Investitionsprogramm
Ziel des Investitionsprogramms ist es, an den Startchancen-Schulen eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit einer hochwertigen Ausstattung und hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Förderliche Lernumgebungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie durch eine hohe Anregungsqualität unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Ziel ist es damit auch, durch die Investitionen innovative, vielseitig nutzbare Lernumgebungen zu schaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern.
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Förderfähig sind Maßnahmen soweit sie der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemäßen, qualitätsvollen und förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen dienen und die Zielsetzung des Startchancen-Programms unterstützen.
1. Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, Schulanlagen und Schulgelände. Dies umfasst insbesondere
- Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers,
- Räumlichkeiten für inklusives Lernen,
- altersgerechte Zonierung, klare räumliche Strukturen und Wegeführungen,
- Öffnung von Räumen zur Unterstützung von vielfältigen Lernformaten, bspw. unter Einbindung hybrider, materieller und digitaler Elemente,
- Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen sowie Räumen für Besprechungen und Kollaboration unter besonderer Berücksichtigung der professionsspezifischen Bedarfe multiprofessioneller Teams,
- Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen,
- schulbibliothekarische Räume mit Einzel- und Gemeinschaftsarbeitsplätze sowie Ruheecken für ungestörtes Lernen,
2. Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, insbesondere für
- flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, inkl. kompetenzanregende Gestaltung der Räumlichkeiten,
- Werkstätten, Kreativlabore oder Maker-Spaces,
- Bewegungsräume und Sportmöglichkeiten, niedrigschwellige bewegungsförderliche Einrichtung und Gestaltungselemente sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche.
3. sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, insbesondere für
- Maßnahmen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Planung sowie die damit verbundenen Konsultationsprozesse (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung),
- die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Erwerb von Grundstücken,
- den Aufbau einer Administration für die neue Infrastruktur, soweit dies aufgrund der spezifischen Nutzung der Räumlichkeiten und Ausstattung, etwa durch verschiedene Nutzergruppen, notwendig ist,
- Maßnahmen zur Befähigung des Personals zur sachgerechten Nutzung der neuen Infrastruktur, bspw. bei Anschaffung neuer Maschinen und Gerätschaften in Kreativlaboren, Maker-Spaces oder Werkstätten (Schulung und Beratung),
- notwendige Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Funktionalität, bspw. Vorkehrungen für die Nutzung von Räumlichkeiten durch die verschiedene Nutzergruppen.
Gefördert werden hier Investitionen der Schulträger in die kommunale Bildungsinfrastruktur, die zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Das können zum Beispiel Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude sein, aber auch die Einrichtung und Ausstattung von Kreativlaboren, Bewegungsräumen oder Lernlandschaften. Die Maßnahmen der Säule I sollen unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen, die räumlichen Rahmenbedingungen, die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum fördern.
Im Pädagogischen Landesinstitut gibt es eine Beratungsgruppe für den Themenbereich Schulbau. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auskunft erteilen auch die Schulbaureferate in der ADD.
Grundsätzlich sind Pflichtaufgaben wie Standardmöbel nicht durch SCP förderfähig, sondern nur zusätzliche Maßnahmen.
Eine Möblierung ist nur dann förderfähig, wenn sie Teil eines pädagogischen Konzepts zur Verbesserung der Lernumgebung ist – etwa im Kontext:
• flexibler Raumgestaltung,
• individueller Arbeitsplatzlösungen,
• Lernzonen oder kreativer Lernlabore.
Sofern diese Baumaßnahme an einer Startchancen-Schule stattfindet und die Zielsetzung des Startchancen-Programms unterstützt: Die zu fördernde Maßnahme muss klar abgrenzbar von Maßnahmen bspw. des Ganztagsausbaus sein. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde.
Ja. Die Schaffung einer klimagerechten Lernumgebung ist förderfähig immer unter der Prämisse, dass dadurch die Zielsetzung des Startchancen-Programms unterstützt wird.
Die Maßnahmen müssen an Startchancen-Schulen durchgeführt werden, eine Nutzung auch durch weitere Schulen ist möglich.
Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie ab dem Programmstart am 1. August 2024 begonnen und bis zum 31. Dezember 2034 mit der Bewilligungsbehörde abgerechnet werden. Aus der Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn erfolgt demnach auf eigenes Risiko des Zuwendungsbegehrenden.
Nein. Sanierungen, der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung sowie ein erforderlicher Ausbau aufgrund steigender Schülerzahlen sind nicht mit der Förderrichtlinie des Startchancen-Programms vereinbar.
Ja. Voraussetzung ist eine klare Trennung der Maßnahmen (z. B. durch getrennte Rechnungen) und eine Kongruenz zu den Startchancen-Zielsetzungen. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig, aber eine Nutzung unterschiedlicher Förderungen für unabhängige Maßnahmen ist möglich.
Der Eigenanteil beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten und ist für jede Maßnahme individuell zu leisten.
Ja.
• Reguläre Förderung (bis 31.12.2031): Mindestmaßnahmevolumen 12.500 €
• Umverteilungsphasen (ab 2032): Mindestfördersumme 5.000 €
Ja, Kosten für Planung, Konzeption und Beratungsleistungen durch Dritte sind förderfähig, sofern sie der Investitionsmaßnahme und den Zielen des Startchancen-Programms dienen. Bestehende Beratungsmöglichkeiten sollten vorrangig genutzt werden.
Die digitale Grundausstattung zur Verfügung zu stellen gehört zu den Pflichtaufgaben des Schulträgers. Die Anschaffung von iPads entspricht nicht der Intention des Startchancen-Programms, da die für Investitionen vorgesehene Säule I nachhaltige Investitionen vorsieht. Darunter fallen eigentlich nicht kurzzeitig nutzbare digitale Geräte. Weiter ist zu prüfen, ob nicht ein besser geeignetes Förderprogramm für digitale Investitionen zur Verfügung steht. Sollte der Digital-Pakt II aufgelegt werden, wäre dies z.B. ein solches Programm.
Investitionen, die zu den wesentlichen Pflichten und Aufgaben von Schulträgern gehören, sind nicht förderfähig.
Nein. Mieten wie auch Mietkauf sind nicht förderfähig.