FAQ zum Versicherungsschutz im Praxistag
Ja, die Schulträger sind zur Übernahme der im notwendigen Umfange anfallenden Kosten zum Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Der Schulträger ist im Vorfeld ins Benehmen zu setzen. (siehe VV Praktika: 3.1.2 und 3.2.3).
Der Schulträger übernimmt hier die Kosten.