FAQ zur Frühjahrsmeldung

Ja, da nur in der Herbstmeldung die LWS-Anrechnungsstunden den Lehrkräften, die den Praxistag in der Schule betreuen, zugewiesen werden können. 

Die Frühjahrsmeldung dient für zwei Fälle:

  1. Für das Praxistag-Model 9.1 un9.2 soll bereits ein vorbereitendes Projekt am Ende der achten Klassenstufe vor den Sommerferien durchgeführt werden.
  2. Ein Projekt soll sehr zeitnah nach den Sommerferien noch vor den Herbstferien durchgeführt werden. (Der Zeitrahmen zwischen der Anfragestellung bei den Trägern bis zum Beginn der Durchführung in der Schule beträgt in der Regel 6 Wochen)


In beiden Fällen ist ein vorläufiges Budget erforderlich um den Prozess der Vertragserstellung starten zu können. Beachten Sie bitte, dass das vorläufige Budget aus der Frühjahrsmeldung unter keinen Umständen vollständig ausgeschöpft werden sollte, da sich das Budget bei veränderten Teilnehmerzahlen zur Herbstmeldung mitunter stark verändern kann.

Mit dem Beginn des Zeitraums der Herbstmeldung werden alle zuvor freigeschalteten Budgets aus der Frühjahrsmeldung gesperrt, bis die Herbstmeldung durch die Schule erfolgt ist und das Budget durch das Pädagogische Landesinstitut freigeschaltet worden ist. 

Achten Sie bitte auf die folgenden Punkte:

  • Alle vom Portal errechneten LWS-Anrechnungsstunden sind in der Tabelle für die Zuweisung der LWS-Anrechnungsstunden korrekt zugewiesen. Sollte nur die Praxistagkoordinatorin/der Praxistagkoordinator den Praxistag in der Schule betreuen, so trägt sie/er sich zweimal in die Tabelle ein. Zum einen als Praxistagkoordinatorin/Praxistagkoordinator zum anderen darunter in der nachfolgenden Zeile um sich die verbleibenden LWS-Anrechnungsstunden zuordnen zu können.
  • Alle Personalnummern sind vollständig - auch mit den Nullen - eingetragen.
  • Der Praktikumszeitraum muss mindestens volle sechs Monate betragen. In dem Praxistag-Modell 9.1-9.2 liegen diese im selben Schuljahr. In dem Praxistag-Modell 8.2-9.1 beginnt der Praktikumszeitraum im Schuljahr vor den Sommerferien, sodass bei der Meldung für die Klassenstufe 9, ein Start-Zeitpunkt angegeben wird, der im letzten Schuljahr liegt. Umgekehrt gilt bei diesem Modell für die Klassenstufe 8 ein End-Zeitpunkt für den Praktikumszeitraum, der im nächsten Schuljahr liegt. 
  • Die Zahlen und Klassenstufen der gemeldeten Schülerinnen und Schüler im Portal muss mit den Angaben aus der Teilnehmerliste übereinstimmen

Die Schuldaten müssen über die Schuldatenbank aus Edison durch die Schule selber aktualisiert werden. Das Praxistag-Portal zeigt diese Daten direkt aus der Edison-Datenbank an. Das Pädagogische Landesinstitut kann hier keine Änderungen/Aktualisierungen vornehmen.  

Ja, die Schülerinnen und Schüler können auch in ihrem Wiederholungsjahr erneut am Praxistag teilnehmen. Die wiederholenden Schülerinnen und Schüler dürfen auch noch einmal an den selben Projekten teilnehmen, an denen Sie bereits im vorausgegangenen Schuljahr teilgenommen hatten. 

Wenn Sie im kommenden Schuljahr das Modell 9.1/9.2 haben, so können Sie mit den jetzigen 8ern, die nach den Sommerferien dann am Praxistag als 9.-Klässler teilnehmen werden, bereits noch vor den Sommerferien ein vorbereitendes Projekt durchführen.