Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Am 1. Juli 2021 haben der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann und der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel, eine Vereinbarung zur konfessionellen Kooperation im evangelischen und katholischen Religionsunterricht unterzeichnet. Gleichlautende Vereinbarungen wurden in der Folge von den leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie der Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und später auch von Köln unterzeichnet.
Konfessionell-Kooperativer Religionsunterricht knüpft an bereits bestehende Kooperationsmöglichkeiten, wie etwa zeitweiliges Team-Teaching bei bestimmten Themen oder Unterrichtsprojekte in gemischt-konfessionellen Lerngruppen an und weitet diese aus.
Er trägt den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung und stellt sich den pluralen Bedingungen der heutigen Zeit im Rahmen des Bildungsauftrages der Schule. Er zielt auf religiöse Bildung, die zu Mündigkeit, ethischer Urteilskraft und Toleranz befähigen soll. Durch die bewusste Thematisierung der Gemeinsamkeiten beider Kirchen und der Unterschiede zwischen ihnen soll der konfessionell-kooperative Religionsunterricht einen Beitrag zur Identitätsförderung und zur Verständigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler leisten.
Beim konfessionell-kooperativen Religionsunterricht werden gemischt-konfes-sionelle Schülerinnen- und Schülergruppen abwechselnd von katholischen und evangelischen Lehrkräften unterrichtet.
Auch bei einem so verstandenen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht handelt es sich um konfessionellen Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes. Rechtlich gilt er als Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die unterrichtende Lehrkraft angehört.
Die konfessionelle Kooperation im evangelischen und katholischen Religionsunterricht wird zunächst an einzelnen Schulen in der Primarstufe und Sekundarstufe I erprobt.