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Reiß: Ferienverteilung im Land wird nach 2018 flexibler

Im Bildungsausschuss des Landtags hat Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann heute die geplante Ferienregelung vom Schuljahr 2017/2018 bis zum Schuljahr 2023/204 und die Ergebnisse der Anhörung zu dem Ministeriumsentwurf vorgestellt. Die Neuregelung soll nach der anstehenden rechtsförmlichen Prüfung durch das Justizministerium voraussichtlich im Oktober im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und dann zum 1. August 2017 in Kraft treten.

Einschließlich des Schuljahres 2016/2017 liegen die Planungen für die „kleinen Ferien“ im Land bereits seit 2009 fest. Nachdem im Sommer 2014 die Kultusministerkonferenz (KMK) die Verteilung der Sommerferien für die Jahre 2017 bis 2024 festgelegt hatte, mussten die einzelnen Bundesländer – wie üblich – die „kleinen Ferien“ für diesen Zeitraum festlegen. Im Dezember 2014 formulierte das Bildungsministerium einen entsprechenden Vorschlag zur Neuverteilung der Ferientage, der insgesamt 43 Organisationen und Verbänden zur Anhörung vorgelegt wurde.

Im Schuljahr 2017/2018 gibt es nach diesem Entwurf einer neuen Ferienordnung keinerlei Veränderungen gegenüber der bisherigen Ferienverteilung mit Herbst-, Weihnachts- und Osterferien. In diesem Schuljahr würde der Abstand zwischen einzelnen Ferienabschnitten mit weniger als sechs Wochen zu kurz ausfallen, wenn zusätzliche „kleine Ferien“ eingeplant würden. Da 2019, 2020 und 2022 das Osterfest relativ spät im Jahr liegt, werden in diesen Jahren – jeweils in der Woche vor Fastnacht – zusätzliche Winterferien vorgesehen. Einschließlich der traditionell in Rheinland-Pfalz durch bewegliche Ferientage unterrichtsfreien Tage Rosenmontag und Fastnachtsdienstag umfassen die Winterferien damit insgesamt knapp eineinhalb Wochen. In den Jahren 2021, 2023 und 2024 dagegen, in denen der Zeitraum zwischen Ostern und dem Beginn der Sommerferien vergleichsweise lang ist, werden Pfingstferien eingeführt, die – einschließlich eines beweglichen Ferientages nach dem Fronleichnamsfest – dann jeweils zwei Wochen umfassen. Eine solche „Flexibilisierung“ der kleinen Ferien war im Oktober 2014 vom Landeselternbeirat gefordert worden. In allen Jahren, in denen künftig zusätzliche „kleine Ferien“ eingeführt werden, fallen dafür die Weihnachts- beziehungsweise die Osterferien kürzer aus.

Zusätzlich aufgegriffen wird mit der neuen Ferienordnung eine Anregung aus einer Gesprächsrunde, zu der im November 2014 – vor der Formulierung des Ministeriumsentwurfs – mehr als 40 Interessenvertretungen eingeladen worden waren: Die Zahl der bislang vier „beweglichen Ferientage“, die von den Schulen direkt verteilt werden können, wird auf sechs erhöht. Über die Jahre hinweg hatte es sich eingespielt, dass die bislang vier „beweglichen Ferientage“ flächendeckend einheitlich auf Rosenmontag, Fastnachtsdienstag und auf die so genannten „Brückentage“ nach den Feiertagen Christi Himmelfahrt und Fronleichnam verteilt worden waren. In die neuen „kleinen Ferien“ wird zudem ein Teil der „beweglichen Ferientage“ eingebunden. Mit der Aufstockung der Zahl von beweglichen Ferientagen soll der Handlungsspielraum vor Ort und damit die Chance zur Orientierung an lokalen Besonderheiten vergrößert werden. Zugleich sollen die Kommunen als Schulträger und Träger der Schülerbeförderung an der Verteilung dieser Tage künftig stärker beteiligt werden.

Bildungsministerin Vera Reiß betont: „Bei der Verteilung der so genannten ,kleinen Ferien‘ in Rheinland-Pfalz wird künftig die oberste Maxime sein, dass zwischen den einzelnen Ferien jeweils Unterrichtszeiträume liegen, die ein sinnvolles pädagogisches Arbeiten ermöglichen, aber nicht unverhältnismäßig lang ausfallen. Als ein sinnvoller Unterrichtsblock ist dabei ein Zeitraum von sechs Wochen allgemein anerkannt. Bei kaum einem Thema in der Bildungspolitik werden so viele unterschiedliche und sich teilweise widersprechende Interessen ins Spiel gebracht wie bei der Festlegung von Ferien. Daher hatten wir bereits vor der Formulierung unseres Vorschlags neben den direkt Beteiligten am Schulleben auch Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft und Tourismus, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, der Jugendorganisationen sowie der Kirchen zu einem Gespräch geladen. In der formellen Anhörung zu dem Vorschlag haben wir dann insgesamt 43 Organisationen, Verbände, Gewerkschaften und Institutionen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.“ Die Bewertung der vorgeschlagenen flexibleren Verteilung der „kleinen Ferien“ sei dabei erwartungsgemäß sehr vielschichtig ausgefallen. Die Reaktionen in der Anhörung hätten von ungeteilter Zustimmung über Bedenken gegen einzelne Festlegungen bis hin zur Ablehnung der Neuregelung gereicht. Vera Reiß hält fest: „Die Zustimmung zu der neuen Ferienordnung von Eltern- und Schülerseite, aus der Wirtschaft und von den kommunalen Spitzenverbänden sowie aus Teilen der Lehrerschaft und der Kirchen bestärkt uns in der Einschätzung, dass mit der vorgesehenen Ferienordnung eine gute und zukunftsorientierte Lösung gefunden wurde.“ Die Ministerin und ihr Bildungsstaatssekretär sind sicher: „Den Schulen steht genügend Zeit zur Verfügung, um bis zum Schuljahr 2018/2019, in dem erstmals ein neuer Ferienblock entsteht, ihre Jahresplanungen auf die neue Verteilung der ,kleinen Ferien‘ auszurichten.“

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