„Inklusion ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Die Vorgabe der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen zu eröffnen, ist für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen eine Verpflichtung. Dies gilt in besonderem Maße im Bildungsbereich. Wir wollen und werden die Ausweitung des inklusiven Unterrichtsangebots sehr verantwortungsvoll umsetzen und als Land dabei erhebliche Ressourcen einsetzen. Und wir lassen die Kommunen bei der Umsetzung des gemeinsamen Projektes der Inklusion keineswegs allein.“ Das unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen heute im Rahmen einer von der CDU beantragten Aktuellen Stunde im Landtag.
Rheinland-Pfalz könne bei der Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich auf ein bereits seit mehr als 20 Jahren erprobtes Modell aufbauen, betonte Bildungsministerin Ahnen. Mit dem mittlerweile aufgebauten Netz von 262 Schwerpunktschulen, die behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichten, und dem vorliegenden Konzept zum weiteren schrittweisen Ausbau dieses Netzes sei zum einen die Grundlage dafür geschaffen, dass Eltern von behinderten Kinder, die ein inklusives Unterrichtsangebot wünschten, sich auf ein gutes Angebot für die individuelle Förderung ihrer Kinder verlassen könnten. Zum anderen sei damit die Basis geschaffen, gemeinsam mit den Kommunen das inklusive Angebot erfolgreich weiterzuentwickeln.
„Mit seinem Konzept trägt das Land im Schulbereich dazu bei, die Belastung der kommunalen Träger der Sozial- und Jugendhilfe möglichst gering zu halten. Schon heute sind an Schwerpunktschulen zusätzliche sonderpädagogische Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Umfang von insgesamt etwa 650 Vollzeitstellen eingesetzt. Bei etwa 4.000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an diesen Schulen ist dies bereits eine gute Ausstattung. Bis zum Jahr 2016 stehen bedarfsgerecht weitere 200 Vollzeitstellen für die sonderpädagogische Unterstützung in Schwerpunktschulen zur Verfügung“, unterstrich Bildungsministerin Ahnen weiter. Für dieses pädagogische Personal trage das Land die Kosten.
Die im Rahmen des bundesrechtlichen Sozialrechts geleistete und über die Sozial- und Jugendämter in den Kommunen finanzierte Integrationshilfe für einzelne behinderte Kinder und Jugendliche zähle allerdings nicht zum pädagogischen Personal, sondern sei für die Begleitung und Unterstützung im schulischen Raum sowie für pflegerische und medizinische Hilfestellungen zuständig. Integrationshelfer erteilten keinen Unterricht. Im Rahmen der Anhörung zur Umsetzung des Inklusionskonzepts im Bildungsbereich und der Konnexitätsgespräche sei eine ausdrückliche Klarstellung in die Schulgesetznovelle aufgenommen worden. Außerdem sei mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden, in einem Pilotprojekt in zwei Gebietskörperschaften zu untersuchen, ob Einsätze der Integrationshelferinnen und -helfer optimiert und damit Kosten reduziert werden könnten. Darüber hinaus habe das Land den Kommunen zugesagt, neue Schwerpunktschulen immer im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulträgern und den Trägern der Schülerbeförderung festzulegen.
Bildungsministerin Ahnen unterstrich abschließend: „Unsere Schulen leisten bereits sehr viel für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen – und das nicht nur in dem schon breiten Netz der Schwerpunktschulen. Rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen bereits am inklusiven Unterricht teil. Wir wollen dieses Angebot im Interesse der Eltern von Kindern mit Behinderungen gemeinsam mit den Kommunen weiter ausbauen.“