Kirchliches Engagement in außerunterrichtlichen Erfahrungsräumen
Auch außerunterrichtliche Erlebnis- und Erfahrungsräume von Schulen bilden spezifische Räume, in denen religiöse Bildung geschieht.
In diesem Bereich der Homepage werden außerunterrichtliche Angebote der katholischen Kirche in rheinland-pfälzischen Schulen vorgestellt, die das pädagogische Handeln in den Schulen unterstützen und der Kirche die Möglichkeit eröffnen, deren religiöses Bekenntnis über die Grenzen des Religionsunterrichts hinaus erfahrbar zu machen. Diese Angebote sind vielfältig und folgen dabei ganz unterschiedlichen Konzeptionen.
Schulseelsorge / Schulpastoral
Schulseelsorge – zum Teil spricht man auch von Schulpastoral – stellt zusammen mit Schulsozialarbeit und schulpsychologischem Dienst eine von mehreren Säulen der psychosozialen Unterstützung an Schule dar. So ähnlich die verschiedenen psychosozialen Dienste auf Grund mancher gleicher Methoden erscheinen mögen, so unterschiedlich sind sie hinsichtlich ihrer gesetzlichen Grundlagen, hinsichtlich der Schwerpunkte ihrer Zielsetzungen und der Träger dieser Angebote.
Die Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe der Jugendhilfe und hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch SGB VIII. Sie zielt in erster Linie darauf, Bildungsgerechtigkeit herzustellen, Exklusionsrisiken der Schülerinnen und Schüler zu minimieren und Inklusionschancen zu wahren. In diesem Tätigkeitsfeld sind Fachkräfte tätig, die einen Abschluss in Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Pädagogik haben.
Der Schulpsychologische Dienst ist im Schulgesetz grundgelegt. Schulpsychologische Beratung zielt insbesondere darauf, alle am Schulleben Beteiligten zu befähigen, auftretende Probleme in eigener Verantwortung und selbstständig lösen zu können. In diesem Tätigkeitsfeld sind Psychologinnen und Psychologen mit einer Beratungs- bzw. therapeutischen Ausbildung tätig.
Schulseelsorge ist ein Angebot der Religionsgemeinschaften und Kirchen am Ort Schule. Sie ist Ausdruck der positiven Religionsfreiheit der Kirchen. Rechtlich maßgebend für Schulseelsorge ist die verfassungsrechtliche Grundlegung der Religionsfreiheit im Grundgesetz. Hier heißt es in Art 4 GG Abs 2 „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Dieser Absatz sichert die positive Religionsfreiheit, wonach Religion im öffentlichen Raum praktiziert werden kann. Die Regelungen in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung sind entsprechend.
Schulseelsorge ist fester Bestandteil an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. An öffentlichen Schulen besteht dieses Angebot nicht flächendeckend. Die Organisation erfolgt in der Regel vor Ort.
Schulseelsorge hat ein ausgesprochen vielfältiges Erscheinungsbild.
Gemeinsam ist den kirchlichen Schulseelsorgeangeboten, dass sie vom Engagement im christlichen Glauben getragen sind, sich an die gesamte Schulgemeinschaft richten, organisatorisch von den Kirchen getragen sind, sich in die an Schule vorgegebenen pädagogischen Rahmenbedingungen einpassen und freiwillige Angebote darstellen.
Die katholische Kirche hat den Rahmen von Schulseelsorge und Schulpastoral in dem Papier der deutschen Bischöfe von 1996 „Schulpastoral – der Dienst der Kirche an den Menschen im Handlungsfeld Schule“ festgelegt, welcher in der Erklärung "Im Dialog mit den Menschen in der Schule" von 2020 weiterentwickelt wurde. Die evangelische Kirche hat hierzu im August 2015 den Orientierungsrahmen zur „Evangelischen Schulseelsorge in der EDK“ veröffentlicht.
Der katholischen Schulseelsorge geht es um die Förderung der Einzelnen, der Schulgemeinschaft und der Schulkultur unter Einbeziehung der religiösen Dimension, um Beistand in Trauer- und Krisensituationen, um Dienst am Lebensraum Schule und um Einübung der Haltung des Friedens, der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Bewahrung der Schöpfung. Sie engagiert sich in der Gestaltung von Räumen, von Zeiten und von Feiern, die der Persönlichkeits- und der Gemeinschaftsbildung in der Schule dienen. Sie trägt zur Schulentwicklung und Gestaltung von Schulkultur bei und unterstützt Schule als Lern- und Lebensraum. Sie sucht nach der ökumenischen Zusammenarbeit der Kirchen und der Begegnung mit anderen Religionen.
In der Schulseelsorge, die von Seiten der katholischen Kirche verantwortet wird, sind sowohl Lehrerinnen und Lehrer tätig, die eine knapp zweijährige Zusatzausbildung in den Bistümern absolviert haben, als auch ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Die evangelische Schulseelsorge wird in ähnlicher Weise gestaltet.
Dank dieser seelsorglichen Angebote von katholischer und evangelischer Seite wird der Schulalltag bereichert um Aktionsformen wie Schüler-Cafés, Räume der Stille, meditative Angebote, religiöse Impulse im Schulalltag, Gottesdienstfeiern, Reflexions-, Orientierungs- und Besinnungstage, gesellschaftliche und politische Aktionen wie Begegnungen mit Flüchtlingen oder Courage gegen Rassismus. Die Grenzen zur Schulsozialarbeit und Jugendarbeit sind dabei fließend.
Eine spezialisierte Form der Schulseelsorge bzw. Schulpastoral ist die Krisenseelsorgein der Schule. Sie entspricht dem Ziel jeder Schulseelsorge, Beistand in Trauer- und Krisensituationen zu leisten. Die Krisenseelsorge in der Schule wird von evangelischer und katholischer Kirche gemeinsam getragen. Voraussetzung ist eine besondere Qualifikation von Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern für Krisen- und Notfälle in Schulen. Die Krisenseelsorge ist von der Notfallseelsorgezu unterscheiden, die als Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Krisensituationen zum Einsatz kommt und über die zuständigen Leitstellen alarmiert wird.
Schulpastoral im Erzbistum Köln