Religionsunterricht weiterer Religionsgemeinschaften

Weitere schulische Religionsunterrichte

Für folgende weitere Religionsgemeinschaften findet (an einzelnen Standorten z. T. schulübergreifend) schulischer Religionsunterricht statt:

  • Aleviten
  • Mennoniten-Brüdergemeinden

Weitere Religionsgemeinschaften sind herzlich eingeladen, sich beim Ministerium für Bildung zu melden, um über Möglichkeiten der Einführung eines Religionsunterrichts ihrer Religion bzw. Konfession zu beraten. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Christine Heer-Reißmann, Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Telefon: 06131/16-4533, E-Mail: Christine.Heer-Reissmann(at)bm.rlp.de

Entsprechend anerkannter Religionsunterricht

Für Religionsgemeinschaften, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist, besteht die Möglichkeit, Religionsunterricht, der außerhalb der Schule stattfindet, als "entsprechend anerkannt" (nach § 40 Abs. 4 Satz 2 ÜSchO) anerkennen zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler sind dann von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die unter Nr. 1. genannte Ansprechpartnerin.

Für folgende Religionsgemeinschaften findet als entsprechend anerkannter Religionsunterricht statt:

  • Jüdische Kultusgemeinden
  • z. T. Mennoniten-Brüdergemeinde Weilerbach