Trägerzertifizierung

Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung von Trägern von Maßnahmen in der Arbeitsförderung (VBO) wurden in der Akkreditierung- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verankert.

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Alle Träger (bzw. deren durchführende Standorte) bedürfen einer Zulassung (Fachbereich 3).
  • Die Zulassung wird durch ein zeitlich befristetes Zertifikat bescheinigt.
  • Die Aufgabe der Akkreditierung und Überwachung liegt bei der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS).

Diese Regelungen sind auch für sämtliche Verträge bindend, die im Kontext des Praxistags abgeschlossen werden. Weiterführende Informationen zur Zertifizierung finden Sie hier:

Re-Zertifizierungen, Zertifizierung weiterer Standorte sowie Aktualisierung von Daten

Sollte sich Ihr Zertifikat langsam dem Ende seiner Laufzeit nähern, so nehmen Sie bitte rechtzeitig zur Re-Zertifizierung Kontakt mit der ADD-Trier über die folgende E-Mail-Adresse auf:

ZAPT(at)add.rlp.de

Wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an die ADD-Trier, wenn Sie weitere Standorte Ihres bereits zertifizierten Unternehmens, zur Anzeige im Praxistag-Portal der Schulen, zertifizieren lassen möchten.
Beachten Sie bitte, dass jeder zertifizierte Standort einen eigenen Trägerportalzugang erhält und Projektanfragen von Schulen nur in dem Trägerportal des jeweils angefragten Standorts angezeigt werden können. 

Für die Aktualisierung Ihrer Kontakt-/Bankdaten in Ihrem jeweiligen Trägerportalzugang wenden Sie sich bitte ebenfalls über diese E-Mail-Adresse an die ADD-Trier.