Einrichtung eines weiteren Religionsunterrichts
Schulischer Religionsunterricht einer weiteren Religionsgemeinschaft wird auf Antrag der Religionsgemeinschaft angeboten, wenn es zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Ministerium für Bildung Einvernehmen über einen Lehrplan gibt, es eine entsprechend qualifizierte Lehrkraft gibt, die diesen Unterricht erteilen wird, und Lerngruppen mit mindestens 8 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können.
Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an das für Zusammenarbeit mit Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständige Referat des Ministeriums für Bildung.