FAQ Förderanträge

Jede Maßnahme muss einzeln beantragt werden, in einem Antrag können jedoch mehrere Maßnahmen zusammengefasst werden. Die Anträge können für maximal ein Schuljahr gestellt werden, Folge- bzw. Fortsetzungsanträge sind möglich.
(Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare nur mit entsprechenden Zugangsdaten aufgerufen und heruntergeladen werden können. Die Zugangsdaten haben Sie erhalten, nachdem die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet vorlag.)

Der Umfang des Antrags für Förderungen aus Säule I ist vergleichbar mit der Antragsstellung beim Ganztagsschulausbau. Für die Säulen II und III sind die Anträge angelehnt an das Programm „Aufholen nach Corona".

Säule I: Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2031 gestellt werden, danach erfolgt das Umverteilungsverfahren (siehe Förderrichtlinie Nr. 6.3-6.5).

Säule II und III: Die Beantragung erfolgt schuljahresbezogen zunächst bis zum Schuljahr 2028/2029. Wird die Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder über 2029 hinaus gewährt, bis zum Schuljahr 2033/2034, die Beantragung im letzten Jahr muss bis zum 1.12.2033 erfolgen (siehe Bund-Länder-Vereinbarung Kapitel B.II.2 und C.II.2 und Kooperationsvereinbarung Kapitel VII.).

Anträge für Säule II und III können bis Ende des jeweiligen Schuljahres (31.7.) gestellt werden. Aufgrund der häufig erforderlichen Überarbeitung von Anträgen bzw. Rückfragen bitten wir darum, diese bis spätestens 30.6. des jeweiligen Schuljahres einzureichen. 

Ja, ein Verwendungsnachweis ist bis zum 15. September eines Jahres der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuzusenden. Formulare werden zur Verfügung gestellt.

Nach der Antragstellung ergeht der Zuwendungsbescheid schriftlich von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an den jeweiligen Schulträger.

Im Zuwendungsbescheid werden Hinweise zum Verfahren beim Mittelabruf gegeben. Die Mittel müssen nach Überweisung auf das Konto des Zuwendungsempfängers innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden. Der Mittelabruf kann auch in Teilbeträgen erfolgen.