Chancenbudgets
Die Chancenbudgets leisten einen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zur Stärkung der Schulentwicklungskapazität. Sie sollen die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen sowie die entsprechenden Unterstützungsstrukturen der Startchancen-Schulen verbessern, um Bildungserfolge zu erhöhen und stärker von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Mit Blick auf erfolgreiche Bildungsbiografien umfasst dies auch Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung. Hierbei geht es unter anderem um Aufbau und Durchführung von Kooperationsformaten mit außerschulischen Partnern.
Downloads
Empfehlung Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (Stand: 14.12.2024)
Vorlage Bedarfsabfrage Schulen (Stand: 14.08.2024, Word)
Vorlage Bedarfsabfrage Schulen (Stand: 14.08.2024, pfd)
Mit den Chancenbudgets sollen die Ziele des Programms auf individueller, institutioneller und auch auf systemischer Ebene unterstützt werden. Dem Schulträger stehen pro Schuljahr Mittel zur Verfügung, die in Abstimmung mit den Programmschulen vorwiegend für schulübergreifende Angebote zum Einsatz kommen sollen. Sie können für alle Maßnahmenbereiche des Programms eingesetzt werden.
Individuelle Ebene:
- Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung
- Berufliche Orientierung
Institutionelle Ebene:
- Schul- und Unterrichtsentwicklung
- Professionalisierung des Personals
- Gestaltung von Übergängen
- Öffnung in den Sozialraum
Systemische Ebene:
- Stärkung, Professionalisierung und Synchronisierung des Verwaltungs-, Unterstützungs- und Beratungssystems
Ein Übertrag in das folgende Schuljahr ist nicht möglich.
Die Mittel werden als landesseitig zentral geplante Maßnahmen den Schulen zur Verfügung gestellt, d.h. die Mittel bleiben im Programm und gehen nicht verloren.
Eine Stelle, die rein administrativ tätig ist, ist explizit ausgeschlossen. Pädagogisches Personal zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Sozialraum kann jedoch finanziert werden. Um das Programm, insbesondere an Standorten mit mehreren Programmschulen, gut in vorhandene Strukturen einzubetten und die Schulen bei der Umsetzung zu begleiten, kann eine kommunale Stelle hilfreich sein. Zu deren Aufgaben können unter anderem gehören: die Koordination der einzelnen Startchancen-Schulen und die Unterstützung des jeweiligen Entwicklungsprozesses aus der kommunalen Perspektive heraus, die Beratung und Unterstützung der Kommune bei der Umsetzung des Startchancen-Programms im Rahmen der jeweiligen kommunalen Strategien.
Einen Stellenbeschreibungsvorschlag findet sich in der rechten Spalte unter „Downloads“.
Die Schulen werden in geeigneter Weise in Entscheidungen einbezogen.
Ja, dies ist möglich.
Über Säule II können Stellenanteile des Schulsekretariats als Koordination des Startchancen-Programms finanziert werden, rein administrativ darf diese Tätigkeit aber nicht sein. Denkbar wäre auch eine Finanzierung über Säule III, wenn das Verwaltungspersonal auch Aufgaben im Sinne des multiprofessionellen Teams übernimmt oder durch die Übernahme weiterer Aufgaben entsprechende zeitliche Ressourcen hierfür bspw. bei der Schulleitung schafft.
Ja, wenn sie den Zielen des Programms dienen, etwa im Rahmen sozial-emotionaler Förderung.
Ja. Ferienangebote sind förderfähig, wenn sie pädagogisch begründet sind und den Maßnahmenbereichen zugeordnet werden können (z. B. Lernförderung, soziale Kompetenztrainings etc.). Nicht über Startchancen finanzierbar ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Das Startchancen-Programm ist ein Programm für Schulen. Eine Ausnahme ist zulässig, wenn es sich um eine Maßnahme zum Übergang in die Grundschule handelt (z. B. Kooperationsprojekte zur Einschulungsbegleitung). Schulen müssen hierbei aktiv eingebunden sein.
Für Lehrkräfte gibt es bereits eine große Anzahl an Fortbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel angeboten vom Pädagogischen Landesinstitut. Das Schulträgerbudget sollte nicht für Fortbildungskosten von Lehrkräften genutzt werden. Schulen könnten dafür ihr Chancenbudget (Säule II) nutzen.
Förderfähig ist, was den Zielen und den Maßnahmenbereichen des Startchancen-Programms entspricht, daher könnten die Kosten für zusätzlichen Schwimmunterricht aus dem Chancenbudget finanziert werden, ggf. auch damit zusammenhängende Kosten.
Die Startchancen-Schulen können ihre Chancenbudgets (Säule II) zur Öffnung in den Sozialraum verwenden. Dazu zählt z.B. der Zugang zu Angeboten kultureller Bildung (Kunst- und Musikschulen, Museen, Theater), zu Lernorten, die die Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützen (z.B. Umweltbildungszentren, Natur- oder Lern-Gärten) sowie zu erweiterten Freizeitangeboten (Sportvereine, Schwimmbäder etc.) zur Ausweitung des Erfahrungsraums der Schülerinnen und Schüler. Der Einsatz der Mittel erfolgt vor dem Hintergrund der Zielvereinbarungen, die die Schulen mit der zuständigen Schulaufsicht treffen.
Die Schulträger erhalten ebenfalls Mittel aus Säule II, diese sollen vorrangig für schulübergreifende Maßnahmen, wie zum Beispiel Netzwerktreffen, aber auch für Nebenkosten des multiprofessionellen Personals (z.B. für Fortbildung) verwendet werden, das aus Säule III finanziert wird.
Ja. Vor dem Erwerb von Software ist zu prüfen, ob bereits landesseitige Angebote verfügbar sind.