multiprofessionelles Startchancen-Personal

In Säule III sollen die Startchancen-Schulen personell verstärkt werden, insbesondere mit dem Ziel, die individuelle Beratung und Unterstützung der Lernenden zu fördern, eine lernförderliche Elternarbeit zu unterstützen, die Entwicklung einer positiven, diversitäts- und ungleichheitssensiblen Schulkultur zu begleiten und Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu unterstützen. Hierdurch soll die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen. Die jeweiligen Startchancen-Schulen werden in geeigneter Weise in Personalentscheidungen einbezogen.

Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung sind folgende Berufsgruppen förderfähig:

  • Berufe der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
  • Berufe der Kinderbetreuung und Kindererziehung
  • Berufe der Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik
  • Berufe der Haus- und Familienpflege
  • Berufe für nichtärztliche Therapie und Heilkunde
  • Berufe der Gesundheitsberatung
  • Berufe der nichtklinischen Psychologie
  • Berufe der Musik-, Kunst, und Theaterpädagogik
  • Berufe der Betriebspädagogik
  • Berufe der Trainer und Sportlehrer
  • Berufe der Philosophie, Religion und Ethik
  • Berufe der Erziehungswissenschaft
  • Assistenzberufe
  • Sonstige

In der Bund-Länder-Vereinbarung sind folgende Aufgaben hinterlegt:

  • Beratung und Unterstützung der Lernenden
  • Unterstützung der lernförderlichen Elternarbeit
  • Begleitung der Entwicklung einer positiven, diversitäts- und ungleichheitssensiblen Schulkultur
  • Unterstützung von Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen

In der Schule können innerhalb des multiprofessionellen Teams die Aufgaben auch aufgeteilt werden.

Die Schulträger erhalten die Mittel für das Personal in Säule III, sie können diese an die Jugendämter oder andere geeignete Stellen weitergeben.

Die Beschäftigung von Personen mit einem pädagogischen, sozialen oder erzieherischen Hintergrund sollte oberste Priorität haben. Bei den oben aufgeführten Aufgabenfeldern zeigt die Praxis, dass diese auch oftmals gut von Personal erfüllt werden können, das über keine formale Qualifikation in diesem Bereich verfügt. In besonderen Fällen kann daher auch eine Einstellung erfolgen, wenn auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden kann, dass die Person zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben einsetzbar ist.

Die berufliche Bezeichnung der jeweiligen Person kann sich an der formalen Qualifikation orientieren. Als Begrifflichkeit für die im Rahmen des Startchancen-Programms beschäftigten Personen schlagen wir „schulisches Chancen-Personal (SCP-Kräfte)" vor. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Berufsbezeichnungen, die ein klar umrissenes Aufgabenfeld haben, dem jedoch mit dem konkret geplanten Einsatz nicht entsprochen wird, vermieden werden.

Das Startchancen-Programm soll keinesfalls etablierte Praktiken und qualitätssichernde Routinen unterlaufen. Nichtsdestotrotz sehen wir bezüglich der jugendhilfeplanerischen Bedarfsermittlung keine Notwendigkeit für ein weiteres förmliches Bedarfsfeststellungsverfahren. Die Auswahl der Schulen erfolgte datengestützt auf Basis von wissenschaftlich fundierten Benachteiligungsdimensionen, so dass hier bereits auf einer validen Grundlage ein besonderer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Diese Auswahlentscheidung kann unseres Erachtens, auch wenn sie auf anderen Parametern und einer anderen Matrix basiert, übernommen werden.

Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Ausschreibung gibt es bei Beamtenstellen. In allen anderen Fällen können Verpflichtungen vorliegen, die sich aus Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden, oder wenn dies dort die übliche Praxis darstellt. Näheres hierzu findet sich im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 2010 6P 10.09 - (BVerwGE 136, 29 Rn. 12).

Die Personalverantwortung liegt beim Schulträger oder einer anderen von ihm beauftragten Stelle, der das Personal beschäftigt.

