FAQ zur Kostenübernahme im Praxistag
Die Schulträger sind zur Übernahme der im notwendigen Umfange anfallenden Kosten aus der Schülerbeförderung verpflichtet (siehe VV Praktika: 3.1.2 und 3.2.3) Der Schulträger ist im Vorfeld ins Benehmen zu setzen.
Nein, Schülerbeförderungskosten zu schulexternen Projekten können nicht direkt über den Praxistag abgerechnet werden. Die Bildungsträger können diese Beförderungskosten jedoch zu, von ihnen geplanten schulexternen Projekten, in ihrem Angebotspreis inkludieren. Ansonsten müssen die Schülerbeförderungskosten immer vom Schulträger übernommen werden.
Die Schulträger sind zur Übernahme der anfallenden Kosten aus dem Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler im Praxistag verpflichtet (siehe die VV Praktika: 3.1.2 und 3.2.3)