Informationen rund um Fortbildungen des Pädagogischen Landeinstituts Rheinland-Pfalz

Wenn Sie an einer Fortbildung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online im Portal Fortbildung-Online an. Bitte verwenden Sie den Anmeldebutton neben der ausgewählten Veranstaltung - als registrierte Nutzerin bzw. registrierter Nutzer müssen Sie Ihre Daten nicht bei jeder Anmeldung erneut eingeben. 

Da eine nachvollziehbare Bestätigung Ihrer Schulleitung benötigt wird, sind Anmeldungen per E-Mail oder Telefon leider nicht möglich.

Bei Fragen zu den einzelnen Fortbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.

Personen, die nicht im (aktiven) Landesdienst stehen, erhalten ihr Honorar auf Grundlage einer Rechnungsstellung an das PL (bitte PL-Nummer angeben). Fahrtkosten (gem. Belegen ÖPNV oder 30 ct je km) und Tagespauschalen für Verpflegungsmehraufwand (über 8 Std. 12 €, über 24 Std. 24 €) können ausgewiesen werden.

Eine Versteuerung des Honorars wird durch den Auftraggebenden nicht vorgenommen. Die aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Einkünfte sind bei dem zuständigen Finanzamt des Auftragnehmenden durch diesen zu melden. Gemäß der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 07.09.1993 (BGBl. Teil I, S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), muss der Auftraggebende eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt des Auftragnehmenden über die Höhe der zugeflossenen Mittel abgeben. Die mitteilungspflichtige Behörde, also der Auftraggebende, hat den Auftragnehmenden über diese Verpflichtung zu unterrichten (vgl. §11 der Verordnung). Diese Unterrichtung ist mit Verweis im Dozentenschreiben auf die hier stehenden Informationen erfolgt.

Landesbediensteten werden auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das IPEMA-Portal.

Zur Abrechnung der Reise zur Fortbildung beim Pädagogischen Landesinstitut können Sie die Reisekosten über das IPEMA-Portal geltend machen. Bitte erfassen Sie hierzu im IPEMA-Portal folgende Angaben. Nur so ist eine korrekte Verbuchung und Erstattung der Reisekosten gewährleistet. Eine Prüfung oder Buchung von Haushaltsstellen erfolgt seitens des LfF nicht mehr.

1. Wählen Sie als "Art der Reise" die Angabe "Pädagogisches Landesinstitut" aus.

2. Im zusätzlichen Auswahlmenü "Art der PL-Reise" wählen Sie die Angabe "Dienstreise im Rahmen einer PL-Veranstaltung".

3. Im Reiter Kostenzuordnung kann dann die Veranstaltungsnummer dieser Einladung eingegeben werden (von dieser leitet sich die zutreffende Kostenzuordnung ab).

4. Diese Einladung gilt als "Verfügung" für die Angabe "Ich reise im Rahmen einer/eines".

5. Nach Erfassung Ihrer Reisekosten senden Sie die elektronische Abrechnung der Reisekostenvergütung über Ihre Schulleitung an die Reisekostenstelle (Schulleiterinnen und Schulleiter wählen hier abweichend die zuständige Referatsleitung der ADD).

Eine Verpflegung von Amts wegen erfolgt nicht. Aus ökologischen und finanziellen Gründen regen wir an, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Informationen zum Landesreisekostengesetz RLP finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie auch die ergänzenden Hinweise zur Kostenerstattung bei Reisen zu Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung (siehe unter Rechtliche Grundlagen).

Für Teilnehmende, die nicht im Landesdienst stehen, werden (sofern nicht anders angekündigt) keine Reisekosten, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen übernommen.

Personen, die nicht im Landesdienst stehen und eine Dozententätigkeit wahrnehmen, erhalten ihr Honorar auf Grundlage einer Rechnungsstellung an das PL (bitte PL-Nummer angeben). Fahrtkosten (gem. Belegen ÖPNV oder 30 ct je KM) und Tagespauschalen für Verpflegungsmehraufwand (>8 h 12 €, >24 h 24 €) können ausgewiesen werden.

Wir möchten unseren Teilnehmenden im Rahmen von Veranstaltungen ein störungsfreies und möglichst angenehmes Lernumfeld bieten. Dies bedeutet unter anderem, dass keine Haustiere/Tiere mitgebracht werden dürfen. Dies gilt für Teilnehmende ebenso wie für Fortbildende. Eine Ausnahme bilden sogenannte Begleit- oder Therapiehunde mit entsprechendem Nachweis sowie Veranstaltungen ausschließlich im Kontext Schulhund. 

Um jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin die Möglichkeit zur individuellen Verpflegung zu geben, entfällt seit 2015 in Abstimmung mit dem damaligen MBWWK die Verpflegung von Amts wegen. Dafür erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ungekürztes Tagegeld im Rahmen des LRKG. 

Die Teilnehmenden erhalten vor Ort Informationen zu den Verpflegungsmöglichkeiten. Am PL-Standort Speyer steht die Taberna in der benachbarten Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften zur Verfügung.

Zielgruppe der Fort- und Weiterbildungsangebote sind Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte. Entsprechend der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sind ggf. auch weitere Zielgruppen wie Eltern, Schülerinnen und Schüler angesprochen.