Im Sinne der späteren erfolgreichen Arbeit und Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und den Lehrkräften, möchten wir sehr dafür werben, die Schulleitungen in den Bewerbungsprozess in geeigneter Weise einzubinden. Die Schulen haben oftmals konkrete Vorstellungen, wie das zusätzliche Personal ihre Arbeit gewinnbringend unterstützen kann und welche Professionen hierzu besonders geeignet sind.

Die Schulleitungen sind aufgrund der Zusammenarbeit vor Ort in der Lage, den Erfüllungsgrad der zugewiesenen Aufgaben zu beurteilen. Dies kann beispielsweise durch einen Sachbericht der eingesetzten Person und in einem daran anschließenden Gespräch mit der Schulleitung in ausreichendem Umfang erfolgen. Auch eine adäquate Begleitung des multiprofessionellen Personals im Schulalltag ist von der Schulleitung sicherzustellen; es ist jedoch davon auszugehen, dass an den meisten Startchancen-Schulen etablierte Strukturen hierfür vorhanden sind (etwa durch die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitenden oder mit dem Personal des Ganztags), auf die aufgebaut werden kann.

Dies ist abhängig von der Berufsgruppe und der Eingruppierung der betreffenden Person sowie der Höhe der für jede Schule individuell verfügbaren Mittel. Diese berechnen sich auf Basis eines Sockelbetrags und eines schüleranzahlbezogenen Faktors. 

Ja.

Ja.

Ja.

Über Art und Eingruppierung entscheidet der Schulträger bzw. die Stelle, die die Person beschäftigt.

Für die Eingruppierung sind wir im Gespräch mit dem kommunalen Arbeitgeberverband zu der Empfehlung gekommen, die Eingruppierung nicht an den allgemeinen Merkmalen dieser Stellen, sondern an der Qualifikation zu orientieren, alle weiteren Regelungen gemäß TVöD (SuE).

Für 2025 können folgende Personaldurchschnittssätze eingetragen werden:

Entgeltgruppe

Personaldurchschnittssätze 2025

S18

      92.800 €

S17

      85.900 €

S16

      82.200 €

S15

      79.300 €

S14

      77.800 €

S13

      76.000 €

S12

      75.700 €

S11b

      74.800 €

S11a

      73.600 €

S9

      71.300 €

S8b

      70.100 €

S8a

      64.800 €

S7

      63.000 €

S4

      58.700 €

S3

      55.600 €

S2

      49.400 €

Ja.

FSJ-Stellen sind förderfähig, wenn sie im Rahmen des Programms zur pädagogischen Unterstützung eingesetzt werden.

Die haushaltsrechtlichen Vorgaben gelten auch für das Startchancen-Programm, Ausnahmen sind hier nicht möglich.

Das Programm hat eine begrenzte Laufzeit, die am 31.07.2034 endet und damit auch die Förderung mit Bundesmitteln. Im Sinne der Nachhaltigkeit und der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sollte die eingearbeiteten Personen aber auch nach den 10 Jahren weiter finanziert werden.

Die Mittel für Säule III/multiprofessionelle Teams bestehen aus einem Sockelbetrag von 37.000 Euro sowie einem schülerbezogenen Faktor (schuljahresbezogen), dies entspricht ca. 70.000 Euro pro Schuljahr und Startchancen-Schule.

Diese Frage beantwortet letztendlich der Arbeitsmarkt. Im Rahmen des Startchancen-Programms ist neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern vor allem auch die Einstellung von pädagogischen Fachkräften unterschiedlicher Berufsgruppen zulässig, dies sollte die Personalsuche erleichtern. Eine zehnjährige Befristung ist vergleichsweise attraktiv.

Das tut das Land auch weiterhin. Zur Einstellung zusätzlichen Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams an den Startchancen-Schulen werden jedoch die Mittel aus Säule III komplett an die Schulträger weitergegeben.

Nein, dies ist nicht möglich.

Nein, die landesseitig geförderten Pflichtaufgaben können nicht durch Startchancen-Mittel ersetzt werden. Die Mittel sollen für zusätzliche Stellen genutzt werden.