Informationen rund um Fortbildungen des Pädagogischen Landeinstituts Rheinland-Pfalz

Wenn Sie an einer Fortbildung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online im Portal Fortbildung-Online an. Bitte verwenden Sie den Anmeldebutton neben der ausgewählten Veranstaltung - als registrierte Nutzering bzw. registrierter Nutzer müssen Sie Ihre Daten nicht bei jeder Anmeldung erneut eingeben. 

Da eine nachvollziehbare Bestätigung Ihrer Schulleitung benötigt wird, sind Anmeldungen per E-Mail oder Telefon leider nicht möglich.

Zur Vereinfachung Ihres Anmeldevorgangs wird die Möglichkeit zur Anmeldung per Fax nur in Ausnahmefällen zugelassen.

Bei Fragen zu den einzelnen Fortbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.

Landesbediensteten werden auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das IPEMA-Portal.

Zur Abrechnung der Reise zur Fortbildung beim Pädagogischen Landesinstitut können Sie die Reisekosten über das IPEMA-Portal geltend machen. Bitte erfassen Sie hierzu im IPEMA-Portal folgende Angaben. Nur so ist eine korrekte Verbuchung und Erstattung der Reisekosten gewährleistet. Eine Prüfung oder Buchung von Haushaltsstellen erfolgt seitens des LfF nicht mehr.

1. Wählen Sie als "Art der Reise" die Angabe "Pädagogisches Landesinstitut" aus.

2. Im zusätzlichen Auswahlmenü "Art der PL-Reise" wählen Sie die Angabe "Dienstreise im Rahmen einer PL-Veranstaltung".

3. Im Reiter Kostenzuordnung kann dann die Veranstaltungsnummer dieser Einladung eingegeben werden (von dieser leitet sich die zutreffende Kostenzuordnung ab).

4. Diese Einladung gilt als "Verfügung" für die Angabe "Ich reise im Rahmen einer/eines".

5. Nach Erfassung Ihrer Reisekosten senden Sie die elektronische Abrechnung der Reisekostenvergütung über Ihre Schulleitung an die Reisekostenstelle (Schulleiterinnen und Schulleiter wählen hier abweichend die zuständige Referatsleitung der ADD).

Eine Verpflegung von Amts wegen erfolgt nicht. Aus ökologischen und finanziellen Gründen regen wir an, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Informationen zum Landesreisekostengesetz RLP finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie auch die ergänzenden Hinweise zur Kostenerstattung bei Reisen zu Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung (siehe weiter unten unter Rechtliche Grundlagen).

Reisekosten für Nicht-Landesbedienstete

Für Teilnehmende, die nicht im Landesdienst stehen, werden (sofern nicht anders angekündigt) keine Reisekosten, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen übernommen.

Personen, die nicht im Landesdienst stehen und eine Dozententätigkeit wahrnehmen, erhalten ihr Honorar auf Grundlage einer Rechnungsstellung an das PL (bitte PL-Nummer angeben). Fahrtkosten (gem. Belegen ÖPNV oder 30 ct je KM) und Tagespauschalen für Verpflegungsmehraufwand (>8 h 12 €, >24 h 24 €) können ausgewiesen werden.

Verpflegungsleistungen bei PL-Veranstaltungen

Um jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin die Möglichkeit zur individuellen Verpflegung zu geben, entfällt seit 2015 in Abstimmung mit dem damaligen MBWWK die Verpflegung von Amts wegen. Dafür erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ungekürztes Tagegeld im Rahmen des LRKG. 

Die Teilnehmenden erhalten vor Ort Informationen zu den Verpflegungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie in diesem Kontext, dass die Mensa am PL-Standort Speyer mit Beginn des Schuljahrs 2023/2024 nicht mehr zur Verfügung steht.

Zielgruppe

Zielgruppe der Fort- und Weiterbildungsangebote sind Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte. Entsprechend der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sind ggf. auch weitere Zielgruppen wie Eltern, Schülerinnen und Schüler angesprochen.