorausgehenden Schuljahres abgerechnet sein.
Kann ich für eine Maßnahme mehrere Rechnungen einreichen?
Ja.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Bankverbindung (Name Bank, IBAN, BIC)
- Betrag (mit Mehrwertsteuer)
- Fälligkeit
- Verwendungszweck
Bin ich als Schule Rechnungsempfänger oder das Programm?
Wie bei Klassenfahrten sind Sie Vertragspartner und arbeiten im Auftrag des Landes.
Gilt die E-Rechnungspflicht?
Das Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz - EGovGRP) nimmt in § 1 Abs. 2 Nr. 6 Schulen explizit aus. Die E-Rechnung muss daher nicht genutzt werden. Der Upload von E-Rechnungen wird jedoch möglich sein.
Müssen Hotelrechnungen und Bahnfahrten vorfinanziert werden?
Versuchen Sie einen Kauf auf Rechnung zu ermöglichen, dann ist dies nicht erforderlich.
In welchen Fällen kann auf eine Evaluation verzichtet werden?
Alle Maßnahmen sollen evaluiert werden, die Art der Evaluation ist jedoch der Schule überlassen. Bei den Chancenbudgets handelt es sich um Steuermittel, für die die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftslichkeit gelten. Es ist daher immer zu prüfen, ob die anvisierten Ziele durch die Maßnahme erreicht werden konnten.
Anhand welcher Kriterien kann eine Maßnahme evaluiert werden?
Die Kriterien sind von den Zielen abhängig, die mit der Maßnahme verfolgt werden. Kriterien können unter anderem sein:
- Wirksamkeit: Wurde das gesetzte Ziel erreicht?
- Effizienz: Wurde das Ziel mit einem minimalen Aufwand an Ressourcen erreicht?
- Nachhaltigkeit: Wird der Erfolg der Maßnahme auch langfristig bestehen bleiben?
- Beteiligung und Akzeptanz: Wie gut wurde die Maßnahme von den Betroffenen aufgenommen?
Welche Daten können für die Evaluation genutzt werden?
- Quantitative Daten: z. B. statistische Daten wie Zahlen zu Teilnehmerzahlen, Nutzungsdauer, Häufigkeit des Einsatzes, Zeitgewinn, ...
- Qualitative Daten: z.B. offene Fragen in Interviews, schriftliche Befragung, dokumentierte Beobachtung, ...
Wer führt die Evaluation durch?
Im Idealfall diejenigen Personen, die die Maßnahme geplant haben.
Muss die Evaluation kommuniziert werden?
Die Evaluation sollte Teil des Berichts an die Gesamtkonferenz zum EInsatz der Chancenbudgets sein.
Welche Evaluationstools können benutzt werden?
Es gibt zahlreiche online Tools, die auch Vorschläge für Fragebögen haben, die angepasst werden können. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Befragungsportalen des Landes und Unterstützunf bei der Evaluation.
Für welche Maßnahmen, ergänzend zu unseren in Säule 2, soll das Geld des Schulträges in Säule 2 sein?
Die Schulträger sollen vorwiegend schulübergreifende, sozialräumliche Maßnahmen finanzieren. Grundsätzlich können jedoch alle Zielebenen und Maßnahmenbereiche adressiert werden.
Wie ist es, wenn der Schulträger das Budget für schulische Maßnahmen in Pflichtaufgaben steckt und nicht der Schule und deren Ziele zukommen lässt?
Das Startchancen-Programm ist als zusätzliche Förderung gedacht. Sollte dies nicht so umgesetzt werden, bitten mit der Schulaufsicht diesbezüglich in Kontakt treten.
Ist das richtig, dass der Träger ein eigenes Budget aus Säule II hat und könnten Honorarverträge über den Schulträger abgerechnet werden?
Träger haben eigene Budgets in Säule II und hierüber können, ebenso wie über die schulischen Budgets, auch Honorarverträge abgerechnet werden.
Wie kann das Budget Säule II des Trägers verausgabt werden, wenn der Träger nur für eine Startchancenschule zuständig ist? Darf das Trägerbudget aus Säule ll auch nur für die SCP- Schule ausgegeben werden?
Genauso wie bei Trägern mit mehreren Schulen. Von sozialräumlichen Maßnahmen können auch weitere Schulen (oder Kitas) profitieren, wenn diese im Sozialraum liegen.
Gibt es Anleitung wie in Säule 3 Verträge geschlossen werden können für Schulleitungen?
Schulleitungen können über Säule III keine Verträge schließen, dies soll üebr die Schulträger (bzgl. Jugendhilfe oder andere kommunale Stelle) erfolgen.
Der Schulträger kann aktuell aufgrund nicht hinterlegter Stellen keine Einstellung vornehmen. Wie kann dies dennoch ermöglicht werden?
Der Schulträger kann weitere Stellen über einen Nachtragshaushalt einstellen. Es ist auch möglich zu prüfen, ob wirklich alle Stellen mit der benötigten Eingruppierung besetzt sind (z.B. im Kita-Bereich), wenn dies nicht der Fall ist, können diese Stellen zwischenzeitlich genutzt werden.
Ist es möglich aus Säule 3 nur für kurze Zeit Personal z B. Für eine Projektwoche oder Zirkuswoche zu finanzieren?
Dies ist nicht vorgesehen, Säule III soll i.d.R. dauerhaft an der Schule befindliches Personal sein. Für Projekte o.ä. kommt Säule II in Betracht.
Downloads
Kompendium (Stand: 7.10.2024)
mögliche Maßnahmen (Stand: 14.12.2024)
Vorlage Maßnahmenplanung (Stand: 18.12.2024)
Checkliste Chancenbudget (Stand: 12.12.2024)
Handreichung Honorarverträge (Stand: 17.2.2025)
Vorlage Honorarvertrag (pdf ausfüllbar) (Stand: 17.2.2025)
Vorlage Honorarvertrag (Word) (Stand: 17.2.2025)
Empfehlungsliste Kooperationspartner MINT (Stand: 6.2.2025)
Angebote externe Anbieter für Chancenbudget (Stand: 6.1.2025)
Vorlage Einreichung Rechnungen (Stand: 3.4.2025)