Religionsfreiheit im schulischen Alltag
Regelungen zum Unterrichtsausfall und zur Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen und aus Anlass religiöser Veranstaltungen wie auch zum Schulgottesdienst sind in der Verwaltungsvorschrift Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes zusammengefasst.
Die negative Religionsfreiheit wird unter anderem durch Artikel 35 der Landesverfassung sichergestellt.