Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig hatte am 22. März 2017 alle Schulträger, die kleine Grundschulen verantworten, ins Bildungsministerium eingeladen, um ihnen die verabschiedete Fassung der Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot vorzustellen und mit ihnen den weiteren Ablauf zu erörtern. „Grundschulen sind zuallererst Orte der Bildung. Diese Aufgabe und die organisatorischen Voraussetzungen, die sie benötigt, haben für uns Priorität“, so Hubig.
„Genau das ist bei fortschreitendem demografischem Wandel der Ansatzpunkt der Leitlinien. Kleine Grundschulen können natürlich auch gute Bildung leisten, die Mindestgröße von Schulen, wie sie im Schulgesetz festgeschrieben ist, wurde dennoch mit Bedacht gewählt. Sie stellt ein dauerhaftes Angebot und die Voraussetzungen sicher, die Schule braucht: vom Austausch im Kollegium, über geregelten Vertretungsunterricht, bis hin zu Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Leitlinien sollen dauerhaft ein wohnortnahes und pädagogisch wertvolles Grundschulangebot sichern“, sagte die Bildungsministerin.
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