Das Land hat den Kommunen ein konkretes Angebot zur Unterstützung im Bereich der schulischen Inklusion unterbreitet. Nach der Entscheidung am 27. Mai, dass der Bund ab 2015 die Kosten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vollständig übernimmt, hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Landesinitiative angekündigt, die 8 Millionen Euro pro Jahr vorsieht, um die Kommunen bei ihren Aufgaben auf den Feldern der Inklusion und der sozialen Integration im Schulbereich zusätzlich zu unterstützen. Auf der Grundlage eines ersten Gesprächs wurde den kommunalen Spitzenverbänden jetzt der Entwurf einer Vereinbarung zugeschickt. „Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gerade im Bildungsbereich große Herausforderungen an alle Beteiligten stellt. Wir wissen, dass dieses Anliegen nicht nur dem Land, sondern auch den Kommunen sehr wichtig ist. Die Landesregierung will daher die Kommunen zusätzlich unterstützen“, sagten Bildungsministerin Doris Ahnen und Finanzminister Carsten Kühl.
Die zusätzliche freiwillige Leistung des Landes sollte bei entsprechender Einigung im demnächst zur Verabschiedung anstehenden Schulgesetz verankert werden, um den Kommunen einen verbrieften Anspruch auf die Mittel zu sichern, so die Bildungsministerin. Finanzminister Kühl schlägt vor, dass die zusätzlichen Gelder den Kommunen schon ab dem kommenden Jahr pauschal und unbürokratisch zugewiesen werden. 75 Prozent der Gesamtsumme sollten dabei den Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechend der Gesamtschülerzahl in den Schulen der jeweiligen Gebietskörperschaft zukommen. Weitere 25 Prozent der finanziellen Leistung könnten dann auf Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, Ortsgemeinden und Schulverbände als Schulträger von Schwerpunktschulen nach den jeweiligen Gesamtschülerzahlen an diesen Schulen aufgeteilt werden.
„Wir sind überzeugt, dass der unterbreitete Vorschlag eine gute Basis ist, den bereits begonnenen konstruktiven Dialog mit den Kommunen fortzusetzen“, unterstrichen die Bildungsministerin und der Finanzminister. Die kommunalen Spitzenverbände wollen Mitte Juli in ihren Gremien den Vorschlag diskutieren. Doris Ahnen machte deutlich: „Wir wollen mit den Kommunen bei der Zukunftsfrage Inklusion an einem Strang ziehen. Dies ist auch sinnvoll, denn nur mit gemeinsamen Anstrengungen auf allen Ebenen der Politik und der Gesellschaft lässt sich diese Herausforderung bewältigen.“
Das Inklusionskonzept des Landes in Stichworten:
Basis sind die derzeit 262 Schwerpunktschulen, die in der Primar- und der Sekundarstufe – also im Grundschulbereich und in weiterführenden Schulen – Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen.
Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, für die aktuell 680 Vollzeitlehrerstellen bereitstehen.
Mit der Schulgesetznovelle, die im Juli verabschiedet werden soll, erhalten Eltern ab dem kommenden Schuljahr (Beginn: 1. August) ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule für ihr Kind.
Die Zahl der Schwerpunktschulen soll dazu entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht werden (zum kommenden Schuljahr starten 7 neue Schwerpunktschulen). Zudem sollen bestehende Schwerpunktschulen – wenn möglich – stärker ausgelastet werden (Grenze: 10 Prozent Inklusionskinder in einer Schule)
Das Konzept von 2013 sieht dafür bis zum Jahr 2016 insgesamt 200 zusätzliche Stellen von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen vor.
Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von förderpägagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare soll dieser Ausbildungsbestandteil ab 1. August in der Referendarausbildung noch intensiviert werden.